HRA 4586
Hessischer Hof Knieling, Inhaber Ludwig Knieling e. K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Gemünden (Wohra)
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Gemünden (Wohra)
- Datenstand
- 2024-04-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 4586 Hessischer Hof Knieling, Inhaber Ludwig Knieling e. K., Gemünden (Wohra), Steinweg 1, 35285 Gemünden (Wohra). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Steinweg 1, 35285 Gemünden (Wohra). Inhaber: Knieling, Ludwig…
Hessischer Hof Knieling, Inhaber Ludwig Knieling e. K., Gemünden (Wohra), Steinweg 1, 35285 Gemünden (Wohra). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Steinweg 1, 35285 Gemünden (Wohra). Inhaber: Knieling, Ludwig, Gemünden/Wohra, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Hessicher Hof Knieling GmbH mit Sitz in Gemünden (Wohra) (AG Marburg HRB 4178) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.