HRB 2804

Hess Tapeten Magazin GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bonn
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-29 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hess - Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Bonn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 65/25 · Hess Tapeten Magazin GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 65/25
Wirksam am
03.07.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 2804
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 65/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 2804 eingetragenen Hess Tapeten Magazin GmbH, Alaunbachweg 2, 53229 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Hess, Im Taufenbachsgarten 13, 53639 Königswinter

ist am 02.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

97 IN 65/25
Amtsgericht Bonn, 03.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 97 IN 65/25 · Hess Tapeten Magazin GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 65/25
Wirksam am
01.07.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 2804
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 65/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 2804 eingetragenen Hess Tapeten Magazin GmbH, Alaunbachweg 2, 53229 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Hess, Im Taufenbachsgarten 13, 53639 Königswinter

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 12:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn, Telefon: 0228/985210, Fax: 0228/9852122.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 01.09.2025, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 2. Etage, Sitzungssaal S 2.18 (Saalbau).

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 65/25
Bonn, 01.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 65/25 · Hess Tapeten Magazin GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 65/25
Wirksam am
02.06.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 2804
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 65/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 2804 eingetragenen Hess Tapeten Magazin GmbH, Alaunbachweg 2, 53229 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Hess, Im Taufenbachsgarten 13, 53639 Königswinter

ist am 02.06.2025, um 13:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 65/25
Amtsgericht Bonn, 02.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2804 HRB 2804: Hess Tapeten Magazin GmbH, Bonn, Alaunbachweg 2, 53229 Bonn. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 150.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 76.…
HRB 2804: Hess Tapeten Magazin GmbH, Bonn, Alaunbachweg 2, 53229 Bonn. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 150.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 76.693,78 um EUR 28.306,22 auf EUR 105.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Neues Stammkapital: 105.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 2804 Hess Tapeten Magazin GmbH, Bonn, Alaunbachweg 2, 53229 Bonn.Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Alaunbachweg 2, 53229 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Jung, Alfred, Hennef, *XX.XX.XXXX.
Hess Tapeten Magazin GmbH, Bonn, Alaunbachweg 2, 53229 Bonn.Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Alaunbachweg 2, 53229 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Jung, Alfred, Hennef, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.