HRA 15701

Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rötha

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Registerdaten

Sitz
Rötha
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG Espenhain

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 403 IN 2178/25 · Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 2178/25
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Leipzig, HRA 15701
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2178/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRA 15701
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Frank Herzog Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Frank Peter Herzog

- wurde die Vergütung des Sachwalters am 20.10.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Im Übrigen wird der Antrag des Sachwalters zurückgewiesen.

Gründe:
Das Verfahren wurde am 30.01.2026 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 22.09.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Gemäß §§ 274, 63 InsO, 12 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens. Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV wurde im Antrag angesetzt mit ... EUR entsprechend der im Insolvenzplan zu Grunde gelegten Vermögensübersicht. Dies entspricht mindestens der tatsächlichen Teilungsmasse. In diese würde eigentlich zusätzlich ein Überschuss aus der Betriebsfortführung einfließen.

Aus der Teilungsmasse errechnet sich Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV. Dem Sachwalter steht daraus eine Vergütung von 60 % zu, § 12 Abs. 1 InsVV.

Der Sachwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von 1,25 Regelsätzen. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag verwiesen.

Nach §§ 10, 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Sachwalters dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.

Die Zuschläge sind vorliegend an den Aufgaben eines Sachwalters zu messen. Als Zuschlagstatbestände sind die umfangreichen Überwachungs- und Prüfungstätigkeiten im Bereich Unternehmensfortführung, die umfangreiche und schwierige Tabellenführung, der zusätzliche Aufwand im Bereich Anfechtung und komplexe Rechtskonstrukte (Eigentumsvorbehalt, Depot- und Konsignationsmodelle, Bürgschaften, Regress, Verpfändungen, Avale), erforderliche Abstimmungen mit dem Gläubigerausschuss sowie Vorbereitung und Begleitung des Insolvenzplans anzuerkennen. Geltend gemacht werden daher rechnerisch zunächst Zuschläge von 1,575 Regelsätzen.
Als Abschlag ist die vorgehende Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters aber auch die Überschneidungen zwischen den einzelnen Zuschlagstatbeständen zu würdigen.
In der Gesamtschau aller Faktoren wird ein Zuschlag von 1,25 Regelsätzen geltend gemacht.

Diesem Antrag ist nach Abwägung der Rechts- und Sachlage im vorliegenden Verfahren zuzustimmen.

Insgesamt ist damit eine Vergütung von 1,85 Regelsätzen zu gewähren.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR ab der elften Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG

Zusätzlich ist die von dem Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 403 IN 2178/25 · Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 2178/25
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Leipzig, HRA 15701
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2178/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRA 15701
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Frank Herzog Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Frank Peter Herzog

- wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters am 20.10.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Gründe

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 22.09.2026 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 270b, 270c, 21 Abs. 2 Nr. 1, 274 Abs. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 12a Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Sachwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der Verfügungsbefugnis des eigenverwaltenden Schuldners unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von... EUR zugrunde zu legen. Auf die Darlegungen des Sachwalters zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage wird vollumfänglich Bezug genommen. Der angesetzte Wert entspricht der dem Insolvenzplan zu Grunde gelegten Vermögensübersicht abzüglich der erst mit Eröffnung entstehenden Anfechtungsansprüche.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV. Für Sachverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 12 InsVV hiervon 60 Prozent. Der vorläufige Sachwalter erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Sachwalters (§ 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV).

Damit wäre die Tätigkeit eines vorläufigen Sachwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall.
Der vorläufige Sachwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 55 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf die umfangreichen und zutreffenden Ausführungen des Sachwalters in seinem Antrag Bezug genommen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschlägen ist die erhebliche Mehrbelastung des vorläufigen Sachwalters im konkret vorliegenden Verfahren.
Diese erhebliche Mehrbelastung ist ausführlich im Vergütungsantrag vorgetragen und deckt sich mit den Erkenntnissen des Gerichts aus der Verfahrensakte. Erhebliche Mehrbelastungen sind anzuerkennen in den Bereichen Überwachung der Betriebsfortführung (25 %), Prüfung, ob die von der Eigenverwaltung vorgesehenen Fortführungs- und Treuhandlösungen die Rechte der Gläubiger wahrten und keine ungerechtfertigten Massebelastungen auslösten (20 %), Begleitung von Sanierungsmaßnahmen/Investorenprozess/Insolvenzplan (10 %) sowie Zusammenarbeit mit dem (vorläufiger) Gläubigerausschuss (10 %), insgesamt 65 %.

Der vorläufige Sachwalter nimmt in Anbetracht ggf. bestehender Überschneidungen zwischen den Zuschlagstatbeständen einen pauschalen Abschlag vor und beansprucht insgesamt einen Zuschlag von 55 %.

Der beantragte Zuschlag spiegelt die dargelegte Mehrbelastung wider und ist als sachgerecht antragsgemäß festzusetzen.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach §§ 12a Abs. 5, 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, §§ 10, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 2178/25 · Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 2178/25
Wirksam am
13.08.2026
Registerbezug
Leipzig, HRA 15701
Aktenzeichen: 403 IN 2178/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRA 15701
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Frank Herzog Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Frank Peter Herzog
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.09.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 403 IN 2178/25 · Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 2178/25
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Leipzig, HRA 15701
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2178/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRA 15701
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Frank Herzog Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Frank Peter Herzog

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Frank Herzog Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Frank Peter Herzog (Amtsgericht Leipzig, HRA 15701), ist Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, den 17.09.2026, 13:00 Uhr bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056. Der Insolvenzplan nebst Anlagen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Gerichts (EG, Zimmer 008) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde nur zusteht, wenn der Beschwerdeführer dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Insolvenzplan gestimmt hat.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 2178/25 · Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 2178/25
Wirksam am
30.01.2026
Registerbezug
Leipzig, HRA 15701
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2178/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRA 15701
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Frank Herzog Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Frank Peter Herzog

ergeht am 30.01.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 30.01.2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Karl-Heine-Straße 16
04229 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 31980100
Telefax: 0341 31980110
Email geschäftlich: leipzig@stapper.in

bestellt.

4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 27.02.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.

7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Donnerstag, 26.03.2026, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

Bundesagentur für Arbeit
Katrin Steffan
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig

Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
Tim Wierzbinski
Gasstraße 28, 22761 Hamburg

Torsten Steinwachs
Bettinastraße 62
60325 Frankfurt am Main

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 15701 HRA 15701: Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Rötha, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha. Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden: Persönlic…
HRA 15701: Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Rötha, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha. Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Frank Herzog Beteiligungs GmbH, Espenhain (Amtsgericht Leipzig HRB 24381). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Frank Herzog Verwaltungs GmbH, Rötha OT Espenhain (Amtsgericht Leipzig HRB 39377), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 15701 HRA 15701: Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Rötha, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha. Die Gesellschafter vertreten die Gesellschaft als Liquidatoren. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG.…
HRA 15701: Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Rötha, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha. Die Gesellschafter vertreten die Gesellschaft als Liquidatoren. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG. Besondere Vertretungsbefugnis gelöscht gemäß § 384 Absatz 2 FamFG: Persönlich haftender Gesellschafter: Frank Herzog Beteiligungs GmbH, Espenhain (Amtsgericht Leipzig HRB 24381).
Veränderungen
HRA 15701 HRA 15701: Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Rötha, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
HRA 15701: Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Rötha, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Veränderungen
HRA 15701 HRA 15701: Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Espenhain, Verwaltungsring 6, 04579 Espenhain. Geschäftsanschrift: Verwaltungsring 6, 04571 Rötha. In Folge der Eingemeindung hat sich die Ortsbezeichnung de…
HRA 15701: Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Espenhain, Verwaltungsring 6, 04579 Espenhain. Geschäftsanschrift: Verwaltungsring 6, 04571 Rötha. In Folge der Eingemeindung hat sich die Ortsbezeichnung des Sitzes geändert. Der Sitz lautet nunmehr Rötha. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRA 15701 Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Espenhain, Verwaltungsring 6, 04579 Espenhain.(Handel mit Textil-, Leder-, Schuh- und Haushaltswaren). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Verwaltungsring 6, 045…
Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Espenhain, Verwaltungsring 6, 04579 Espenhain.(Handel mit Textil-, Leder-, Schuh- und Haushaltswaren). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Verwaltungsring 6, 04579 Espenhain. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Frank Herzog Beteiligungs GmbH, Espenhain (Amtsgericht Leipzig HRB 24381), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Herzog & Bräuer HandelsGmbH, mit dem Sitz in Espenhain (Amtsgericht Leipzig HRB 12356).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.