HRB 25220

Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.03.2019
Datenstand
2025-10-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Dominik Hau

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Sabine Hau

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-22 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-10 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung von Bau-, Dekorations- und Malerarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
15.04.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 S-6-8 Das Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertreten durch:
1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),

wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
29.10.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 S-6-8 In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertreten durch:
1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen EUR 17.330,13 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 125.383,28. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten aus beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20 (810 IN 1446/18 S-6-8).
Frankfurt am Main den, 28.10.2025, Amtsgericht Frankfurt am Main.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
28.10.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 S-6-8: In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertr. d.:
1. Sabine Hau,(Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),

wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Der bereits mit Beschluss vom 11.07.2022 festgesetzte Vorschuss ist auf diese Vergütung anzurechen.

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 40.023,97 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 27.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
26.11.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 S-6-8 - In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer,
Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße
21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),

vertreten durch:

1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),

2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),

wird die Prüfung der bis zum 15.02.2021 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
01.03.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
03.12.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 S-6-8 - In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer,
Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße
21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),

vertreten durch:

1. Sabine Hau, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),

2. Dominik Hau, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 20.01.2020 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
03.02.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
02.08.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 S-6-8 - In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer,
Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße
21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),

vertreten durch:

1. Sabine Hau, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),

2. Dominik Hau, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 09.09.2019 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
23.09.2019 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 31.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
15.05.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 S-6-8 : In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer,
Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße
21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),

vertreten durch:

1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),

2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),

werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung: € XXX

Auslagenpauschale: € XXX

Umsatzsteuer: € XXX

Summe: € XXX

Gründe:

Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten des vorläufigen
Insolvenzverwalters unter Anwendung der hiesigen landgerichtlichen
Rechtsprechung (Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20.07.05, 2/9
T 260/05) sowie des BGH-Beschlusses vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. §§ 10,
2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von € XXX sowie
Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer
festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25220 HRB 25220: Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Riedstr. 21a, 60388 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des …
HRB 25220: Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Riedstr. 21a, 60388 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
27.02.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 S-6-8 : Am 22.02.2019 um 09:36 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 25220),

vertreten durch:

1. Sabine Hau, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),

2. Dominik Hau, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel,
Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9454846-0, Fax: 069/
945484677, Internet: www.rahuc.de

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin
vorzunehmen. Anmeldefrist: 06.05.2019

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 20.05.2019 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung),
100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten
Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25220 HRB 25220: Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Riedstr. 21a, 60388 Frankfurt am Main). Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt a…
HRB 25220: Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Riedstr. 21a, 60388 Frankfurt am Main). Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1446/18 Sch) vom 11.01.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1446/18 S-6-8 · Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Wirksam am
11.01.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 25220
810 IN 1446/18 SCH: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 25220), vertr. d.: 1. Sabine Hau, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am
Main, (Gesellschafterin), 2. Dominik Hau, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am
Main, (Geschäftsführer), ist am 11.01.2019 um 11:48 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A.
Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9454846-0, Fax:
069/945484677, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.