HRA 5947

Henry Wendt Installationsbetrieb GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gröditz

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Registerdaten

Sitz
Gröditz
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRA 5947 Henry Wendt Installationsbetrieb GmbH & Co. KG, Gröditz (Pilstergasse 9, 01609 Gröditz). Die Ausgliederung wurde am 05.09.2005 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eing…
Henry Wendt Installationsbetrieb GmbH & Co. KG, Gröditz (Pilstergasse 9, 01609 Gröditz). Die Ausgliederung wurde am 05.09.2005 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
Veränderungen
HRA 5947 Henry Wendt Installationsbetrieb GmbH & Co. KG, Gröditz (Pilstergasse 9, 01609 Gröditz). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme das unter der Firma Henry Wendt e.K. Installationsbetrieb …
Henry Wendt Installationsbetrieb GmbH & Co. KG, Gröditz (Pilstergasse 9, 01609 Gröditz). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme das unter der Firma Henry Wendt e.K. Installationsbetrieb und Fachhandel für Heizungs- und Sanitäranlagen mit Niederlassung in Gröditz (Amtsgericht Dresden HRA 5880) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30.06.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Zur Sicherheitsleistung ist nur der an der Spaltung beteiligte Rechtsträger verpflichtet, gegen den sich der Anspruch richtet (§ 22 i.V.m.§ 133 Abs. 1 UmwG). Die Frist beginnt am Tag nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind als bekannt gemacht gilt ( § 19 Abs. 3 i.V.m. § 125 UmwG). Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 5947 Henry Wendt Installationsbetrieb GmbH & Co. KG, Gröditz (Pilstergasse 9, 01609 Gröditz, Installationsbetrieb für Heizungs- und Sanitäranlagen, Trockenbau und Fliesenlegearbeiten sowie deren jeweiliger Fachha…
Henry Wendt Installationsbetrieb GmbH & Co. KG, Gröditz (Pilstergasse 9, 01609 Gröditz, Installationsbetrieb für Heizungs- und Sanitäranlagen, Trockenbau und Fliesenlegearbeiten sowie deren jeweiliger Fachhandel; Betrieb eines Containerdienstes, Hausmeisterservice sowie Verwaltung von Wohnungen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Henry Wendt Verwaltungs GmbH, Gröditz (Amtsgericht Dresden HRB 23749), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.