HRB 205981

Hengsheng Technology GmbH

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wiesmoor

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Registerdaten

Sitz
Wiesmoor
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 122/25 · Hengsheng Technology GmbH · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 122/25
Wirksam am
30.07.2026
Registerbezug
Aurich, HRB 205981
9 IN 122/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hengsheng Technology GmbH, Hauptstr. 157, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRB 205981), vertr. d.: Meng Wu, Sindlinger Weg 9, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.07.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 15.596,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Aurich, 29.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 122/25 · Hengsheng Technology GmbH · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 122/25
Wirksam am
30.07.2026
Registerbezug
Aurich, HRB 205981
9 IN 122/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hengsheng Technology GmbH, Hauptstr. 157, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRB 205981), vertr. d.: Meng Wu (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 122/25 · Hengsheng Technology GmbH · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 122/25
Wirksam am
29.06.2026
Registerbezug
Aurich, HRB 205981
9 IN 122/25 : Über das Vermögen der Hengsheng Technology GmbH, Hauptstr. 157, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRB 205981), vertr. d.: Meng Wu, (Geschäftsführerin), ist am 25.06.2026 um 12:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.08.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Aurich, 26.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 122/25 · Hengsheng Technology GmbH · Insolvenzgericht Aurich
Insolvenzgericht
Aurich
Aktenzeichen
9 IN 122/25
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Aurich, HRB 205981
9 IN 122/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hengsheng Technology GmbH, Hauptstr. 157, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRB 205981), vertr. d. d. Geschäftsführerin Meng Wu, ebenda, ist am 12.03.2026 um 15:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Aurich, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205981 HRB 205981: Hengsheng Technology GmbH, Wiesmoor, Hauptstraße 157, 26639 Wiesmoor. Die Gesellschafterversammlung 27.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteil…
HRB 205981: Hengsheng Technology GmbH, Wiesmoor, Hauptstraße 157, 26639 Wiesmoor. Die Gesellschafterversammlung 27.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteil) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 105.000,00 EUR auf 205.000,00 EUR beschlossen. Sodann hat die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Erbringung von Service-, Management- und Beratungsleistungen im Bereich der Energiewirtschaft/der regenerativen Energieerzeugung (z.B. neuer Energietechnik, Stromerzeugungs-, Windkraft- und Holzheizanlagen, Bio-Energie, Biodiesel und Rapsölanlagen) bei der Entwicklung, Errichtung, Unterhaltung und dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, der Produktion und des Verkaufs von elektrischer bzw. thermischer Energie sowie sämtlicher Themen der Ver- und Entsorgung von Biomassen im Rahmen des Produktionsprozesses, sowie der Handel mit Biomassen und Betriebsmitteln für Energieerzeugungsanlagen und relevanten Produkten, soweit genehmigungsfrei; 2. Handel einschließlich Im- und Export mit Waren von Baumaterialien, Maschinen und Ausrüstungen sowie Möbeln, soweit genehmigungsfrei; 3. Erwerben, Halten, Entwickeln, Verwalten und Veräußern von Immobilien; Investitionen und Vermögensverwaltung in eigenen Angelegenheiten, Design und Ausführung für Innendekoration, Ausführung der Bauprojekte, soweit genehmigungsfrei; 4. Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Business- sowie Investitionsberatung, Marktforschung, Verarbeitung und Analyse von Informationen sowie Unternehmensdaten, technischer Beratung und Entwicklung von Produkten, soweit genehmigungsfrei. 205.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Dayakumaran, Sinnaiah Veerasingam, Friedeburg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 205981 HRB 205981: Hengsheng Technology GmbH, Wiesmoor, Hauptstraße 157, 26639 Wiesmoor. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2019 Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2021 hat d…
HRB 205981: Hengsheng Technology GmbH, Wiesmoor, Hauptstraße 157, 26639 Wiesmoor. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2019 Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Sulzbach (Taunus) (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 121313) nach Wiesmoor beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 157, 26639 Wiesmoor. Gegenstand: 1. Handel einschließlich Im- und Export mit Waren von Baumaterialien, Maschinen und Ausrüstungen sowie Möbeln, soweit genehmigungsfrei; 2. Erwerben, Halten, Entwickeln, Verwalten und Veräußern von Immobilien; Investitionen und Vermögensverwaltung in eigenen Angelegenheiten, Design und Ausführung für Innendekoration, Ausführung der Bauprojekte, soweit genehmigungsfrei; 3. Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Business- sowie Investitionsberatung, Marktforschung, Verarbeitung und Analyse von Informationen sowie Unternehmensdaten, technischer Beratung und Entwicklung von Produkten, soweit genehmigungsfrei. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dayakumaran, Sinnaiah Veerasingam, Friedeburg, *XX.XX.XXXX; Wu, Meng, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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