HRA 17862

Hemmerich Glas- und Gebäudereinigung e.K.

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nürnberg

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Registerdaten

Sitz
Nürnberg
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung IN 109/22 · Hemmerich, Nedjas · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 109/22
Wirksam am
24.06.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRA 17862
IN 109/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hemmerich Nedjas, geb. Nezirov, geboren am XX.XX.XXXX, Galgengartenstraße 10, 91126 Schwabach
Inhaber der Hemmerich Glas- und Gebäudereinigung e.K., Okenstraße 37, 90443 Nürnberg, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17862
- Schuldner -

Beschluss:

1. Dem Schuldner wird im noch laufenden Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt, da die Abtretungsfrist nach § 287 Abs. 2 InsO zum 01.02.2017 abgelaufen ist.

2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.05.2022 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.

Gründe:

Über das Vermögen des Schuldners wurde mit Beschluss vom 01.02.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Er hat mit Antrag vom 03.11.2010 auch einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt.
Die Laufzeit seiner gem. § 287 Abs. 2 InsO abgegebenen Abtretungserklärung endete am 01.02.2017.
Gem. BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 247/08, ist dem Schuldner nach Ablauf dieser Frist die Restschuldbefreiung zu erteilen, auch wenn das Insolvenzverfahren selbst noch nicht abgeschlossen ist und Versagungsgründe gem. § 290 nicht geltend gemacht werden.
Das Gericht hat die verfahrensbeteiligten Insolvenzgläubiger, und den Schuldner zur Erteilung der Restschuldbefreiung gehört (§ 300 InsO).
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt.

Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO zu erteilen.

Amtsgericht Nürnberg Insolvenzgericht 23.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung IN 109/22 · Hemmerich, Nedjas · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 109/22
Wirksam am
12.06.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRA 17862
IN 109/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hemmerich Nedjas, geb. Nezirov, geboren am XX.XX.XXXX, Galgengartenstraße 10, 91126 Schwabach
Inhaber der Hemmerich Glas- und Gebäudereinigung e.K., Okenstraße 37, 90443 Nürnberg, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17862
- Schuldner -

Beschluss:

1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Das Insolvenzverfahren selbst ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 09.07.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.

Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.

Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.

Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 109/22 · Hemmerich, Nedjas · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 109/22
Wirksam am
26.04.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRA 17862
IN 109/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hemmerich Nedjas, geb. Nezirov, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: nordmazedonisch, Raubersrieder Weg 105, 90530 Wendelstein
Inhaber der Hemmerich Glas- und Gebäudereinigung e.K., Okenstraße 37, 90443 Nürnberg, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17862
- Schuldner -

1. Die Prüfung des nachträglich angemeldeten Qualifzierungsmerkmals aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung der im Prüfungstermin am 27.07.2022 bereits geprüften Forderung Tabellenblattnummer 30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.05.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung IN 109/22 · Hemmerich, Nedjas · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 109/22
Wirksam am
18.05.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRA 17862
IN 109/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Hemmerich Nedjas, geb. Nezirov, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: nordmazedonisch, Raubersrieder Weg 105, 90530 Wendelstein
Inhaber der Hemmerich Glas- und Gebäudereinigung e.K., Okenstraße 37, 90443 Nürnberg,
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17862
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 18.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 109/22 · Hemmerich, Nedjas · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 109/22
Wirksam am
14.02.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRA 17862
Az.: IN 109/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Hemmerich Nedjas, geb. Nezirov, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: nordmazedonisch, Raubersrieder Weg 105, 90530 Wendelstein
Inhaber der Hemmerich Glas- und Gebäudereinigung e.K.,
Okenstraße 37, 90443 Nürnberg,
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17862
- Schuldner -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 14.02.2022 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Joachim Exner,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg,
Telefon: +49(911)9512850,
Telefax: +49(911)95128510,
Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 17862 HRA 17862: Hemmerich Glas- und Gebäudereinigung e.K., Nürnberg, Okenstraße 37, 90443 Nürnberg. (Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im, am und ums Gebäude, ferner der Verleih und Verkauf von Reinig…
HRA 17862: Hemmerich Glas- und Gebäudereinigung e.K., Nürnberg, Okenstraße 37, 90443 Nürnberg. (Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im, am und ums Gebäude, ferner der Verleih und Verkauf von Reinigungsgeräten und -maschinen aller Art, die Wartung technischer Anlagen, sowie der Handel mit Reinigungsmitteln.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Okenstraße 37, 90443 Nürnberg. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Hemmerich, Nedjas, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.

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