HRB 206492

Helvetia Enterprise GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Helvetia Staffing GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 2270/19 · Helvetia Enterprise GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2270/19
Wirksam am
18.05.2026
Registerbezug
München, HRB 206492
1503 IN 2270/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Helvetia Enterprise GmbH, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Golbik Jerzy Franciszek
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 206492
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-42 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1500 IN 2270/19 · Helvetia Enterprise GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2270/19
Wirksam am
18.05.2026
Registerbezug
München, HRB 206492
1503 IN 2270/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Helvetia Enterprise GmbH, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Golbik Jerzy Franciszek
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 206492
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters sollen festgesetzt werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung unter Beantragung eines Zuschlags in Höhe von 25 % auf die Regelvergütung beantragt.

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung unter Beantragung eines Zuschlags in Höhe von 40 % auf die Regelvergütung beantragt.

Die vollständigen Vergütungsanträge nebst Begründungen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten aus.

Den Verfahrensbeteiligten wird hiermit Gelegenheit gegeben, zu den Anträgen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich beim Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206492 HRB 206492: Helvetia Enterprise GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.11.2019 (Az. 1500 IN 2270/19) das I…
HRB 206492: Helvetia Enterprise GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.11.2019 (Az. 1500 IN 2270/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 2270/19 · Helvetia Enterprise GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2270/19
Wirksam am
29.11.2019
Registerbezug
München, HRB 206492
1500 IN 2270/19

In dem Verfahren über die Anträge d.

DAK, vertreten durch d. Vorstand, FZMB München, Landsberger Str. 110, 80339
München,
- antragstellende Gläubigerin -

und der Schuldnerin
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Helvetia Enterprise GmbH, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München, vertreten durch
den Geschäftsführer Golbik Jerzy Franciszek, Staatsangehörigkeit: deutsch,
Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 206492
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.11.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael George
Landsberger Straße 191, 80687 München
Telefon: +49(89)2123140
Telefax: +49(89)21231430
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 02.01.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 12.02.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 12.02.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.09.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2270/19 · Helvetia Enterprise GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2270/19
Wirksam am
16.10.2019
Registerbezug
München, HRB 206492
Az.: 1500 IN 2270/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

DAK, vertreten durch d. Vorstand, FZMB München, Landsberger Str. 110, 80339
München, Gz.: 976 871 78-413230-12400
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Helvetia Enterprise GmbH, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München, vertreten durch
den Geschäftsführer Golbik Jerzy Franciszek, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Rednitzstraße 19, 90449 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 206492
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 16.10.2019 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael George,
Landsberger Straße 191, 80687 München, Telefon: +49(89)2123140, Telefax: +49
(89)21231430.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206492 HRB 206492: Helvetia Enterprise GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 16.8.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen…
HRB 206492: Helvetia Enterprise GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 16.8.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Ladenbau, Maler- und Lackierarbeiten und Metallbau.
Veränderungen
HRB 206492 HRB 206492:Helvetia Staffing GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München.Die Gesellschafterversammlung vom 23.1.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Helvetia Ent…
HRB 206492:Helvetia Staffing GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München.Die Gesellschafterversammlung vom 23.1.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Helvetia Enterprise GmbH.
Veränderungen
HRB 206492 HRB 206492:Helvetia Staffing GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München.Bestellt: Geschäftsführer: Golbik, Jerzy Franciszek, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
HRB 206492:Helvetia Staffing GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München.Bestellt: Geschäftsführer: Golbik, Jerzy Franciszek, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 206492 HRB 206492:Helvetia Staffing GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sladek, Ute Charlotte, Winterthur/Schweiz / Schweiz, *XX.XX.XXXX.
HRB 206492:Helvetia Staffing GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sladek, Ute Charlotte, Winterthur/Schweiz / Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 206492 Helvetia Staffing GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2013. Geschäftsanschrift: Gabelsbergerstraße 36, 80333 München. Ge…
Helvetia Staffing GmbH, München, Gabelsbergerstraße 36, 80333 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2013. Geschäftsanschrift: Gabelsbergerstraße 36, 80333 München. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmungsberatung und Betreuung von polnischen Firmen bei der Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, vornehmlich im kaufmännischen Bereich, sowie Dienstleistungen aller Art soweit es keiner gesetzlichen Genehmigung bedarf, wie der Büroservice einschließlich der Durchführung von Buchhaltungsarbeiten im Sinne des § 6 Steuerberatungsgesetz, wie etwa das Buchen laufender Geschäftsvorfälle etc. sowie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sladek, Ute Charlotte, Winterthur/Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.