HRB 2720

Helper GmbH

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Auetal

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Registerdaten

Sitz
Auetal
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heinrich Helper Mäh- und Kulturarbeiten GmbH Auetal
  2. Heinrich Helper GmbH Auetal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 77/25 · Helper GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 77/25
Wirksam am
28.05.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2720
47 IN 77/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helper GmbH, Südstraße 6, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 2720), vertr. d.: Ilsa Helper, Südstraße 6, 31749 Auetal, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.06.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 27.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 77/25 · Helper GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 77/25
Wirksam am
28.10.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2720
47 IN 77/25: Über das Vermögen der Helper GmbH, Südstraße 6, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 2720), vertr. d.: Ilsa Helper, Südstraße 6, 31749 Auetal, (Geschäftsführerin), ist am 27.10.2025 um 15:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstr. 6, 30159 Hannover, Tel.: 0511-35771030, Fax: 0511-35771059, E-Mail: n.sahin@bsb-inso.de, Internet: www.bsb-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.12.2025 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 20.01.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.12.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.01.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 27.10.2025

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 77/25 · Helper GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 77/25
Wirksam am
01.10.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2720
47 IN 77/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helper GmbH, Südstraße 6, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 2720), vertr. d.: Ilsa Helper, Südstraße 6, 31749 Auetal, (Geschäftsführerin), ist am 01.10.2025 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstr. 6, 30159 Hannover, Tel.: 0511-35771030, Fax: 0511-35771059, E-Mail: n.sahin@bsb-inso.de, Internet: www.bsb-inso.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 01.10.2025

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Veränderungen
HRB 2720 HRB 2720: Heinrich Helper GmbH, Auetal, Südstr. 6, 31749 Auetal. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 + 2 und mit ihr die Änderung der Firma sowie…
HRB 2720: Heinrich Helper GmbH, Auetal, Südstr. 6, 31749 Auetal. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 + 2 und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Helper GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Grundstücksverwaltung und alle dazu gehörigen Rechtsgeschäfte einschließlich des Handels und Verleihs von Bau- und landwirtschaftlichen Maschinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Veränderungen
HRB 2720 HRB 2720:Heinrich Helper GmbH, Auetal, Südstr. 6, 31749 Auetal.Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Nich…
HRB 2720:Heinrich Helper GmbH, Auetal, Südstr. 6, 31749 Auetal.Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Helper, Heinrich, Auetal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Helper, Ilsa, geb. Grupe, Auetal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 2720 Heinrich Helper Mäh- und Kulturarbeiten GmbH, Auetal, Südstr. 6, 31749 Auetal. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 + 2 und mit ihr die Änderung d…
Heinrich Helper Mäh- und Kulturarbeiten GmbH, Auetal, Südstr. 6, 31749 Auetal. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 + 2 und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Heinrich Helper GmbH. Geschäftsanschrift: Südstr. 6, 31749 Auetal. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Grundstücksverwaltung und alle dazu gehörigen Rechtsgeschäfte einschließlich des Verleihs von Bau- und landwirtschaftlichen Maschinen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichen und ähnlichen Geschäftszwecken beteiligen, sie kann Niederlassungen oder Zweigbetriebe errichten.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.