HRA 1233

Helmuth Bär GmbH & Co. KG

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stockstadt a.M.

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Registerdaten

Sitz
Stockstadt a.M.
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Helmuth Bär K.G. Kieswerk Stockstadt a.M.
  2. Helmuth Bär K.G., Kieswerk Stockstadt am Main
  3. Helmuth Bär GmbH & Co. KG, Kieswerk Stockstadt a.M.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 1233 HRA 1233: Helmuth Bär GmbH & Co. KG, Stockstadt a.M., Seligenstädter Str. o. Nr., 63811 Stockstadt. Firma geändert, nun: Helmuth Bär GmbH & Co. KG. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Ges…
HRA 1233: Helmuth Bär GmbH & Co. KG, Stockstadt a.M., Seligenstädter Str. o. Nr., 63811 Stockstadt. Firma geändert, nun: Helmuth Bär GmbH & Co. KG. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Helmuth Bär Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stockstadt a.M. (AG Aschaffenburg HRB 512), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Containerdienst Stockstadt GmbH & Co. KG, Transporte mit dem Sitz in Stockstadt a. Main (AG Aschaffenburg HRA 2942) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.