HRA 12022

Helmut Meeth GmbH & Co. KG

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wittlich

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Registerdaten

Sitz
Wittlich
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Helmut Meeth GmbH & Co. KG Wittlich Wittlich

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 16/25 · Helmut Meeth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 16/25
Wirksam am
07.10.2026
Registerbezug
Wittlich, HRA 12022
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: 1. Helmuth Meeth Verwaltungs GmbH, TRACC Legal RAe Lotz und Partner mbH, Theresienhöhe 30, 80339 München, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Arne Christopher Amann, Seeäcker 14, 82221 Herrsching am Ammersee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wittlich, 05.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 16/25 · Helmut Meeth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 16/25
Wirksam am
06.01.2026
Registerbezug
Wittlich, HRA 12022
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: 1. Helmuth Meeth Verwaltungs GmbH, TRACC Legal RAe Lotz und Partner mbH, Theresienhöhe 30, 80339 München, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Arne Christopher Amann, Seeäcker 14, 82221 Herrsching am Ammersee, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Henning Seel, - als Gläubiger der Schuldnerin- c/o RA Schwirtz, Brockhoffstraße 4, 48143 Münster festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 04.10.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Henning Seel, - als Gläubiger der Schuldnerin- c/o RA Schwirtz, Brockhoffstraße 4, 48143 Münster die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 06.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 16/25 · Helmut Meeth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 16/25
Wirksam am
14.04.2025
Registerbezug
Wittlich, HRA 12022
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 08.04.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wittlich, 09.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 16/25 · Helmut Meeth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 16/25
Wirksam am
03.04.2025
Registerbezug
Wittlich, HRA 12022
7a IN 16/25 : Über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), ehemals vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Alexander Jüchser, Lieser Rechtsanwälte, Zuckerbergstraße 1a, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708424, Fax: 0651/1708425, E-Mail: trier@lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.05.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 04.06.2025, 10:30 Uhr, Saal 1, Gerichtsgebäude, Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 02.04.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agwil.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 16/25 · Helmut Meeth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 16/25
Wirksam am
25.03.2025
Registerbezug
Wittlich, HRA 12022
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), ist am 06.02.2025 um 09:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot (starke vorläufige Insolvenzverwaltung) erlassen worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 25.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 16/25 · Helmut Meeth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 16/25
Wirksam am
06.02.2025
Registerbezug
Wittlich, HRA 12022
Az.: 7a IN 16/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich, vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), ist am 06.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Alexander Jüchser, Lieser Rechtsanwälte, Zuckerbergstraße 1a, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708424, Fax: 0651/1708425, E-Mail: trier@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 06.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 12022 HRA 12022: Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Wittlich, Werkstrasse 3, 54516 Wittlich. Einzelprokura: Meeth, Daniela, Pantenburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 12022: Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Wittlich, Werkstrasse 3, 54516 Wittlich. Einzelprokura: Meeth, Daniela, Pantenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 12022 HRA 12022: Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Wittlich, Werkstrasse 3, 54516 Wittlich. Prokura erloschen: Stecker, Jürgen, Pantenburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 12022: Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Wittlich, Werkstrasse 3, 54516 Wittlich. Prokura erloschen: Stecker, Jürgen, Pantenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 12022 HRA 12022: Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Wittlich, Werkstrasse 3, 54516 Wittlich. Prokura erloschen: Hermes, Peter, Wallscheid, *XX.XX.XXXX.
HRA 12022: Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Wittlich, Werkstrasse 3, 54516 Wittlich. Prokura erloschen: Hermes, Peter, Wallscheid, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 12022 Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Wittlich (Postfach 1450, 54504 Wittlich). Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hermes, Peter, Wallscheid, *XX.XX.XXXX; Rauen, Otto, Preist, *XX.XX.XXXX; Stecker,…
Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Wittlich (Postfach 1450, 54504 Wittlich). Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hermes, Peter, Wallscheid, *XX.XX.XXXX; Rauen, Otto, Preist, *XX.XX.XXXX; Stecker, Jürgen, Pantenburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.