HRA 11230
Helmut Märkl Omnibusbetrieb e.Kfm.
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kindsbach
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Registerdaten
- Sitz
- Kindsbach
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Hermann Märkl Omnibusbetrieb Kindsbach
- Hermann Märkl Omnibusbetrieb e.Kfm. Kindsbach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 88/23 · Märkl, Helmut · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 88/23
- Wirksam am
- 03.04.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 11230
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 13.05.2025, 10:00 Uhr, Raum 205.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: 1. Die Veräußerung der nachfolgend bezeichneten Grundstücke des Schuldners zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 1.100.000,00 EUR an die DSG Personal Service GmbH, Kaiserslautern:
- - Kindsbach Blatt 2045: FlSt.Nr. 1931/2: Verkehrsfläche "an der Eisenbahnstraße", 344 qm, Verkehrsfläche
- - Kindsbach Blatt 2045: FlSt.Nr. 1955: Gebäude- und Freifläche "Eisenbahnstraße 91", 1.443 qm, Wohnsitz des Schuldners, bebaut mit einem Einfamilienhaus
- - Kindsbach Blatt 998: FlSt.Nr. 1956: Grünland heller Placken, 5.394 qu, ehem. Geschäftssitz bebaut mit Büro und Werkstatt
- - Kindsbach Blatt 998: FlSt.Nr. 1958: Industriegelände Heller Placken, 1.397 qm, Betriebsgelände und Stehplätze
- - Kindsbach Blatt 998: FlSt.Nr. 1961: Betriebsfläche Heller Placken, 1.000 qm, Betriebsgelände und Stehplätze
- - Kindbach Blatt 998: FlSt.Nr. 1962: Heller Placken, Betriebsfläche, 3.841 qm
- - Kindsbach Blatt 998, FlSt.Nr. 1963, Heller Placken, Betriebsfläche, 1.665 qm
- 2. Die Veräußerung des Miteigentumsanteils (zu 1/2) des Schuldners an dem mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück in Kindsbach, Eisenbahnstraße 87, welches in dem bei dem Amtsgericht Landstuhl geführten Grundbuch von Kindsbach unter Blatt 1159, Flurstück 1930/3 eingetragen ist, zu einem auf den Wertanteil des Schuldners an dem Grundbesitz entfallenden Betrag in Höhe von 90.000,00 EUR an die Ehefrau des Schuldners, Frau Brigitte Märkl.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 03.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 88/23 · Märkl, Helmut · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 88/23
- Wirksam am
- 08.05.2024
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 11230
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 33,93 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Ein Zuschlagsfaktor in Höhe von 20 % wurde beantragt wegen dem Aufwand der Betriebsfortführung.
2. Da die zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 20 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 18,93 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 07.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 88/23 · Märkl, Helmut · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 88/23
- Wirksam am
- 12.02.2024
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 11230
Amtsgericht Zweibrücken, 12.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 1 IN 88/23 · Märkl, Helmut · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 88/23
- Wirksam am
- 03.01.2024
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 11230
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 01.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11230 HRA 11230: Helmut Märkl Omnibusbetrieb e.Kfm., Kindsbach, Eisenbahnstraße 93, 66862 Kindsbach. Prokura erloschen: Märkl, Mathias, Weselberg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen des Inhabers …
HRA 11230 Hermann Märkl Omnibusbetrieb e.Kfm., Kindsbach, Eisenbahnstraße 93, 66862 Kindsbach. Firma geändert, nun: Helmut Märkl Omnibusbetrieb e.Kfm. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 93, 66862 Kindsbach. Nicht meh…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.