HRB 3070
Helmut Gernet GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Feldstr. 119-121, 68259 MannheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.07.2020
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Holger Metzger
Hemsbach
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Der Druck und der Vertrieb von Tragetaschen, die Produktion und der Vertrieb von Etiketten sowie der Fachgroßhandel mit Folienverpackungen und Verpackungsmitteln aller Art, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 1314/20 · Helmut Gernet GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 1314/20
- Wirksam am
- 22.04.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 3070
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Gernet GmbH, Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Metzger
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 3070
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 64-72 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 1314/20 · Helmut Gernet GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 1314/20
- Wirksam am
- 14.07.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 3070
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Gernet GmbH, Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Metzger
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 3070
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karl-Heinrich Lorenz, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 19.02.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 430.159,93 EUR auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 37 % (Betriebsfortführung, Verhandlungen betreffend der übertragenden Sanierung, Arbeitnehmer/Insolvenzgeldvorfinanzierung, Auslandsbezug Lieferanten). Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.02.2021 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 37 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 1314/20 · Helmut Gernet GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 1314/20
- Wirksam am
- 14.07.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 3070
Helmut Gernet GmbH, Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Metzger
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 3070
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 25.06.2020 angezeigt, dass mit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1
InsO.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 14.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3070 HRB 3070: Helmut Gernet GmbH, Mannheim, Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim. Prokura infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Amts wegen nach § 384 FamFG gelöscht: Heckmann, Gerd Hermann, Mannheim, *XX.XX.…
Forderungsprüfung 1 IN 1314/20 · Helmut Gernet GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 1314/20
- Wirksam am
- 02.07.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 3070
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Gernet GmbH, Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Metzger
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 3070
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2020 um 11.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Karl-Heinrich Lorenz
Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
21.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 14.09.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, Amtsgericht Mannheim
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 14.09.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, Amtsgericht Mannheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 1314/20 · Helmut Gernet GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 1314/20
- Wirksam am
- 08.04.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 3070
In dem Verfahren über den Antrag
Helmut Gernet GmbH, Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Holger Metzger, geboren am XX.XX.XXXX, Königsberger Straße 32,
69502 Hemsbach
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 3070
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 07.04.2020 um 15:30
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Karl-Heinrich Lorenz
Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Dabei soll das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 beachtet werden.
Insbesondere setzt bei zwischen dem 28. März 2020 und dem 28. Juni 2020
gestellten Gläubigerinsolvenzanträgen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
voraus, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 vorlag.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 07.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3070 HRB 3070: Helmut Gernet GmbH, Mannheim, Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere das …
HRB 3070 Helmut Gernet GmbH, Mannheim, Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Feldstr. 119-121, 68259 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Metzger, Holge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.