HRB 202128
HELMA Wohnungsbau GmbH
aktuell 24 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lehrte
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Registerdaten
- Sitz
- Lehrte
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 37/24 · HELMA Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 37/24
- Wirksam am
- 10.02.2026
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202128
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 09.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 37/24 · HELMA Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 37/24
- Wirksam am
- 15.10.2025
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202128
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.07.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Taylor Wessing vertr. d. Dr. Martin Heidrich die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der geltend gemachte Stundensatz wird für angemessen erachtet. Es handelts sich vorliegend um ein überdurchschnittlich aufwendiges Verfahren wo besondere Sachkunde und Qualifikation erforderlich ist. In den zahlreichen Gläubigerausschusssitzungen und wahrgenommenen Terminen usw. wurden komplexe betriebswirtschaftliche und juristische Sachverhalte des Verfahrens besprochen, vorbereitet, beurteilt und nachbereitet.
Der Insolvenzverwalter, díe übrigen Mitglieder des Gläubigerausschusses und die Gläubiger wurden zu dem o.g. Antrag angehört. Einwände wurden nicht erhoben.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 14.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 37/24 · HELMA Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 37/24
- Wirksam am
- 09.07.2025
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202128
wird der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern sowie den übrigen Mitgliedern des Gläubigerausschusses vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitglieds Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 09.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 37/24 · HELMA Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 37/24
- Wirksam am
- 03.06.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202128
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 27.08.2024, 11:30 Uhr, Stadthalle Gifhorn, Schützenplatz 2, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 03.06.2024
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 37/24 · HELMA Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 37/24
- Wirksam am
- 24.05.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202128
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 24.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 37/24 · HELMA Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 37/24
- Wirksam am
- 23.04.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202128
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 22.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 35 IN 37/24 · HELMA Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 37/24
- Wirksam am
- 17.04.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202128
Gifhorn
Beschluss
35 IN 37/24
17.04.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
HELMA Wohnungsbau GmbH, vertr. d.d. GF'in, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 202128),
vertreten durch:
Andrea Sander, (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Cecilienallee 6-7, 40474 Düsseldorf,
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Manuel Sack, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de,
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 08.03.2024 um 11:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO am 17.04.2024 um 10.50 angeordnet,
dass Forderungen der Antragstellerin (Schuldnerin) aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Kunden (Anfangsbuchstaben A-Z) von den aus -oder absonderungsberechtigten Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen
und
dass der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wird, diese Forderungen zunächst einzuziehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
G r ü n d e :
Der Beschluss ergeht auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Sicherung der Masse.
Dr. Wiedemann
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 37/24 · HELMA Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 37/24
- Wirksam am
- 26.03.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202128
Statt HRB 2021872 muss es richtig heißen: HRB 202128
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Gifhorn, 26.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202128 HRB 202128: HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Prokura erloschen: Kämpf, Ken, Garbsen, *XX.XX.XXXX.
HRB 202128 HRB 202128: HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ebert, Stefan, Winsen, *XX.XX.XXXX. Personenbezog…
HRB 202128 HRB 202128: HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Thomas, Müller, Hannover, *XX.XX.XXXX. Gesamtprok…
HRB 202128 HRB 202128: HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Nicht mehr Geschäftsführer: Maerzke, Karl-Heinz, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, André, Köln, *XX.XX.X…
HRB 202128 HRB 202128: HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Nicht mehr Geschäftsführer: Beinlich, Harald, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bode, Max, Hannover, *XX.XX…
HRB 202128 HRB 202128: HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Nicht mehr Geschäftsführer: Jeschina, Björn, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 202128 HRB 202128: HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Temme, Michael Hans, Bedburg-Hau, *XX.XX.XXXX.
HRB 202128 HRB 202128:HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bode, Max, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 202128 HRB 202128:HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Meier, Thorsten, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX.
HRB 202128 HRB 202128:HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Der mit der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte (Amtsgericht Hildesheim, HRB 201182) am 17.01.2013 abgeschlossene Ergebnisa…
HRB 202128 HRB 202128:HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Jahresabschluss) und § 12 (Offenle…
HRB 202128 HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Prokura erloschen: Oppermann, Michael, Schellerten, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokurist…
HRB 202128 HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Bestellt als Geschäftsführer: Beinlich, Harald, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX; Jeschina, Björn, Hannover, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Beinlich…
HRB 202128 HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Jahresabschluss) und § 11 (Gewinnverwendung/…
HRB 202128 HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2, mit ihr die Änderung des Unternehmensgegensta…
HRB 202128 HELMA Wohnungsbau GmbH, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2010. Geschäftsanschrift: Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gegenstand: An- …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.