HRB 201182

HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 46 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lehrte

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Registerdaten

Sitz
Lehrte
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 46
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Elias Fuchs, PASL GmbH, Am kleinen Felde 1, 30167 Hannover, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die festgesetzte Vergütung ist dem Gläubigerausschussmitglied nach Rechtskraft aus der Insolvenzmasse zu erstatten.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 11.02.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Elias Fuchs, PASL GmbH, Am kleinen Felde 1, 30167 Hannover, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Aufgrund des vorliegend überdurchschnittlich aufwendigen Verfahrens mit besonderen Schwierigkeiten und des damit einhergehenden Haftungsrisikos wird der geltend gemachte Stundensatz seitens des Insolvenzgerichtes als angemessen erachtet.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 26.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
25.02.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitglieds PASL GmbH entspricht, wird auf den 24.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Gifhorn, 24.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
10.11.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die festgesetzte Vergütung ist dem Gläubigerausschussmitglied nach Rechtskraft aus der Insolvenzmasse zu erstatten.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.07.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Komplexität und der Umfang des Insolvenzverfahrens sowie die Sachkunde und Qualifikation des Gläubigerausschussmitgliedes rechtfertigen den geltend gemachten Stundensatz. Aufgrund des vorliegend überdurchschnittlich aufwendigen Verfahrens mit besonderen Schwierigkeiten und des damit einhergehenden Haftungsrisikos wird der geltend gemachte Stundensatz seitens des Insolvenzgerichtes als angemessen erachtet.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 07.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
04.08.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung des Insolvenzverwalters, der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Martin Heidrich entspricht, wird auf den 01.09.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Gifhorn, 01.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
21.05.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 25.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Gifhorn, 20.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
03.06.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: Über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), ist am 01.06.2024 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.08.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 27.08.2024, 10:00 Uhr, Stadthalle Gifhorn, Schützenplatz 2, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 03.06.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
17.05.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 04.03.2024 um 16:06 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 17.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
12.04.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 04.03.2024 um 16:06 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 12.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
19.03.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 04.03.2024 um 16:06 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 19.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 35/24 · HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 35/24
Wirksam am
04.03.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201182
35 IN 35/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau AG vertr. d. d. Aufsichtsrat, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 201182), ist am 04.03.2024 um 16.06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 04.03.2024

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Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 02.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Teilnahmeberechtigung Hauptversammlung) bes…
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 02.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Teilnahmeberechtigung Hauptversammlung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 6 (genehmigtes Kapital 2020) und Abs. 7…
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 6 (genehmigtes Kapital 2020) und Abs. 7 (bedingtes Kapital 2020/I) sowie Einfügung eines neuen Abs. 8 (bedingtes Kapital 2020/II) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2020 ermächtigt, bis zum 02.07.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt bis zu einem Betrage von höchstens 2.000.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.800.000 EUR beschlossen (bedingtes Kapital 2020/I). Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 200.000 EUR beschlossen (bedingtes Kapital 2020/II). Die Ermächtigung, bis zum 02.07.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt bis zu einem Betrage von höchstens 1.850.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015) und der Beschluss vom 03.07.2015 über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.850.000 EUR (bedingtes Kapital 2015) sind aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Prokura erloschen: Rust, Jürgen, Soltau, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem…
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Prokura erloschen: Rust, Jürgen, Soltau, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Ebert, Stefan, Winsen (Aller), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Müller, Thomas, Hannover, *XX.XX…
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Müller, Thomas, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 06.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2 bis Abs. 4 (Aufsichtsrat), § 6 Abs. 1…
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 06.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2 bis Abs. 4 (Aufsichtsrat), § 6 Abs. 1 (Ort der Hauptversammlung) und § 8 Abs. 1 und Abs. 3 (Ablauf der Hauptversammlung) beschlossen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
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HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Nicht mehr Vorsitzender des Vorstandes: Maerzke, Karl-Heinz, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Müller, A…
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Nicht mehr Vorsitzender des Vorstandes: Maerzke, Karl-Heinz, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Müller, André, Köln, *XX.XX.XXXX. Geändert, nun: Vorsitzender des Vorstands: Janssen, Gerrit, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Prokura erloschen: Maerzke, Regina, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Prokura erloschen: Maerzke, Regina, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 07.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 7 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen.
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 07.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 7 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 01.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) und § 5 (Aufsic…
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 01.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) und § 5 (Aufsichtsrat) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Temme, Michael Hans, Bedburg-Hau…
HRB 201182: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Temme, Michael Hans, Bedburg-Hau, *XX.XX.XXXX.
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HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.07.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 300.00…
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.07.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.10.2015 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital 2015) geändert. Grundkapital: 4.000.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 03.07.2015 (genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.550.000 EUR.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Hauptversammlung vom 03.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) und Abs. 7 (bedin…
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Hauptversammlung vom 03.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) und Abs. 7 (bedingtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2015 ermächtigt, bis zum 02.07.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt bis zu einem Betrage von höchstens 1.850.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Hauptversammlung vom 03.07.2015 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.850.000 EUR (bedingtes Kapital 2015) beschlossen. Die Hauptversammung vom 03.07.2015 hat die am 04.07.2014 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.705.000 EUR (bedingtes Kapital 2014) und die Ermächtigung des Vorstands zu Erhöhung des Grundkapitals um noch 1.415.000 (genehmigtes Kapital 2014) EUR aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Bestellt als Vorstand: Bode, Max, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Bestellt als Vorstand: Bode, Max, Hannover, *XX.XX.XXXX.
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HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 04.07.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 290.00…
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 04.07.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 290.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.03.2015 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, restliches genehmigtes Kapital) geändert. Grundkapital: 3.700.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 04.07.2014 (Genehmigtes Kapital 2014) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.415.000 EUR.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen: Meier, Thorsten, Porta Westfalica…
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen: Meier, Thorsten, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 26.06.2014 sowie des Zust…
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 26.06.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.078.2014 mit der HELMA Lux S. A. mit Sitz in Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg (Handelsregister Luxembourg B 125.913) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Hauptversammlung vom 04.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (genehmigtes und bedingtes Kapital) und § 5 Ab…
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Hauptversammlung vom 04.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (genehmigtes und bedingtes Kapital) und § 5 Abs. 6 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 04.07.2014 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.705.000 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2014). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.07.2014 ermächtigt, bis zum 03.07.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt bis zu einem Betrage von höchstens 1.705.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2014). Die Hauptversammlung vom 04.07.2014 hat die am 05.07.2013 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag von bis zu 1.550.000 EUR (Bedingtes Kapital 2013) sowie die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung es Grundkapitals um noch 1.240.000 EUR (Genehmigtes Kapital 2013) aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 26.06.2014 eingereicht worden. Danach soll die HELMA Lux S.A., Ber…
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 26.06.2014 eingereicht worden. Danach soll die HELMA Lux S.A., Bereldange / Luxemburg (Gesellschaftsregister von Luxemburg Nummer B 125.913) als übertragender Rechtsträger mit der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft (Amtsgericht Hildesheim HRB 201182) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Den Gläubigern der übernehmenden deutschen Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle einer Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.. Auskünfte über Modalitäten der Verschmelzung können eingeholt werden bei: HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Dort ist auch der Anspruch geltend zu machen. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden, so dass ein entsprechender Hinweis entfällt.
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HRB 201182 HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 05.07.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 310.00…
HRB 201182:HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte.Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 05.07.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 310.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.03.2014 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, restliches genehmigtes Kapital) geändert. Grundkapital: 3.410.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 05.07.2013 (Genehmigtes Kapital 2013) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.240.000 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 201182 HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Der mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH in Hannover abgeschlossene Teilgewinnabführungsve…
HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Der mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH in Hannover abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer typisch stillen Gewinnbeteiligung ist durch Kündigung vom 28.12.2010 zum 31.12.2011 beendet worden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 201182 HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 04.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (bedingtes und genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hau…
HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Die Hauptversammlung vom 04.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (bedingtes und genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 05.07.2013 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.550.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2013). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2013 ermächtigt, bis zum 04.07.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt bis zu einem Betrage von höchstens 1.550.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2013). Die Hauptversammlung vom 05.07.2013 hat die am 08.07.2011 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.430.000 EUR sowie die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals um noch 1.190.000 EUR aufgehoben.
Veränderungen
HRB 201182 HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rust, Jürgen, Soltau, *XX.XX.XXXX. Prokura e…
HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft, Lehrte, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rust, Jürgen, Soltau, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Oppermann, Michael, Schellerten, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.