HRB 65487

Hellstein GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigshafen

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Registerdaten

Sitz
Ludwigshafen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 b IN 45/22 LU · Hellstein GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 b IN 45/22 LU
Wirksam am
11.03.2024
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 65487
3 b IN 45/22 LU

11.03.2024

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Hellstein GmbH, Industriestraße 31-35, 67063 Ludwigshafen am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführerin Chistine Lagzdyn, Q 6,4, 68161 Mannheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65487),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Patric Naumann, Kanzlei Pabst, Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim,

Insolvenzverwalter:

wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 25.04.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 17.04.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 65487 HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestr. 31-35, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist infolge Insolvenzeröffnung aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestr. 31-35, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist infolge Insolvenzeröffnung aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 b IN 45/22 LU · Hellstein GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 b IN 45/22 LU
Wirksam am
02.06.2022
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 65487
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 01.06.2022
Aktenzeichen: 3 b IN 45/22 LU
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 01.06.2022, 09:00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Hellstein GmbH, Industriestraße 31-35, 67063 Ludwigshafen am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführerin Chistine Lagzdyn, Q 6,4, 68161 Mannheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65487),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Patric Naumann, Kanzlei Pabst, Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim.

Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).

Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).

Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 25.08.2022 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl Mittwoch anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207,271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 01.07.2022 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 25.07.2022 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 b IN 45/22 LU · Hellstein GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 b IN 45/22 LU
Wirksam am
18.02.2022
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 65487
3 b IN 45/22 LU

18.02.2022

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Hellstein GmbH, Industriestraße 31-35, 67063 Ludwigshafen am Rhein, (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65487), vertreten durch die Geschäftsführerin Chistine Lagzdyn, Q 6,4, 68161 Mannheim
- Antragstellerin und Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Patric Naumann, Kanzlei Pabst, Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim,

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 18.02.2022 beschlossen:

1. Der am 14.02.2022 eingegangene Antrag vom 14.02.2022 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin wird zugelassen.

2. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 11.00 Uhr, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).

3. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim

4. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Antragstellerin Vermögen zu sichern und zu erhalten.

5. Die Befugnis der Antragstellerin zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.

6. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

7. Im Übrigen wird der Antragstellerin verboten, über Bankkonten, Außenstände und sonstige Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ganz oder teilweise zu verfügen, insbesondere Sachen zu veräußern.

8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Antragstellerin hat ihm die Geschäftsbücher und Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht die organschaftlichen Vertreter der Antragstellerin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, 97, 98 101 InsO).

9. Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, dass die Antragstellerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend mitzuteilen, damit die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch veranlasst werden kann.

10. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

11. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird weiterhin als Sachverständiger beauftragt, ein schriftliches Gutachten zur Prüfung der Insolvenzlage zu erstatten. In diesem soll dem Insolvenzgericht mit Anfertigung einer Vermögensübersicht dargelegt werden soll,

a) ob der Geschäftsbetrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eingestellt ist oder, wenn nicht, wo sich der Schwerpunkt der selbständigen Tätigkeit befindet.
b) ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses vorliegen und die hiermit verbundene Verzögerung zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners führt, §§ 22a Abs. 3 2. Alt. InsO. Werden die Voraussetzungen bejaht, ist innerhalb einer Woche zu berichten, §§ 4 InsO, 411 Abs. 1 ZPO.
c) ob Tatsachen vorliegen, die dem Gericht den Schluss auf das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes ermöglichen.
d) in welcher Höhe für den Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens Verfahrenskosten (Gerichtskosten i. S. von §§ 26, 54 InsO) voraussichtlich anfallen.
e) ob eine diese Verfahrenskosten deckende verfügbare Masse vorhanden ist.
f) ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
g) ob die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 InsO zur Anordnung des schriftlichen Verfahrens vorliegen.
h) ob die Antragstellerin in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Bestätigung eines Restrukturierungsplans erlangt hat. Das Restrukturierungsgericht, Az. und Datum des Beschlusses sind mitzuteilen.

Gründe:

1. Der Antrag wird zugelassen, insbesondere ist die Antragstellerin partei- und prozessfähig.

Die antragstellende Geschäftsführerin ist zur Vertretung der Schuldnerin befugt. Dem steht bei der gebotenen vorläufigen Bewertung im Rahmen der Zulassungsentscheidung ihre Abberufung in der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2022 nicht entgegen. Zwar kommt es auf die behauptete fehlerhafte Einladung nicht an, weil diese grundsätzlich nur zu einer Anfechtbarkeit der von der Versammlungsleiterin festgestellten Beschlüsse führt. Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung der antragstellenden Geschäftsführerin bestimmt sich aber nach der tatsächlichen materiellen Rechtslage, d.h. der Abberufungsbeschluss wird nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund objektiv vorliegt. Hieran bestehen durchgreifende Zweifel. Die antragstellende Geschäftsführerin hat glaubhaft gemacht, dass ihre Mit-Gesellschafterin ausschließlich für Buchhaltungsangelegenheiten zuständig gewesen ist. Trifft dies zu, kann sich diese zur Begründung der Abberufung nicht mit Erfolg darauf berufen, die antragstellende Geschäftsführerin habe einen Fehlbetrag in der Barkasse zu verantworten.

Auch wenn sich die antragstellende Geschäftsführerin im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht auf die Publizitätswirkung ihrer Eintragung im Handelsregister (§ 15 HGB) berufen kann, darf das Insolvenzgericht im Hinblick auf den Eilcharakter des Eröffnungsverfahrens zunächst die Registereintragungen seiner Zulassungsentscheidung zugrundelegen (vgl. HambKommInsO/Linker, 9. Aufl., § 13 Rn. 11; MünchKommInsO/Vuia, 4. Aufl., § 13 Rn. 79). Im weiteren Verlauf des Eröffnungsverfahrens müssen die maßgeblichen tatsächlichen Umstände zur Betrachtung der materiellen Rechtslage der Abberufung ausermittelt werden.

2. Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen und die auf § 5 Abs. 1 InsO beruhenden Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO, erscheinen erforderlich zu sein, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhüten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 65487 HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestr. 31-35, 67063 Ludwigshafen. Prokura erloschen: Schlensog, Enrico, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX; Schlensog, Sengül, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestr. 31-35, 67063 Ludwigshafen. Prokura erloschen: Schlensog, Enrico, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX; Schlensog, Sengül, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 65487 HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestr. 31-35, 67063 Ludwigshafen.
HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestr. 31-35, 67063 Ludwigshafen.
Veränderungen
HRB 65487 HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Prokura erloschen: Yilmaz, Serdal, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Prokura erloschen: Yilmaz, Serdal, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 65487 HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Infolge Berichtigung (Geburtsdatum) neu vorgetragen: Einzelprokura: Yilmaz, Serdal, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Infolge Berichtigung (Geburtsdatum) neu vorgetragen: Einzelprokura: Yilmaz, Serdal, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 65487 HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2016 mit Änderung vom 22.06.2017 in § 1 Abs. (1) (Firma)…
HRB 65487: Hellstein GmbH, Ludwigshafen, Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2016 mit Änderung vom 22.06.2017 in § 1 Abs. (1) (Firma) und § 1 Abs. (2) (Sitz). Geschäftsanschrift: Industriestraße 53, 67063 Ludwigshafen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist (a) Handel mit Tabak, Tabakwaren für Wasserpfeifen, Wasserpfeifen (Shisha) und deren Zubehör wie Schläuche, Glasbehälter, Dichtungen, Kohleauflageflächen und Verbrauchsgüter zum Genuss der Wasserpfeifen, (b) Betrieb eines Onlineshops, insbesondere zum Vertrieb der zu (a) gehandelten Waren, (c) Entwicklung und Vertrieb von Software und internetbasierten Diensten, (d) Franchising und der Aufbau einer Unternehmensgruppe, das Catering. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lagzdyn, Christine, Frankenthal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlensog, Enrico, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Schlensog, Enrico, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX; Schlensog, Sengül, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX; Yilmaz, Serdal, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.