HRA 205598
Heller System Technik, Inh. Claus Heller e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kleine Söhre 7, 31848 Bad MünderGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bad Münder
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 20.09.2021
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Claus Heller
Bad Münder
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Inhaber handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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SI
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Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 205598 HRA 205598: Heller System Technik, Inh. Claus Heller e.K., Bad Münder, Kleine Söhre 7, 31848 Bad Münder. (Die Planung, Entwicklung und Konstruktion von Spezialmaschinen und Anlagen, Systemen sowie der Handel…
HRA 205598: Heller System Technik, Inh. Claus Heller e.K., Bad Münder, Kleine Söhre 7, 31848 Bad Münder. (Die Planung, Entwicklung und Konstruktion von Spezialmaschinen und Anlagen, Systemen sowie der Handel mit Produkten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kleine Söhre 7, 31848 Bad Münder. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Heller, Claus, Bad Münder, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Heller System Technik GmbH mit Sitz in Bad Münder (Amtsgericht Hannover HRB 110803) als Ganzes im Wege der Verschmelzung auf das Vermögen ihres Alleingesellschafters nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.