HRB 2120
HELLAS REISEN GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dresden
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Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- HELLAS REISEN GmbH (Dresden) Dresden
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 548 IN 500/20 · HELLAS REISEN GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 500/20
- Wirksam am
- 27.10.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 2120
Aktenzeichen: 548 IN 500/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELLAS REISEN GmbH, Kreuzstraße 2, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 2120
vertreten durch den Geschäftsführer Kostas Karapanos
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 08.12.2022 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Ralf Hage, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2120 HRB 2120: HELLAS REISEN GmbH, Dresden, Kreuzstr. 2, 01067 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 30.06.2020, AZ: 531 IN 500/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft er…
Forderungsprüfung 548 IN 500/20 · HELLAS REISEN GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 500/20
- Wirksam am
- 30.06.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 2120
Az.: 531/548 IN 500/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELLAS REISEN GmbH, Kreuzstraße
2, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 2120
vertreten durch den Geschäftsführer Kostas Karapanos
- wurde am 30.06.2020 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Königstraße 25, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich:
0351 44282800 Telefax: 0351 44282801 Email geschäftlich: hage@andrespartner.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
31.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten
Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber),
dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie
verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit
dem Gericht Kontakt aufzunehmen.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben zum Termin eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich
zu führen, die auf Anordnung des Vorsitzenden anzulegen ist, wenn der
Mindestabstand von 1,5 m während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den
Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal nicht eingehalten werden kann.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
531 IN 500/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2120 HRB 2120: HELLAS REISEN GmbH, Dresden, Kreuzstr. 2, 01067 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.04.2020, AZ: 531 IN 500/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich a…
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 500/20 · HELLAS REISEN GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 500/20
- Wirksam am
- 27.04.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 2120
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HELLAS REISEN GmbH,
Kreuzstraße 2, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 2120
vertreten durch den Geschäftsführer Kostas Karapanos
- wurde am 27.04.2020 um 15:15 Uhr Ralf Hage, Königstraße 25, 01097 Dresden,
Telefon geschäftlich 0351 44282800, Telefax 0351 44282801, Email geschäftlich
hage@andrespartner.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete
Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer
einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis
zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden
bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
531 IN 500/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2120 HELLAS REISEN GmbH, Dresden, Kreuzstr. 2, 01067 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens.…
HRB 2120 HELLAS REISEN GmbH, Dresden (Kreuzstraße 2, 01067 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2007 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.