HRB 102013

Heli GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-12-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 128/19 · HELI GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 128/19
Wirksam am
29.10.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 102013
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HELI GmbH (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 102013), Mühlengrund
4, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Höhlich

hat der Verwalter am 28.10.2019 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO
angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 28. Oktober 2019, 6 IN 128/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 128/19 · HELI GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 128/19
Wirksam am
28.10.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 102013
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HELI GmbH (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 102013),
Mühlengrund 4, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Marcus Höhlich

wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 28.05.2019 bis zum
15.07.2019 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11
InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender
Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter
erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das
Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt
hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
betrug 267.051,00 €. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer
(§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet
wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung
gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche
Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch
wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das
zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen
(auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des
genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu
Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung
ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe
können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache
E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument
muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den
Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren
Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 128/19, Amtsgericht Potsdam, 2. Oktober 2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 128/19 · HELI GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 128/19
Wirksam am
03.09.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 102013
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HELI GmbH (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 102013), Mühlengrund
4, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Höhlich

hat der Verwalter am 27.08.2019 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für
die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab
Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 2. September 2019, 6 IN 128/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 102013 B HRB 102013 B: Heli GmbH, Berlin, Lindenthaler Allee 35, 14163 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 102013 B: Heli GmbH, Berlin, Lindenthaler Allee 35, 14163 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 128/19 · HELI GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 128/19
Wirksam am
18.07.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 102013
6 IN 128/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HELI GmbH; Mühlengrund 4; 14513 Teltow

Geschäftszweig: Elektroinstallationen

HRB 102013 Handelsregister Charlottenburg

wurde auf den Insolvenzantrag vom 04.12.2018 wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung heute, am 15.07.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Herr Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

2.10.2019, 09:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum,
Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe

Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.

Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Amtsgericht Potsdam, Insolvenzabteilung, 15.07.2019, 6 IN 128/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 128/19 · HELI GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 128/19
Wirksam am
28.05.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 102013
6 IN 128/19
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der HELI GmbH ; Mühlengrund 4 ; 14513 Teltow

wird heute, am 28. Mai 2019, um 13 Uhr, zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam

bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des
Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen
Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen
zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen
beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch
untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte
einzuziehen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm
alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei
Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine
organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden,
zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101
InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners
maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung
des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das
schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht
berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu
erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, 28.05. 2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 102013 B Heli GmbH, Berlin(Lindenthaler Allee 35, 14163 Berlin). Firma: Heli GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Planung und Ausführung von elektrischen Anlagen, Installationen, Wartung, Reparaturen, Schaltschrankbau. …
Heli GmbH, Berlin(Lindenthaler Allee 35, 14163 Berlin). Firma: Heli GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Planung und Ausführung von elektrischen Anlagen, Installationen, Wartung, Reparaturen, Schaltschrankbau. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Höhlich, Marcus, *XX.XX.XXXX, Teltow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.05.2005; mit Änderung vom 07.04.2006 in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.