VR 7160

Helfende Hände Verein zur Förderung und Betreuung mehrfachbehinderter Kinder und Erwachsener e.V.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Helfende Hände, Verein zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter Kinder und anderer Körperbehinderter, München , eingetragener Verein Sitz: München München
  2. Helfende Hände, Verein zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter Kinder und anderer Körperbehinderter, München , eingetragener Verein München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
VR 7160 Helfende Hände Verein zur Förderung und Betreuung mehrfachbehinderter Kinder und Erwachsener e.V., München, (Reichenaustr. 2, 81243 München).Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan …
Helfende Hände Verein zur Förderung und Betreuung mehrfachbehinderter Kinder und Erwachsener e.V., München, (Reichenaustr. 2, 81243 München).Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 31.07.2008 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 31.07.2008 und Beschluß der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 31.07.2008 Teile des Vermögens auf die Helfende Hände gemeinnützige GmbH zur Förderung und Betreuung mehrfachbehinderter Kinder und Erwachsener mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 175713) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.