HRB 705170

HEKA Energy Solutions GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nußloch

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Registerdaten

Sitz
Nußloch
Datenstand
2024-04-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HEKA Energy Contracting GmbH Hockenheim
  2. HEKA Energy Contracting GmbH Schwetzingen
  3. HEKA Energy Contracting GmbH Nußloch

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 506/21 · HEKA Energy Solutions GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
80 IN 506/21
Wirksam am
19.07.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 705170
80 IN 506/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HEKA Energy Solutions GmbH, Loppengasse 14, 69226 Nußloch, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Ley
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705170
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu der am 03.07.2023 und 13.07.2023 unterzeichneten Vergleichsvereinbarung mit der Auszahlungszusage eines Betrages in Höhe von insgesamt 600.600,00 € an die absonderungsberechtigte Thiele Energiesysteme UG (haftungsbeschränkt), gegen gleichzeitige Rücknahme der durch diese zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen in Höhe von 695.000,00 €, 167.184,87 € und 28.972,14 €
wird bestimmt auf

Mittwoch, 09.08.2023, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 19.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 506/21 · HEKA Energy Solutions GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
80 IN 506/21
Wirksam am
08.05.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 705170
80 IN 506/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HEKA Energy Solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Ley, geboren am XX.XX.XXXX, Loppengasse 14, 69226 Nußloch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705170
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gordon Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 24.04.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.115.848,06 EUR auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 5 % EUR.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.04.2023 wird Bezug genommen.
Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen: geringe Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um5 % EUR gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 27.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 705170 HRB 705170: HEKA Energy Solutions GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 80 IN 506/21) aufgelöst…
HRB 705170: HEKA Energy Solutions GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 80 IN 506/21) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 506/21 · HEKA Energy Solutions GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
80 IN 506/21
Wirksam am
18.11.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 705170
51 IN 506/21

In dem Verfahren über den Antrag

HEKA Energy Solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Ley, Loppengasse 14, 69226 Nußloch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705170
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.11.2021 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Gordon Rapp
Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 97370

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 18.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 705170 HRB 705170: HEKA Energy Solutions GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Bestellt als Geschäftsführer: Ley, Wilfried, Redhill, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der G…
HRB 705170: HEKA Energy Solutions GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Bestellt als Geschäftsführer: Ley, Wilfried, Redhill, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Freise, Horst Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Geierhaas, Christian, Nußloch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 705170 HRB 705170: HEKA Energy Solutions GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Erteilt: Einzelprokura: Geierhaas, Christian, Nußloch, *XX.XX.XXXX.
HRB 705170: HEKA Energy Solutions GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Erteilt: Einzelprokura: Geierhaas, Christian, Nußloch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 705170 HRB 705170: HEKA Energy Solutions GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Bestellt als Geschäftsführer: Freise, Horst Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Name…
HRB 705170: HEKA Energy Solutions GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Bestellt als Geschäftsführer: Freise, Horst Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieger, Jochen Heinz, Nußloch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 705170 HRB 705170: HEKA Energy Contracting GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Gegen…
HRB 705170: HEKA Energy Contracting GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Firma geändert; nun: HEKA Energy Solutions GmbH. Gegenstand geändert; nun: ist das Betreiben von Photovoltaikanlagen sowie die Erbringung zugehöriger Dienst- und Werkleistungen einschließlich der Anmietung/Anpachtung von entsprechenden Nutzungsflächen und der Einspeisung von produzierten Strommengen, der An und Verkauf von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Waren, die Projektierung von Photovoltaikanlagen und die Projektumsetzung einschließlich zugehöriger Dienst- und Werkleistungen, insbesondere die Vermessung und die Begutachtung, sowie der Vertrieb und die Beratung zu zugehörigen Waren und Dienstleistungen. Bestellt als Geschäftsführer: Rieger, Jochen Heinz, Nußloch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Potthoff, Stefan, Sandhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 705170 HRB 705170: HEKA Energy Contracting GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Bestellt als Geschäftsführer: Potthoff, Stefan, Sandhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Nam…
HRB 705170: HEKA Energy Contracting GmbH, Nußloch, Loppengasse 14, 69226 Nußloch. Bestellt als Geschäftsführer: Potthoff, Stefan, Sandhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieger, Jochen, Nußloch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 705170 HEKA Energy Contracting GmbH, Schwetzingen, Scheffelstr. 16, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verle…
HEKA Energy Contracting GmbH, Schwetzingen, Scheffelstr. 16, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Nußloch. Neue Geschäftsanschrift: Loppengasse 14, 69226 Nußloch.
Veränderungen
HRB 705170 HEKA Energy Contracting GmbH, Hockenheim, Scheffelstr. 16, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt…
HEKA Energy Contracting GmbH, Hockenheim, Scheffelstr. 16, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Schwetzingen. Neue Geschäftsanschrift: Scheffelstr. 16, 68723 Schwetzingen.
Neueintragungen
HRB 705170 HEKA Energy Contracting GmbH, Hockenheim, (Gleisstr. 10/1, 68766 Hockenheim).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2008. Gegenstand: Einkauf von betriebsbereiten Solaranlagen,…
HEKA Energy Contracting GmbH, Hockenheim, (Gleisstr. 10/1, 68766 Hockenheim).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2008. Gegenstand: Einkauf von betriebsbereiten Solaranlagen, Betreiben solcher Solaranlagen und Anpachtung notwendiger Nutzflächen sowie gegebenenfalls die Einspeisung von produzierten Strommengen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Rieger, Jochen, Nußloch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "HEKA Energy Vertriebs GmbH & Co. KG", Hockenheim (Amtsgericht Mannheim HRA 701884) wurde am 11.07.2008 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 11.07.2008 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.