HRB 26806

HEISI Kaminschmiede GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Milkauer Straße 20, 09306 Seelitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Seelitz
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.11.2018
Datenstand
2025-10-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Knuth Arne Weckener

Planebruch

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

18 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-29 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kaminschmie.de GmbH Chemnitz
  2. HEISI Kaminschmiede GmbH Chemnitz

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb von Kaminöfen, Kaminen, Kachelöfen, Schornsteinen, Solaranlagen, Wärmesystemen und Blockheizkraftwerken, dessen Zubehör sowie Vermittlung von Verträgen für entsprechende Montageleistungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 836/18 · HEISI Kaminschmiede GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 836/18
Wirksam am
26.11.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26806
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 836/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEISI Kaminschmiede GmbH, vertr. d. d. Liquidator Milkauer Straße 20, 09306 Gröbschütz OT Seelitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 26806
vertreten durch den Liquidator Knuth Arne Weckener

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 21.11.2025 gemäß § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 14 IN 836/18 · HEISI Kaminschmiede GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 836/18
Wirksam am
29.11.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26806
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 836/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEISI Kaminschmiede GmbH, vertr. d. d. Liquidator Milkauer Straße 20, 09306 Gröbschütz OT Seelitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 26806
vertreten durch den Liquidator Knuth Arne Weckener

ergeht am 28.11.2024 nachfolgende Entscheidung:

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR

in Worten: xxx EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 14.11.2018 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 02.10.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 224.701,09 EUR.

Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von xxx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 31 bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 14 IN 836/18 · HEISI Kaminschmiede GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 836/18
Wirksam am
14.08.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26806
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 836/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEISI Kaminschmiede GmbH, vertr. d. d. Liquidator Milkauer Straße 20, 09306 Gröbschütz OT Seelitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26806
vertreten durch den Liquidator Knuth Arne Weckener

- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 10.10.2024 beim

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 337.147,62 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 106.844,69 EUR zur Verfügung".

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 836/18 · HEISI Kaminschmiede GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 836/18
Wirksam am
29.02.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26806
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 836/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEISI Kaminschmiede GmbH, vertr. d. d. Liquidator Milkauer Straße 20, 09306 Gröbschütz OT Seelitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26806
vertreten durch den Liquidator Knuth Arne Weckener

ergeht am 28.02.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.04.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Florian Linkert, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 836/18 · HEISI Kaminschmiede GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 836/18
Wirksam am
23.02.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26806
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 14 IN 836/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEISI Kaminschmiede GmbH, vertr. d. d. Liquidator Milkauer Straße 20, 09306 Gröbschütz OT Seelitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26806
vertreten durch den Liquidator Knuth Arne Weckener
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches zur Abgeltung aller Forderungen aus Insolvenzanfechtung gegen den Freistaat Sachsen gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 46.000,00 Euro an die Masse mit einer Widerrufsmöglichkeit bis zum 09.03.2023 beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf: Mittwoch, 08.03.2023, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 836/18 · HEISI Kaminschmiede GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 836/18
Wirksam am
18.05.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26806
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 836/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEISI Kaminschmiede GmbH,
vertr. d. d. Liquidator Milkauer Straße 20, 09306 Gröbschütz OT Seelitz,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 26806
vertreten durch den Liquidator Knuth Arne Weckener

ergeht am 18.05.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Der in oben genannten Verfahren mit Beschluss vom 28.04.2021 auf

Mittwoch, 19.05.2021, 10.00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude- Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

bestimmte Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO
wird aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Die Beschwerde / Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden.

Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§
2 und 5

der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen auch unter www.egvp.de.

Die Beschwerde / Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen.

Die Beschwerde / Erinnerung soll begründet werden.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

14 IN 836/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 836/18 · HEISI Kaminschmiede GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 836/18
Wirksam am
03.05.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26806
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 836/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEISI Kaminschmiede GmbH,
vertr. d. d. Liquidator Milkauer Straße 20, 09306 Gröbschütz OT Seelitz,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 26806
vertreten durch den Liquidator Knuth Arne Weckener

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

a. Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit der Anfechtungsgegnerin
Just Naturstein GmbH über die Zahlung eines Betrages i.H.v. 17.000,00 EUR an
die Masse zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche

b. Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Anfechtungsgegner Lars
Riemann über eine Zahlung eines Betrages i.H.v. 10.000,00 EUR an die Masse zur
Abgeltung sämtlicher Ansprüche

beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf: Mittwoch, 19.05.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Die Beschwerde / Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden.

Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§
2 und 5

der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen auch unter www.egvp.de.

Die Beschwerde / Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen.

Die Beschwerde / Erinnerung soll begründet werden.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

14 IN 836/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26806 HRB 26806: HEISI Kaminschmiede GmbH, Seelitz, Milkauer Straße 20, 09306 Seelitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 14.11.2018, AZ: 14 IN 836/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G…
HRB 26806: HEISI Kaminschmiede GmbH, Seelitz, Milkauer Straße 20, 09306 Seelitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 14.11.2018, AZ: 14 IN 836/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist nach § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 14 IN 836/18 · HEISI Kaminschmiede GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 836/18
Wirksam am
16.11.2018
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26806
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 836/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEISI Kaminschmiede GmbH,
vertr. d. d. Liquidator Milkauer Straße 20, 09306 Gröbschütz OT Seelitz,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 26806
vertreten durch den Liquidator Knuth Arne Weckener

ergeht nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Vertrieb von Öfen,
Solaranlagen, Wärmesystemen) wird am 14.11.2018 um 13:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Florian Linkert
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 2674828 8
Telefax: 0371 2674828 9
Email geschäftlich: chemnitz@bbl-law.de
Website: www.bbl-law.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 03.01.2019
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 14.02.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

14 IN 836/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26806 HRB 26806: HEISI Kaminschmiede GmbH, Seelitz, Milkauer Straße 20, 09306 Seelitz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidato…
HRB 26806: HEISI Kaminschmiede GmbH, Seelitz, Milkauer Straße 20, 09306 Seelitz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schilling, Sigrid Silvia, Seelitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Liquidator: Weckener, Knuth Arne, Planebruch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 26806 HRB 26806: HEISI Kaminschmiede GmbH, Chemnitz, Donauwörther Straße 3 B, 09114 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsve…
HRB 26806: HEISI Kaminschmiede GmbH, Chemnitz, Donauwörther Straße 3 B, 09114 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Seelitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Milkauer Straße 20, 09306 Seelitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Trinkaus, Bernhard, Seelitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schilling, Sigrid Silvia, Seelitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schilling, Silvia, Seelitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 26806 HRB 26806:HEISI Kaminschmiede GmbH, Chemnitz, Donauwörther Straße 3 B, 09114 Chemnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böttcher, Christian, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Trinkaus, Bernhard…
HRB 26806:HEISI Kaminschmiede GmbH, Chemnitz, Donauwörther Straße 3 B, 09114 Chemnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böttcher, Christian, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Trinkaus, Bernhard, Seelitz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Berichtigungen
HRB 26806 HEISI Kaminschmiede GmbH, Chemnitz, Donauwörther Straße 3 B, 09125 Chemnitz. Postleitzahl von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Donauwörther Straße 3 B, 09114 Chemnitz.
HEISI Kaminschmiede GmbH, Chemnitz, Donauwörther Straße 3 B, 09125 Chemnitz. Postleitzahl von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Donauwörther Straße 3 B, 09114 Chemnitz.
Veränderungen
HRB 26806 Kaminschmie.de GmbH, Chemnitz, Annaberger Str. 327, 09125 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile…
Kaminschmie.de GmbH, Chemnitz, Annaberger Str. 327, 09125 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: HEISI Kaminschmiede GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Donauwörther Straße 3 B, 09125 Chemnitz. Einzelprokura: Schilling, Silvia, Seelitz, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 26806 Kaminschmie.de GmbH, Chemnitz, Annaberger Str. 327, 09125 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2011. Geschäftsanschrift: Annaberger Str. 327, 09125 Chemnitz. Gegens…
Kaminschmie.de GmbH, Chemnitz, Annaberger Str. 327, 09125 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2011. Geschäftsanschrift: Annaberger Str. 327, 09125 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Kaminöfen, Kaminen, Kachelöfen, Schornsteinen, Solaranlagen, Wärmesystemen und Blockheizkraftwerken, dessen Zubehör sowie Vermittlung von Verträgen für entsprechende Montageleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böttcher, Christian, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.