HRA 21291

Heinz Kugel GmbH & Co. KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lahnstein

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Registerdaten

Sitz
Lahnstein
Datenstand
2024-04-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 29/21 · Heinz Kugel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Koblenz, HRA 21291
21 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Mechthild Greve festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich 8.183,49 EUR (Vorschuss mit Beschluss vom 08.12.2021)

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.09.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.045.370,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 29.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 29/21 · Heinz Kugel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Koblenz, HRA 21291
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, ehemals unter Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 29/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.383.846,13 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 5.444,77 Euro verfügbar.

56068 Koblenz, 28.09.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 29/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 21 IN 29/21 · Heinz Kugel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Koblenz, HRA 21291
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), wird die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt. Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 25.11.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:

1. Überprüfung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;

56068 Koblenz, 28.09.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 29/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 29/21 · Heinz Kugel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
Koblenz, HRA 21291
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), wird für die Prüfung der bis zum 21.09.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.09.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 24.08.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 29/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 29/21 · Heinz Kugel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Wirksam am
09.12.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21291
In dem Insolvenzverfahren der

Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291),
vertreten durch:
Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters , Rechtsanwalt Jens Lieser , auf

xxx €

und der Auslagensatz auf

xxx €

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €

insgesamt auf xxx € festgesetzt.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:
Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.
Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende Anwendung an.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich gem. 11 Abs. 1 i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11 InsVV RN 39).

Aus dem vorgelegten Bericht nach § 156 InsO mit der entsprechenden Vermögensübersicht ergibt sich ein zu verwaltendes Vermögen in Höhe von xxx €. Dieser Wert ist nachfolgend Berechnungsgrundlage.

Da § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV für den Regelfall auf einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters abstellt, ist zunächst auf die oben dargelegten Berechnungsgrundlage die sog. fiktive Insolvenzverwaltervergütung zu ermitteln.
Nach § 2 Abs. 1 InsVV errechnet sich danach die Regelvergütung für den Insolvenzverwalter wie folgt:

Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus xxx € xxx €
26 % aus xxx € xxx €
7,5 % aus xxx € xxx €

Summe: xxx €

Im vorliegenden Insolvenzantragsverfahren wurde Rechtsanwalt Jens Lieser am 03.03.2021 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Darüber hinaus wurde kein Allgemeines Verfügungsverbot mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis angeordnet.

Bereits für den Fall der Sicherung und Inbesitznahme der Vermögensgegenstände der Schuldnerin durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ohne zusätzlichen Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nach der Begründung des Verordnungsgebers zur InsVV entsprechend der früheren Regelvergütung für einen Sequester einen Regelbruchteil von 25 % anzunehmen.

Somit ergibt sich eine Vergütung für die vorläufige Verwaltung in Höhe von xxx €.

Nach §§ 11, 10,8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen Vergütung, höchtstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.
Danach errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer des Insolvenzantragsverfahrens ( 9 Tage ) vorliegend die Auslagenpauschale von xxx €.

Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zu erhöhen.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 08.12.2021
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 29/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 29/21 · Heinz Kugel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Wirksam am
27.07.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21291
In dem Insolvenzverfahren Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf 27.09.2021
Der Termin dient zur Zustimmung der Gläubiger zur freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin; die Gläubiger haben die Möglichkeit bis zum obigen Termin schriftlich Anträge zu stellen. Ist die Versammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

56068 Koblenz, 26.07.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 29/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 21291 HRA 21291: Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 21291: Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 29/21 · Heinz Kugel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Wirksam am
18.03.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21291
21 IN 29/21: Über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25,
56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs
GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein,
(persönlich haftende Gesellschafter), ist am 12.03.2021 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 20.07.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.05.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (20.07.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 16.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 21291 HRA 21291: Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 29/21) vom 03.03.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und z…
HRA 21291: Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 29/21) vom 03.03.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 29/21 · Heinz Kugel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Wirksam am
03.03.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21291
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG,
Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz
Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25,
56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), wird heute, am
03.03.2021 um 12:30 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die
vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5,
56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de
bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

56068 Koblenz, 03.03.2021,

Das Amtsgericht - Abt. 21

21 IN 29/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 21291 HRA 21291: Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Bäckerei Heinz und Ute Kugel GmbH, Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HR…
HRA 21291: Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Bäckerei Heinz und Ute Kugel GmbH, Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRB 7352). Persönlich haftender Gesellschafter: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH, Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRB 25748), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 21291 HRA 21291:Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein.Registerstelle der Komplementärin von Amts wegen berichtigt, weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Bäckerei Heinz un…
HRA 21291:Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein.Registerstelle der Komplementärin von Amts wegen berichtigt, weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Bäckerei Heinz und Ute Kugel GmbH, Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRB 7352), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kugel, Klaus, Lahnstein, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 21291 Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. (Der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstü…
Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. (Der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Wertpapiere jeglicher Art, beweglichen Wirtschaftsgütern sowie von Gesellschafts-Beteiligungen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Insgesamt ist die Gesellschaft nur vermögensverwaltend tätig.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bäckerei Heinz und Ute Kugel GmbH, Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRB 7532), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 21291 Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. (Der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstü…
Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Lahnstein, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. (Der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Wertpapiere jeglicher Art, beweglichen Wirtschaftsgütern sowie von Gesellschafts-Beteiligungen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Insgesamt ist die Gesellschaft nur vermögensverwaltend tätig.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bäckerei Heinz und Ute Kugel GmbH, Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRB 7532), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.