HRA 1383

Heinrich Voges Nachfolger Ford Vertragswerkstatt, Inhaber Ingrid Voges e. K.

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rodenberg

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Registerdaten

Sitz
Rodenberg
Datenstand
2024-12-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-02

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heinrich Voges -Ford-Vertrags- Werkstatt- Rodenberg
  2. Heinrich Voges KG - Ford- Vertragswerkstatt Rodenberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 57/20 · Voges · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 57/20
Wirksam am
05.10.2022
Registerbezug
Stadthagen, HRA 1383
Geschäfts-Nr. 47 IN 57/20
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der

Ingrid Voges geb. Hermann, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 26.06.2020, zuletzt wohnhaft: Claudiusweg 9, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRA 1383), wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 26.10.2022.
Die Anmeldungen werden zwei Wochen vor dem Termin auf der hiesigen Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Beteiligten ausgelegt.
Widersprüche gegen die Anmeldung können bis zum 3. Werktag vor dem Termin schriftlich eingelegt werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 57/20 · Voges · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 57/20
Wirksam am
27.09.2021
Registerbezug
Stadthagen, HRA 1383
Geschäfts-Nr. 47 IN 57/20
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der

Ingrid Voges geb. Hermann, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 26.06.2020, zuletzt wohnhaft: Claudiusweg 9, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRA 1383), wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 20.10.2021.
Die Anmeldungen werden zwei Wochen vor dem Termin auf der hiesigen Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Beteiligten ausgelegt.
Widersprüche gegen die Anmeldung können bis zum 3. Werktag vor dem Termin schriftlich eingelegt werden.
Amtsgericht Bückeburg, 23.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 57/20 · Voges · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 57/20
Wirksam am
22.09.2021
Registerbezug
Stadthagen, HRA 1383
47 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingrid Voges geb. Hermann, geb. am XX.XX.XXXX, verstorben am 26.06.2020, zuletzt wohnhaft: Claudiusweg 9, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRA 1383), werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

EUR
Nettovergütung nach § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2021, ergänzt am 13.09.2021 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Mit Beschluss vom 30.09.2020 war Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter über den Nachlass von Fr. Ingrid Voges bestellt worden. Zum Nachlass gehörten neben einer Tankstelle und KFZ-Werkstatt, die als Einzelfirma betrieben wurden, auch Grundeigentum. Die Buchhaltung des Unternehmens war nur bis Ende 2017 komplett geführt, die letzte BWA erfolgte für 1/2020. Der vorläufige Insolvenzverwalter führte das Unternehmen mit dem Ziel fort, es insgesamt zu veräußern. Am 01.12.2020 wurde dann das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Berechnungsgrundlage ist das vom vorläufigen Insolvenzverwalter verwaltete Vermögen. Dieses wird mit 334.177,41 € angegeben.
a. Der vorläufige Insolvenzverwalter beziffert das Vermögen mit insgesamt 473.650 €. Davon entfallen 130.000,- € aus dem Kaufpreis auf immaterielles Vermögen ("Ford Voges" und "Esso Voges"). Das Anlagevermögen umfasst das später für (anteilig) 280.000,- € veräußerte Grundstück Torstr. 10, die Betriebs- und Geschäftsausstattung von Tankstelle und Werkstatt mit 7.718,- € sowie drei Fahrzeuge im Wert von 13.350,- €. Hinzu kommt ein Genossenschaftsanteil von 300,- €,
das Umlaufvermögen ergibt sich mit 55.442,05 €.
die Umsatzsteuer aus der Verwertung des beweglichen Vermögens ergibt 1.841,29 €,
Kostenbeiträge ergeben sich mit 1.147,46 €,
der Kassenbestand beträgt 9.329,72 €,
das Bankguthaben zum Eröffnungszeitpunkt belief sich auf 7.452,38 €, das Verfahrenskonto wies 3.223,38 € auf.
Vom Grundstückskaufpreis werden 218.000,- € an Sicherungsgläubiger gezahlt.
Die Unternehmensfortführung erzielte bei Kosten von 9.918,78 € Einnahmen von 33.04,14 €.
b. Grundstück und Unternehmen wurden nach Eröffnung für 460.000,- € veräußert (not. Urkunde des Notars Axel Müller-Eising vom 26.01.2021, einschl. Unternehmenskaufvertrag, Anlage 1b, Bl. 412 ff.), wobei vom Kaufpreis von 280.000,- € auf Grundstück und Zubehör, 50.000,- € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 130.000,- € auf das immaterielle Vermögen entfallen.
c. Damit ergibt sich das verwaltete Vermögen aus dem gesamten Kaufpreis, zzgl. des davon nicht umfassten Umlaufvermögens, der PKW, des Genossenschaftsanteils sowie der übrigen gesonderten Positionen, abzgl. des Absonderungsrechts.

3. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung des Verwalters von 32.775,32 €. Von dieser steht dem vorläufigen Verwalter zunächst ein Bruchteil von 25% zu, was einen Betrag von 8.193,83 € ergibt.

4. Über diese "Grundvergütung" hinaus kann der vorläufige Verwalter weitere Zuschläge geltend machen.
a. Für die Unternehmensfortführung ist zunächst ein Zuschlag von 25% festzusetzen. Dies entspricht dem üblichen Mehraufwand für diese Zusatzaufgabe. Dass der Aufwand hierfür vorliegend deutlich höher gewesen wäre, ist nicht ersichtlich.
Die hierfür durchzuführende Parallelberechnung für die bereits berücksichtigte Massemehrung ergibt sich zwar ein geringerer Ausgleichszuschlag; aufgrund des dargelegten Mehraufwandes erscheint dieser Zuschlag aber angemessen.
b.Soweit ein weiterer Zuschlag von 20% für eine unvollständige Buchhaltung geltend gemacht und aufwandsmäßig dargelegt wird, ist dies für das Gericht nicht nachvollziehbar. Mit der Aufarbeitung der Buchhaltung wurde hier ein externes Unternehmen zum Preis von 7.592,07 € beauftragt; auch die weitere Lohnbuchhaltung wurde extern geführt. Der Zusatzaufwand für eigene Mitarbeiter kann daher nur gering sein.
c. Soweit für eine Investorensuche ein Zuschlag von 40% beantragt wird, erscheint auch dies nicht angemessen. Vorgetragen werden hierzu drei Termine; ein Zuschlag kommt daher allenfalls mit 10% in Betracht.

Dementsprechend kann der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütung von 60% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters verlangen. Dies ergibt einen Betrag von 19.665,92 €.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 20.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 57/20 · Voges · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 57/20
Wirksam am
20.07.2021
Registerbezug
Stadthagen, HRA 1383
47 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingrid Voges geb. Hermann, geb. am XX.XX.XXXX, verstorben am 26.06.2020, zuletzt wohnhaft: Claudiusweg 9, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRA 1383), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Erblasserin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 06.08.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bückeburg, 19.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 57/20 · Voges · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 57/20
Wirksam am
09.02.2021
Registerbezug
Stadthagen, HRA 1383
47 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingrid Voges geb.
Hermann, geb. am XX.XX.XXXX, verstorben am 26.06.2020, zuletzt wohnhaft:
Claudiusweg 9, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRA 1383), wurde beschlossen:

Die Anordnung des schriftlichen Verfahrens wird für den nachstehenden Termin
aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 01.03.2021, 10:30 Uhr, Saal Nr. 3033, Amtsgericht, Herminenstraße 30,
31675 Bückeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:

- -Genehmigung des vor dem Notar Müller-Eisig in Hannover zu dessen
UR-Nr. 68/2021 beurkundeten Kaufvertrages für das Betriebsgrundstück Tor 10,
31552 Rodenberg, Grundbuch des Amtsgerichts Stadthagen von Rodenberg Blatt 1804
und des dazugehörigen Betriebes Heinrich Voges Nachf. Ford Vertragswerkstatt
(Ford Voges und Esso Voges)

- Genehmigung der Einigung mit der im Grundbuch des Amtsgerichts
Stadthagen von Rodenberg Blatt 1804 als Eigentümerin eingetragenen Julia Voges
über die Veräußerung des Betriebsgrundstücks und des dazugehörigen Betriebes
Heinrich Voges Nachf. Ford Vertragswerkstatt (Ford Voges und Esso Voges) sowie
den Ausgleich im Innenverhältnis

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30
31675 Bückeburg einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 09.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 57/20 · Voges · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 57/20
Wirksam am
04.12.2020
Registerbezug
Stadthagen, HRA 1383
47 IN 57/20: Über das Vermögen der Ingrid Voges geb. Hermann, geb. am
XX.XX.XXXX, verstorben am 26.06.2020, zuletzt wohnhaft: Claudiusweg 9, 31552
Rodenberg

(AG Stadthagen, HRA 1383), ist am 01.12.2020 um 09:15 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1,
30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-0, Fax: 0511-543815-96, E-Mail:
hannover@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.01.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten aus dem Nachlass in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Erben bzw. deren Vertreter, sondern an den
Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.02.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Erblasserin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Erblasserin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.01.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (25.02.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Erblasserin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 03.12.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 57/20 · Voges · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 57/20
Wirksam am
01.10.2020
Registerbezug
Stadthagen, HRA 1383
Az.: In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Ingrid Voges geb.
Hermann, Claudiusweg 9, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRA 1383), ist am
30.09.2020 um 11:45 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann,
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-0, Fax: 0511-543815-96,
E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.

Amtsgericht Bückeburg, 30.09.2020

- AZ: 47 IN 57/20 -

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Veröffentlichung das Aktenzeichen fehlte.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 57/20 · Voges · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 57/20
Wirksam am
30.09.2020
Registerbezug
Stadthagen, HRA 1383
Az.: In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Ingrid Voges geb.
Hermann, Claudiusweg 9, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRA 1383), ist am
30.09.2020 um 11:45 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann,
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-0, Fax: 0511-543815-96,
E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.

Amtsgericht Bückeburg, 30.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1383 Heinrich Voges KG - Ford- Vertragswerkstatt, Rodenberg (Tor 10, 31552 Rodenberg). Firma geändert, nun: Heinrich Voges Nachfolger Ford Vertragswerkstatt, Inhaber Ingrid Voges e. K. Die Inhaberin handelt allei…
Heinrich Voges KG - Ford- Vertragswerkstatt, Rodenberg (Tor 10, 31552 Rodenberg). Firma geändert, nun: Heinrich Voges Nachfolger Ford Vertragswerkstatt, Inhaber Ingrid Voges e. K. Die Inhaberin handelt allein. Geändert, nun: Inhaber: Voges, Ingrid, geb. Hermann, Rodenberg, *XX.XX.XXXX. Die Kommanditgesellschaft ist aufgelöst. Ingrid Voges, Rodenberg, *XX.XX.XXXX ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.