HRA 3485 früher Amtsgericht Borken
Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co. KG
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bahnhofstraße 48, 48734 RekenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Reken
- Rechtsform
- 112100
- Letzte Eintragung
- 12.12.2022
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heinrich Reinert - Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Ulrich Reinert
Allgemeine Vertretungsregelung
- 089
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau Baustoffgroßhandel GmbH & Co.
- Heinrich Reinert Hoch, Tief- und Stahlbetonbau Baustoffgroßhandel GmbH & Co. KG Reken
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 77 IN 35/22 · Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 35/22
- Wirksam am
- 17.09.2025
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 3485
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5341 eingetragene Heinrich Reinert-Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert, Friedrichstraße 7, 48734 Reken,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung/Genehmigung eines Vergleichs mit Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gegen Zahlung von 100.000,00 EUR. Mit Zahlung des Vergleichsbetrages sind sämtliche wechelseitigen Ansprüche zwischen den Parteien dieses Vergleichs, seien sie bekannt oder unbekannt, erledigt. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die Glälubigerversammlung, bestimmt auf
Mittwoch, 15.10.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
77 IN 35/22
Amtsgericht Münster, 17.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 77 IN 35/22 · Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 35/22
- Wirksam am
- 07.11.2024
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 3485
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5341 eingetragene Heinrich Reinert-Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert, Friedrichstraße 7, 48734 Reken,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 179, 180, 181 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 35/22
Amtsgericht Münster, 07.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 77 IN 35/22 · Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 35/22
- Wirksam am
- 06.06.2023
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 3485
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5341 eingetragene Heinrich Reinert-Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert, Friedrichstraße 7, 48734 Reken,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 167 bis 178 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.06.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 35/22
Amtsgericht Münster, 05.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 77 IN 35/22 · Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 35/22
- Wirksam am
- 02.12.2022
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 3485
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Münster vom 1.12.2022 wird berichtigt und wie folgt neu gefasst:
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5341 eingetragene Heinrich Reinert-Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert, Friedrichstraße 7, 48734 Reken,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.12.2022, um 08:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.09.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.12.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 10.01.2023, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zustimmung zum Abschluss der bereits vorbereiteten Verträge zwischen dem Insolvenzverwalter und
der Reinert Bauunternehmung GmbH, Essen (AG Essen, HRB 32247) in Bezug auf das bewegliche Anlagevermögen und des Warenlagers
der TIH Betriebsimmobilien GmbH, Essen (AG Essen, HRB 33203).
Die Verträge sollen bereits am 1.12.2022 nach Eröffnung des Verfahrens geschlossen werden. Die Verträge beinhalten als Bedingung die Zustimmung der Gläubigerversammlung.
- Genehmigung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter/Geschäftsführer und der Ermächtigung zum Abschluss von außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen darüber,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.01.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
77 IN 35/22
Münster, 01.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 77 IN 35/22 · Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 35/22
- Wirksam am
- 28.09.2022
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 3485
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5341 eingetragene Heinrich Reinert-Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert, Friedrichstraße 7, 48734 Reken,
ist am 28.09.2022, um 10:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
77 IN 35/22
Amtsgericht Münster, 28.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.