HRA 7229

Heinrich Huhn GmbH + Co. KG

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Drolshagen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
04.02.2021
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Elmar Huhn

Drolshagen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Drolshagen-Hützemert

Kommanditist(in)

Michael Alexander Huhn

Olpe

Kommanditist(in)

Roland Huhn

Reichshof

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heinrich Huhn GmbH & Co. KG Drolshagen-Hützemert
  2. Heinrich Huhn GmbH + Co. Drolshagen-Hützemert
  3. Heinrich Huhn Drolshagen-Hützemert
  4. Heinrich Huhn GmbH + Co. KG Drolshagen-Hützemert

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 168/20 · Heinrich Huhn GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 168/20
Wirksam am
18.01.2024
Registerbezug
Siegen, HRA 7229
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7229 eingetragenen Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6719 eingetragene Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Alexander Huhn, Elmar Huhn und Tanuj Albert Roland Huhn,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros vertr.d. Herrn Rolf Breuer, Opladener Straße 14, 50679 Köln wie folgt festgesetzt.

Endbetrag

Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von angemessen ist. Für 36 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum Berichts- und Prüfungstermin am 15.04.2021 war die Vergütung daher festzusetzen auf .

Hinsichtlich der geltend gemachten Vergütung für die Mitgliedschaft im endgültigen Gläubigerausschuss konnte eine Vergütung noch nicht festgesetzt werden, da insoweit die Tätigkeit noch nicht beendet und der Anspruch noch nicht fällig ist.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.

25 IN 168/20
Amtsgericht Siegen, 17.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 25 IN 168/20 · Heinrich Huhn GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 168/20
Wirksam am
17.11.2023
Registerbezug
Siegen, HRA 7229
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7229 eingetragenen Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6719 eingetragene Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Alexander Huhn, Elmar Huhn und Tanuj Albert Roland Huhn,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 24.11.2020 bis zum 31.01.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug .
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach .
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 350 % und damit auf den Betrag von gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.06.2023 verwiesen.
Die geltend gemachten Zuschläge sind gerechtfertigt und nicht zu beanstanden.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.

25 IN 168/20
Amtsgericht Siegen, 16.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 25 IN 168/20 · Heinrich Huhn GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 168/20
Wirksam am
19.10.2023
Registerbezug
Siegen, HRA 7229
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7229 eingetragenen Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6719 eingetragene Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Alexander Huhn, Elmar Huhn und Tanuj Albert Roland Huhn,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,

wird Termin für eine Gläubigersammlung
zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters
zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

bestimmt auf

Donnerstag, 16.11.2023, 13:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.

Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Bemerkungen des Gläubigerausschusses zur Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk und dem Prüfgutachten des Sachverständigen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Siegen, Zimmer Nr. 2135 aus.

25 IN 168/20
Amtsgericht Siegen, 18.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 168/20 · Heinrich Huhn GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 168/20
Wirksam am
19.09.2022
Registerbezug
Siegen, HRA 7229
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7229 eingetragenen Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6719 eingetragene Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Alexander Huhn, Elmar Huhn und Tanuj Albert Roland Huhn,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,

wird eine Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 06.10.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

Auflösung des Gläubigerausschusses.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 16.08.2022 (Eingang bei Gericht: 15.09.2022) nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 168/20
Amtsgericht Siegen, 16.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 168/20 · Heinrich Huhn GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 168/20
Wirksam am
07.12.2021
Registerbezug
Siegen, HRA 7229
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7229 eingetragenen Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6719 eingetragene Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Alexander Huhn, Elmar Huhn und Tanuj Albert Roland Huhn,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses André Arenz, Josefstraße 19, 57462 Olpe wie folgt festgesetzt.

Vergütung

Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der mit Schriftsatz von 16.11.2021 beantragte Stundensatz von angemessen ist.
Für 21,15 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands für die Mitgliedschaft im vorläufigen Gläubigerausschuss in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum Berichts- und Prüfungstermin am 15.04.2021 war die Vergütung daher festzusetzen auf .
Hinsichtlich der geltend gemachten Vergütung für die Mitgliedschaft im endgültigen Gläubigerausschuss konnte eine Vergütung noch nicht festgesetzt werden, da insoweit die Tätigkeit noch nicht beendet und der Anspruch noch nicht fällig ist.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.

25 IN 168/20
Amtsgericht Siegen, 06.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 168/20 · Heinrich Huhn GmbH + Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 168/20
Wirksam am
20.10.2021
Registerbezug
Siegen, HRA 7229
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7229 eingetragenen Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6719 eingetragene Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Alexander Huhn, Elmar Huhn und Tanuj Albert Roland Huhn,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses ZF Friedrichshafen AG, vertr.d. Frau Dr. Janet Zaunick, Löwentaler Straße 20, 88046 Friedrichshafen wie folgt festgesetzt.

Endbetrag

Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der mit Schriftsatz vom 23.09.2021 beantragte Stundensatz von angemessen ist. Für 28 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands für die Mitgliedschaft im vorläufigen Gläubigerausschuss in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum Berichts- und Prüfungstermin am 15.04.2021 war die Vergütung daher festzusetzen auf .

Hinsichtlich der geltend gemachten Vergütung für die Mitgliedschaft im endgültigen Gläubigerausschuss konnte eine Vergütung noch nicht festgesetzt werden, da insoweit die Tätigkeit noch nicht beendet und der Anspruch noch nicht fällig ist.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.

25 IN 168/20
Amtsgericht Siegen, 19.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7229 HRA 7229: Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Prokura erloschen: Becker, Frank, Wenden, *XX.XX.XXXX; Pfeifer, Jürgen, Drolshagen, *XX.XX.XXXX; Schneider, Bernd-Rolf, We…
HRA 7229: Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Prokura erloschen: Becker, Frank, Wenden, *XX.XX.XXXX; Pfeifer, Jürgen, Drolshagen, *XX.XX.XXXX; Schneider, Bernd-Rolf, Wenden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 168/20) vom 01. Februar 2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 7229 HRA 7229: Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Prokura erloschen: Huhn, Tanuj Albert Roland, Reichshof, *XX.XX.XXXX.
HRA 7229: Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Prokura erloschen: Huhn, Tanuj Albert Roland, Reichshof, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 7229 HRA 7229: Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen-Hützemert, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Huhn, Tanu…
HRA 7229: Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen-Hützemert, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Huhn, Tanuj Albert Roland, Reichshof, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRA 7229 Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen-Hützemert, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Nach Berichtigung des Sitzes und Ergänzung der Registerstelle Persönlich haftender Gesellschafter: Gebrüder Huhn, Gesellsc…
Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen-Hützemert, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Nach Berichtigung des Sitzes und Ergänzung der Registerstelle Persönlich haftender Gesellschafter: Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Drolshagen-Hützemert (Amtsgericht Siegen HR B 6719). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Becker, Frank, Wenden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 7229 Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen-Hützemert, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtst…
Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Drolshagen-Hützemert, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juni 2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Huhn Industrietechnik GmbH mit Sitz in Drolshagen (AG Siegen, HRB 7086) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.