HRA 2067
Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gartenstr. 19, 96268 MitwitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mitwitz
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 05.03.2024
- Datenstand
- 2025-10-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
GROUPE BMB (S.A.)
Watermael-Boitsfort
Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte Verwaltungs-GmbH
Mitwitz
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Heinrich Geuther Kindermöbel- und -geräte Mitwitz
- Heinrich Geuther Korbwaren- und Korbmöbelfabrik Mitwitz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 77/22 · Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 77/22
- Wirksam am
- 28.07.2025
- Registerbezug
- Coburg, HRA 2067
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Gartenstraße 19, 96268 Mitwitz, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bertsch Michel
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 2067
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 25.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 77/22 · Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 77/22
- Wirksam am
- 14.09.2022
- Registerbezug
- Coburg, HRA 2067
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte Verwaltungs-GmbH, Gartenstraße 19, 96268 Mitwitz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bertsch Michel, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 2067
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
erlässt das Amtsgericht Coburg am 14.09.2022 folgenden
Beschluss
Der Termin vom Freitag, 23.09.2022, 09:00 Uhr, wird verlegt auf
Freitag, 23.09.2022, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Amtgericht Coburg, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg
Grund: anderer Sitzungssaal verfügbar
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2067 HRA 2067: Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Gartenstr. 19, 96268 Mitwitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 01.07.2022 (Az. IN …
Forderungsprüfung IN 77/22 · Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 77/22
- Wirksam am
- 01.07.2022
- Registerbezug
- Coburg, HRA 2067
In dem Verfahren über den Antrag d.
Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte Verwaltungs-GmbH, Gartenstraße 19, 96268 Mitwitz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bertsch Michel, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 2067
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von Kindermöbeln und -geräten und verwandten Artikeln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.08.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 23.09.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal H, 1. Stock, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 23.09.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal H, 1. Stock, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Bundesagentur für Arbeit, das Amt wird wahrgenommen durch Herrn Andreas Thiel
Kanonenweg 25, 96450 Coburg
|Stephan Sartoris
Maria-Ward-Str. 172, 96047 Bamberg
|Thomas Harbrecht
Gasstraße 29, 22761 Hamburg
|Sparkasse Coburg - Lichtenfels, das Amt wird wahrgenommen durch Frau Anne Goller
Markt 2-3, 96450 Coburg
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.04.2022 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 77/22 · Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 77/22
- Wirksam am
- 20.04.2022
- Registerbezug
- Coburg, HRA 2067
In dem Verfahren über den Antrag d.
Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Gartenstraße 19, 96268 Mitwitz, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte Verwaltungs-GmbH, Gartenstraße 19, 96268 Mitwitz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bertsch Michel, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 2067
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Coburg am 20.04.2022 folgenden
Beschluss
Der Beschluss vom 14.04.2022 wird hinsichtlich der Bezeichnung der Schuldnerin wie folgt berichtigt:
Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG
Hier liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 20.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 77/22 · Heinrich Geuther Kindermöbel Und -Geräte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 77/22
- Wirksam am
- 14.04.2022
- Registerbezug
- Coburg, HRA 2067
In dem Verfahren über den Antrag d.
Heinrich Geuther Kindermöbel Und -Geräte GmbH & Co. KG, Gartenstraße 19, 96268 Mitwitz, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte Verwaltungs-GmbH, Gartenstraße 19, 96268 Mitwitz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bertsch Michel, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 2067
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 14.04.2022 um 09:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 14.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2067 HRA 2067: Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Gartenstr. 19, 96268 Mitwitz. Prokura erloschen: Müller, Andreas, Lautertal, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen …
HRA 2067 HRA 2067: Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Gartenstr. 19, 96268 Mitwitz. Prokura erloschen: Benger, Gabriele, Ahorn, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Bigot, Anne-Laure, Bamberg, *X…
HRA 2067 HRA 2067: Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Gartenstr. 19, 96268 Mitwitz. Prokura erloschen: Schramm, Silke, geb. Heine, Großheirath, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Benger, Gabrie…
HRA 2067 HRA 2067: Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Gartenstr. 19, 96268 Mitwitz. Einzelprokura: Lohmann, Daniel, Übersee, *XX.XX.XXXX.
HRA 2067 HRA 2067: Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Gartenstr. 19, 96268 Mitwitz. Einzelprokura: Schramm, Silke, geb. Heine, Großheirath, *XX.XX.XXXX.
HRA 2067 HRA 2067: Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Steinach 1, 96268 Mitwitz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gartenstr. 19, 96268 Mitwitz.
HRA 2067 Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Steinach 1, 96268 Mitwitz.Geschäftsanschrift: Steinach 1, 96268 Mitwitz.
HRA 2067 Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz, Steinach 1, 96268 Mitwitz.Geschäftsanschrift: Steinach 1, 96268 Mitwitz.
HRA 2067 Heinrich Geuther Kindermöbel und -geräte GmbH & Co. KG, Mitwitz (Steinach 1, 96268 Mitwitz). Prokura erloschen: Stritter, Sonja, Kronach, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.