HRA 202334

Heinrich Buchholz - Holzbearbeitung - Inhaber Dirk Brümmer e. K.

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Uchte

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Registerdaten

Sitz
Uchte
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 26/26 · Heinrich Buchholz - Holzbearbeitung - Inhaber Dirk Brümmer e. K · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 26/26
Wirksam am
03.09.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 202334
15 IN 26/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Heinrich Buchholz - Holzbearbeitung - Inhaber Dirk Brümmer e. K, Auf der Twacht 4, 31600 Uchte (AG Walsrode, HRA 202334), wurde der Beschluss vom 14.08.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Syke eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Syke an.

Amtsgericht Syke, 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 26/26 · Heinrich Buchholz - Holzbearbeitung - Inhaber Dirk Brümmer e. K · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 26/26
Wirksam am
14.08.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 202334
15 IN 26/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Heinrich Buchholz - Holzbearbeitung - Inhaber Dirk Brümmer e. K, Auf der Twacht 4, 31600 Uchte (AG Walsrode, HRA 202334), ist am 14.08.2026 um 11:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden, Tel.: 0571/6457710, Fax: 0571/6457739 bestellt worden.

Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 14.08.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 202334 Heinrich Buchholz - Holzbearbeitung - Inhaber Dirk Brümmer e. K., Uchte, Auf der Twacht 4, 31600 Uchte. (Holzbearbeitung). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Auf der Twacht 4, 31600 Uchte. Inhaber: Brümmer,…
Heinrich Buchholz - Holzbearbeitung - Inhaber Dirk Brümmer e. K., Uchte, Auf der Twacht 4, 31600 Uchte. (Holzbearbeitung). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Auf der Twacht 4, 31600 Uchte. Inhaber: Brümmer, Dirk, Stolzenau, *XX.XX.XXXX. Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang der in dem Betriebe begründeten Forderungen auf den Erwerber ist ausgeschlossen.

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