VR 704

Heimvolkshochschule der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) im Erzbistum Paderborn e.V.

Amtsgericht Hamm · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamm

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Registerdaten

Sitz
Hamm
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

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  1. Heimvolkshochschule der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) im Erzbistum Paderborn Hamm

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
VR 704 VR 704:Heimvolkshochschule der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) im Erzbistum Paderborn e.V., Hamm (Am Busdorf 7, 33098 Paderborn). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Versc…
VR 704:Heimvolkshochschule der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) im Erzbistum Paderborn e.V., Hamm (Am Busdorf 7, 33098 Paderborn). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 23.08.2013 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit dem Bildungswerk der KAB-Katholische Arbeitnehmer-Bewegung im Erzbistum Paderborn e. V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, VR 703) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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