HRB 12089

Heimburger Massivhaus Bau GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Halberstadt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.03.2019
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Rüdiger Bock

Quedlinburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heimburger Massivhaus Bau GmbH Blankenburg

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Planung, Verkauf und Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhäusern und Bungalows sowie der An- und Verkauf von Grundstücken.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 340 IN 633/18 (371) · Heimburger Massivhaus Bau GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 633/18 (371)
Wirksam am
23.04.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 12089
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt (AG Stendal, HRB 12089), vertr. d.: Rüdiger Bock, Albert-Schweitzer-Straße 21, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 19.06.2025 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 359.179,47 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 17.681,86 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 633/18 (371) - (22.04.2025)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 633/18 (371) · Heimburger Massivhaus Bau GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 633/18 (371)
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 12089
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt (AG Stendal, HRB 12089), vertr. d.: Rüdiger Bock, Albert-Schweitzer-Straße 21, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

- 340 IN 633/18 (371) - (18.03.2025)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 633/18 (371) · Heimburger Massivhaus Bau GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 633/18 (371)
Wirksam am
24.01.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 12089
340 IN 633/18 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt (AG Stendal, HRB 12089), vertr. d.: Rüdiger Bock, Albert-Schweitzer-Straße 21, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 12.03.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 23.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 633/18 (371) · Heimburger Massivhaus Bau GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 633/18 (371)
Wirksam am
23.02.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 12089
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Heimburger Massivhaus Bau
GmbH, Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt (AG Stendal, HRB 12089), vertr. d.:
Rüdiger Bock, Albert-Schweitzer-Straße 21, 06484 Quedlinburg,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 15.02.2021
angezeigt, dass die Insolvenzmasse nunmehr zur Erfüllung der fälligen bzw. der
künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten ausreicht.

- 340 IN 633/18 (371) - (22.02.2021)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 633/18 (371) · Heimburger Massivhaus Bau GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 633/18 (371)
Wirksam am
10.04.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 12089
Magdeburg In dem Insolvenzverfahren Heimburger Massivhaus Bau GmbH,
Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt (AG Stendal, HRB 12089), vertr. d.:
Rüdiger Bock, Albert-Schweitzer-Straße 21, 06484 Quedlinburg,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz
vom 09.04.2019 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen
bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht
ausreicht.

- 340 IN 633/18 (371) -( 10.04.2019 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12089 HRB 12089: Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Halberstadt, Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 18.02.2019 (Az. 340 IN 633…
HRB 12089: Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Halberstadt, Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 18.02.2019 (Az. 340 IN 633/18 (371)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 633/18 (371) · Heimburger Massivhaus Bau GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 633/18 (371)
Wirksam am
19.02.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 12089
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Heimburger Massivhaus Bau GmbH,
Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt (AG Stendal, HRB 12089), vertr. d.:
Rüdiger Bock, Albert-Schweitzer-Straße 21, 06484 Quedlinburg,
(Geschäftsführer), ist am 18.02.2019 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Becker, Klausenerstraße 23, 39112
Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 - 40, Fax: 0391/5 55 68 - 49, E-Mail:
magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem
Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.03.2019
anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5
InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.04.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a)
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die
Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung
der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das
Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.03.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden(30.04.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in
einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im
Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate
nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht. - 18.02.2019 - ( 340 IN 633/18 (371) )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12089 HRB 12089:Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Halberstadt, Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) der Satzung…
HRB 12089:Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Halberstadt, Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gabriel, Andreas, Halberstadt, *XX.XX.XXXX; Venzke, Egon, Müden/Aller, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bock, Rüdiger, Quedlinburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 12089 Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Blankenburg, Gewerbehof, 38889 Heimburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Halberstadt. Geschäf…
Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Blankenburg, Gewerbehof, 38889 Heimburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Halberstadt. Geschäftsanschrift: Johannesbrunnen 23, 38820 Halberstadt.
Neueintragungen
HRB 12089 Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Blankenburg, Gewerbehof, 38889 Heimburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2010. Geschäftsanschrift: Gewerbehof, 38889 Heimburg. Gegenstand …
Heimburger Massivhaus Bau GmbH, Blankenburg, Gewerbehof, 38889 Heimburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2010. Geschäftsanschrift: Gewerbehof, 38889 Heimburg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Planung, Verkauf und Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhäusern und Bungalows sowie der An- und Verkauf von Grundstücken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gabriel, Andreas, Halberstadt, *XX.XX.XXXX; Venzke, Egon, Müden/Aller, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.