VR 5404

Heimatverein Weixdorf e.V.

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dresden

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dresden
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
21.01.2020
Datenstand
2025-09-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Burkhard Brysch

Dresden

Vorstand

Detlef Förster

Dresden

Vorstand

Mario Müller

Dresden

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2025-01-04 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-20 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 5404 Heimatverein Weixdorf e.V., Dresden (Alte Dresdner Str. 38, 01108 Dresden). Entstanden durch Verschmelzung des Weixdorfer Heimat- und Schützenverein e.V., mit dem Sitz in Weixdorf (Amtsgericht Dresden, VR 16…
Heimatverein Weixdorf e.V., Dresden (Alte Dresdner Str. 38, 01108 Dresden). Entstanden durch Verschmelzung des Weixdorfer Heimat- und Schützenverein e.V., mit dem Sitz in Weixdorf (Amtsgericht Dresden, VR 1667) mit dem Lausa e.V., mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, VR 4985).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.