HRA 203389

HEIL MARKETING e.K.

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Vechta

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Vechta
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 203389 HEIL MARKETING e.K., Vechta, Füchteler Straße 21, 49377 Vechta. (Marketing, Beratung, Dienstleistung eines Verlages und einer Werbeagentur. Das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang einen kaufmännisch ei…
HEIL MARKETING e.K., Vechta, Füchteler Straße 21, 49377 Vechta. (Marketing, Beratung, Dienstleistung eines Verlages und einer Werbeagentur. Das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb. Es führt kaufmännische Bücher.). Einzelkaufmann. HEIL MARKETING e.K. Vechta. Geschäftsanschrift: Füchteler Straße 21, 49377 Vechta. Inhaber: Heil, Uwe, Vechta, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der HEILSERVICES GmbH mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 204178) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2012 mit Ergänzung vom 27.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 mit Ergänzung vom 27.08.2012 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.