HRA 3208
Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Falkenrehder Chaussee 2, 14669 Ketzin/HavelGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ketzin/Havel
- Rechtsform
- 112100
- Letzte Eintragung
- 09.02.2023
- Datenstand
- 2026-03-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heiko Ulber Transporte Verwaltungs GmbH
Julia Ulber
Potsdam
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Handelsregister
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- Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG Ketzin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6.70 IN 154/22 · Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 154/22
- Wirksam am
- 03.02.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRA 3208
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG, Falkenrehder Chaussee 2, 14669 Ketzin (Havel), vertreten durch die Gesellschafterin den Heiko Ulber Transporte Verwaltungs GmbH, ebenda, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Ulber, ebenda, HRA 3208 P, wird auf den am 14.10.2022 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2023 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt, Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Mittwoch, 29.3.2023, 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts, Insolvenzgerichts, Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Potsdam, 01.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 154/22 · Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 154/22
- Wirksam am
- 25.10.2022
- Registerbezug
- Potsdam, HRA 3208
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der
Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG, Falkenrehder Chaussee 2, 14669 Ketzin (Havel), vertreten durch die Heiko Ulber Transporte Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Ulber
nachfolgend der Schuldner
wird heute am 25.10.2022 um 15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er wird ermächtigt, mit rechtlicher Wirkung für den Schuldner zu handeln, ist jedoch verpflichtet, diese Befugnis nur wahrzunehmen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgabe schon vor der Verfahrenseröffnung dringend erforderlich ist.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein entsprechendes Sonderkonto einzurichten. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlagen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird, § 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO und ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses vorliegen, § 22 a InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Organisation der Insolvenzgeldvorfinanzierung durchzuführen und Masseverbindlichkeiten mit Versorgungs-, Dienstleistungsunternehmen jeglicher Art sowie mit Lieferanten für den Geschäftsbetrieb des Schuldners im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu begründen.
Rechtsmittelbelehrung
Die gegen diesen Beschluss statthafte sofortige Beschwerde kann binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen entweder ab persönlicher postalischer Zustellung (Brief) oder ab öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht, Insolvenzgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, eingelegt werden.
Potsdam, 25.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3208 P HRA 3208 P: Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG, Ketzin/Havel, Falkenrehder Chaussee 2, 14669 Ketzin/Havel. Nicht mehr Prokurist: Ulber, Heiko
HRA 3208 P HRA 3208 P: Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG, Ketzin/Havel, Falkenrehder Chaussee 2, 14669 Ketzin/Havel. Prokura: Ulber, Heiko, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel; Einzelprokura
HRA 3208 P HRA 3208 P: Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG, Ketzin/Havel, Falkenrehder Chaussee 2, 14669 Ketzin/Havel. Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: Heiko Ulber Verwaltungs-GmbH; Persönlich …
HRA 3208 P HRA 3208 P: Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG, Ketzin/Havel, Falkenrehder Chaussee 2, 14669 Ketzin/Havel. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 6 IN 284/19 Amtsgericht Potsda…
HRA 3208 P HRA 3208 P: Heiko Ulber Transporte GmbH & Co. KG, Ketzin, Falkenrehder Chaussee 2, 14669 Ketzin/Havel. Die Eintragung betreffend den Sitz ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Ketzin/Havel; Inländische Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.