HRB 90225

Heidi Michel GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Darmstadt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Darmstadt
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-06 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heidi Michel GmbH Weiterstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 455/22 · Heidi Michel GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 455/22
Wirksam am
31.08.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 90225
9 IN 455/22: Über das Vermögen der Heidi Michel GmbH, Klappacher Straße 136, 64285 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 90225), vertr. d.: Heidi Michel, Klappacher Straße 136, 64285 Darmstadt, (Geschäftsführerin), ist am 31.08.2022 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.09.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.11.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.09.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.11.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 31.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 90225 HRB 90225: Heidi Michel GmbH, Darmstadt, Klappacher Str. 136, 64285 Darmstadt. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Der Handel und der Vertrieb von Accessoires sowie Uhren- und Schmuckartikeln, Souveni…
HRB 90225: Heidi Michel GmbH, Darmstadt, Klappacher Str. 136, 64285 Darmstadt. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Der Handel und der Vertrieb von Accessoires sowie Uhren- und Schmuckartikeln, Souvenirs, Schreibwaren und Textilien. Zudem ist die Gesellschaft in der Unternehmensberatung tätig. Insbesondere zählen hierzu die organisatorische und vertriebliche Strukturierung von Unternehmen im Groß- und Einzelhandel.
Veränderungen
HRB 90225 HRB 90225: Heidi Michel GmbH, Weiterstadt, Westring 30, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (S…
HRB 90225: Heidi Michel GmbH, Weiterstadt, Westring 30, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Darmstadt sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Sitz: Darmstadt. Geschäftsanschrift: Klappacher Str. 136, 64285 Darmstadt. Neuer Gegenstand: Der Handel und der Vertrieb von Accessoires sowie Uhren- und Schmuckartikeln, Souvenirs, Schreibwaren und Textilien. Zudem ist die Gesellschaft in der Unternehmensberatung tätig. Insbesondere zählen hierzu die organisatorische und vertriebliche Sturkturierung von Unternehmen in Groß- und Einzelhandel.
Neueintragungen
HRB 90225 Heidi Michel GmbH, Weiterstadt, Westring 30, 64331 Weiterstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1991, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2011 hat…
Heidi Michel GmbH, Weiterstadt, Westring 30, 64331 Weiterstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1991, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Wiessee (bisher Amtsgericht München HRB 180789) nach Weiterstadt beschlossen. Geschäftsanschrift: Westring 30, 64331 Weiterstadt. Gegenstand: der Handel und der Vertrieb von Accessoires sowie Uhren- und Schmuckartikeln, Souvenirs, Schreibwaren und Textilien. Stammkapital: 51.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Michel, Heidi, Weiterstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist durch Umwandlung des bisher in 8 HRA 3216 des Amtsgerichts Darmstadt eingetragenen und unter der Firma "Uhren-Metzler, Inhaber Joachim Ebert" betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens nach dem Umwandlungsgesetz in der Fassung vom 06.11.1969 durch Übertragung des Geschäftsvermögens entstanden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.