HRA 5698

Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eichenweg 1, 06536 Berga

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berga (Kyffhäuser)
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Letzte Eintragung
19.06.2024
Datenstand
2025-01-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Heide Gebäudetechnik Verwaltung GmbH

Berga

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Marco Wicht

Sangerhausen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-31

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 59 IN 34/24 · Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 34/24
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 5698
59 IN 34/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Eichenweg 1, 06536 Berga (AG Stendal, HRA 5698), vertr. d.: 1. Heide Gebäudetechnik Verwaltung GmbH, Eichenweg 1, 06536 Berga, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Wicht, Hüttenstraße 86, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 10.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 59 IN 34/24 · Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 34/24
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 5698
59 IN 34/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Eichenweg 1, 06536 Berga (AG Stendal, HRA 5698), vertr. d.: 1. Heide Gebäudetechnik Verwaltung GmbH, Eichenweg 1, 06536 Berga, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Wicht, Hüttenstraße 86, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:

Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 63.222,87 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.554.908,01 € (§188 InsO).

Amtsgericht Halle (Saale), 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 34/24 · Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 34/24
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 5698
59 IN 34/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Eichenweg 1, 06536 Berga (AG Stendal, HRA 5698), vertr. d.: 1. Heide Gebäudetechnik Verwaltung GmbH, Eichenweg 1, 06536 Berga, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Wicht, Hüttenstraße 86, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 34/24 · Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 34/24
Wirksam am
13.04.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 5698
59 IN 34/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Eichenweg 1, 06536 Berga (AG Stendal, HRA 5698), vertr. d.: 1. Heide Gebäudetechnik Verwaltung GmbH, Eichenweg 1, 06536 Berga, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Wicht, Hüttenstraße 86, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.06.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 07.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 34/24 · Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 34/24
Wirksam am
21.06.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 5698
59 IN 34/24: Über das Vermögen der Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Eichenweg 1, 06536 Berga (AG Stendal, HRA 5698), vertr. d.: 1. Heide Gebäudetechnik Verwaltung GmbH, Eichenweg 1, 06536 Berga, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marco Wicht, Hüttenstraße 86, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), ist am 13.06.2024 um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.08.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, ist der 13.09.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 5698 HRA 5698: Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Berga (Kyffhäuser), Eichenweg 1, 06536 Berga. (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Wartung und Service). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eichenweg 1, …
HRA 5698: Heide Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Berga (Kyffhäuser), Eichenweg 1, 06536 Berga. (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Wartung und Service). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eichenweg 1, 06536 Berga. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Heide Gebäudetechnik Verwaltung GmbH, Berga (Amtsgericht Stendal HRB 25536), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.