HRB 1437

HegerPro GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Enkenbach-Alsenborn

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Registerdaten

Sitz
Enkenbach-Alsenborn
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Guß-Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Enkenbach-Alsenborn
  2. hg.zwo GmbH Kaiserslautern

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 133/22 · HegerPro GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 133/22
Wirksam am
28.05.2026
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1437
1 IN 133/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HegerPro GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1437), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Tobias Wahl festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 60 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 450.443,22 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Der Insolvenzverwalter hat verschiedene Zuschlagstatbestände geltend gemacht, eine im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände abschließende Gesamtschau vorgenommen und einen Gesamtzuschlag von 60 % beantragt, welcher auch antragsgemäß festgesetzt werden konnte.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 28.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 133/22 · HegerPro GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 133/22
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1437
1 IN 133/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HegerPro GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1437), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Kaiserslautern, 22.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 133/22 · HegerPro GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 133/22
Wirksam am
01.12.2022
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1437
1 IN 133/22: Über das Vermögen der HegerPro GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1437), ist am 01.12.2022 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Wahl, Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, L9 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 12796 - 0, Fax: 0621 12796 - 11.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.01.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 13.02.2023, 12:30 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 13.02.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.01.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.02.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO angezeigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 01.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 133/22 · HegerPro GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 133/22
Wirksam am
28.09.2022
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1437
1 IN 133/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HegerPro GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1437), ist am 27.09.2022 um 15:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl, Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, L9 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 12796 - 0, Fax: 0621 12796 - 11 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 27.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1437 HRB 1437: HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäft…
HRB 1437: HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heger, Janis, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1437 HRB 1437: HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Brinkis, Stefan, Undenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 1437: HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Brinkis, Stefan, Undenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1437 HRB 1437: HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Wilden, Benjamin Rolf, Neustadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 1437: HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Wilden, Benjamin Rolf, Neustadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1437 HRB 1437:HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brinkis, Stefan, Undenheim, *XX.…
HRB 1437:HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brinkis, Stefan, Undenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1437 HRB 1437:HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wilden, Benjamin Rolf, Neustadt,…
HRB 1437:HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wilden, Benjamin Rolf, Neustadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1437 HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX. Geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Koch, Harald, …
HegerPro GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX. Geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Koch, Harald, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1437 hg.zwo GmbH, Kaiserslautern, Hackstr. 5, 67657 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der F…
hg.zwo GmbH, Kaiserslautern, Hackstr. 5, 67657 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung nach Enkenbach-Alsenborn beschlossen. Neue Firma: HegerPro GmbH. Neuer Sitz: Enkenbach-Alsenborn. Geschäftsanschrift: Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.
Veränderungen
HRB 1437 hg.zwo GmbH, Kaiserslautern, Hackstr. 5, 67657 Kaiserslautern.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX.
hg.zwo GmbH, Kaiserslautern, Hackstr. 5, 67657 Kaiserslautern.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1437 hg.zwo GmbH, Kaiserslautern (Hackstr. 5, 67657 Kaiserslautern). Prokura erloschen: Heger, Hans-Jakob, Enkenbach-Alsenborn; Heger, Johannes, Kaiserslautern; Heger, Josefine, Enkenbach-Alsenborn.
hg.zwo GmbH, Kaiserslautern (Hackstr. 5, 67657 Kaiserslautern). Prokura erloschen: Heger, Hans-Jakob, Enkenbach-Alsenborn; Heger, Johannes, Kaiserslautern; Heger, Josefine, Enkenbach-Alsenborn.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.