HRB 1019

HegerGuss GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Enkenbach-Alsenborn

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Registerdaten

Sitz
Enkenbach-Alsenborn
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heger u. Müller Eisenwerk Enkenbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung Enkenbach-Alsenborn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 134/22 · HegerGuss GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 134/22
Wirksam am
02.04.2024
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1019
1 IN 134/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HegerGuss GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1019), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.03.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung der Vergütung.

Die Festsetzung erfolgt antragsgemäß.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 02.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 134/22 · HegerGuss GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 134/22
Wirksam am
05.01.2024
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1019
1 IN 134/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HegerGuss GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1019), ist die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 28.12.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung der Vergütung.

Die Festsetzung erfolgt antragsgemäß.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 05.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 134/22 · HegerGuss GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 134/22
Wirksam am
29.12.2023
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1019
1 IN 134/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HegerGuss GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1019), sind Regelvergütung nebst Zuschläge und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 29.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 134/22 · HegerGuss GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 134/22
Wirksam am
01.12.2022
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1019
1 IN 134/22: Über das Vermögen der HegerGuss GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1019), ist am 01.12.2022 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Wahl, Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, L9 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 12796 - 0, Fax: 0621 12796 - 11.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.01.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 13.02.2023, 11:30 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO angezeigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 01.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 134/22 · HegerGuss GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 134/22
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1019
1 IN 134/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HegerGuss GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1019), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 27.09.2022 um 15:11 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 14.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 134/22 · HegerGuss GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 134/22
Wirksam am
28.09.2022
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1019
1 IN 134/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HegerGuss GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1019), ist am 27.09.2022 um 15:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl, Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, L9 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 12796 - 0, Fax: 0621 12796 - 11 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 27.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1019 HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer od…
HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Schneider, Bernhard, Kirkel, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heger, Janis, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Brinkis, Stefan, Undenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Brinkis, Stefan, Undenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Wilden, Benjamin Rolf, Neustadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Prokura erloschen: Wilden, Benjamin Rolf, Neustadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Bestellt als Geschäftsführer: Bergheimer, Uwe, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX.
HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Bestellt als Geschäftsführer: Bergheimer, Uwe, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Haurand, Hartwig, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX.
HRB 1019: HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Haurand, Hartwig, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HRB 1019:HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brinkis, Stefan, Undenheim, *XX.X…
HRB 1019:HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brinkis, Stefan, Undenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HRB 1019:HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wilden, Benjamin Rolf, Neustadt, …
HRB 1019:HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wilden, Benjamin Rolf, Neustadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr …
HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf nunmehr 1.100.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.100.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 1019 HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung)…
HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 8 (Als Gesellschafter zugelassener Personenkreis) beschlossen.
Veränderungen
HRB 1019 HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Bestellt als Geschäftsführer: Haurand, Hartwig, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX; Koch, Harald, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX…
HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn, Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn. Bestellt als Geschäftsführer: Haurand, Hartwig, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX; Koch, Harald, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Haurand, Hartwig, Veitshöchheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn (Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn). Prokura erloschen: Philippi, Herbert, Enkenbach-Alsenborn.
HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn (Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn). Prokura erloschen: Philippi, Herbert, Enkenbach-Alsenborn.
Veränderungen
HRB 1019 HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn (Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haurand, Hartwig, Veitshöchheim, *XX.XX.…
HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn (Donnersbergstr. 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haurand, Hartwig, Veitshöchheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1019 HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn (Enkenbach-Alsenborn). Prokura erloschen: Dr. Uebrick, Sven, Mehlingen, *XX.XX.XXXX.
HegerGuss GmbH, Enkenbach-Alsenborn (Enkenbach-Alsenborn). Prokura erloschen: Dr. Uebrick, Sven, Mehlingen, *XX.XX.XXXX.

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