HRA 5264

HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Prien a.Chiemsee

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Registerdaten

Sitz
Prien a.Chiemsee
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Georg Hefter Maschinenbau Prien a. Chiemsee
  2. Georg Hefter Maschinenbau e.K. Prien a. Chiemsee
  3. Hefter Maschinenbau OHG Prien
  4. Hefter Maschinenbau OHG Prien a. Chiemsee
  5. HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG Prien a. Chiemsee

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 603 IN 250/19 · HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 250/19
Wirksam am
19.06.2023
Registerbezug
Traunstein, HRA 5264
603 IN 250/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Bernauer Straße 71, 83209 Prien, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HEFTER Management GmbH, Bernauer Str. 71, 83209 Prien, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hartmann Egbert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Adlerhügel 9, 83324 Ruhpolding und Ströbele Wolfgang, geboren am XX.XX.XXXX, Erlkam 26 c, 83607 Holzkirchen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 5264
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.07.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 16.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 603 IN 250/19 · HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 250/19
Wirksam am
15.03.2021
Registerbezug
Traunstein, HRA 5264
603 IN 250/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Bernauer Straße 71, 83209 Prien, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin HEFTER Management GmbH, Bernauer
Str. 71, 83209 Prien, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hartmann
Egbert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Adlerhügel 9, 83324 Ruhpolding und Ströbele
Wolfgang, geboren am XX.XX.XXXX, Erlkam 26 c, 83607 Holzkirchen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 5264
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage
54, 60325 Frankfurt

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 12.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 603 IN 250/19 · HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 250/19
Wirksam am
17.12.2020
Registerbezug
Traunstein, HRA 5264
603 IN 250/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Bernauer Straße 71, 83209 Prien, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin HEFTER Management GmbH, Bernauer
Str. 71, 83209 Prien, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hartmann
Egbert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Adlerhügel 9, 83324 Ruhpolding und Ströbele
Wolfgang, geboren am XX.XX.XXXX, Erlkam 26 c, 83607 Holzkirchen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 5264
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage
54, 60325 Frankfurt

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Helmut Krauss,
Moorbachweg 8, 83209 Prien, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und
die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung gem. § 17 InsVVVergütung erfolgt gemäß Antrag des
Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 04.06.2020.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 16.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5264 HRA 5264: HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 01.11.2019 (Az…
HRA 5264: HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 01.11.2019 (Az. 610 IN 250/19) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 603 IN 250/19 · HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 250/19
Wirksam am
04.11.2019
Registerbezug
Traunstein, HRA 5264
610 IN 250/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Bernauer Straße 71, 83209 Prien, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin HEFTER Management GmbH, Bernauer
Str. 71, 83209 Prien, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hartmann
Egbert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Adlerhügel 9, 83324 Ruhpolding und Ströbele
Wolfgang, geboren am XX.XX.XXXX, Erlkam 26 c, 83607 Holzkirchen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 5264
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage
54, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig: Maschinenbau
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2019 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Michael Miersch
Münchener Straße 9 / III, 83022 Rosenheim
Telefon: +49(8031)4097-500
Telefax: +49(8031)4097-509
Email: info@miersch-rae.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 02.12.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 13.12.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 021, EG, Bismarckstr. 1, Amtsgericht Rosenheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.01.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.08.2019 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 04.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5264 HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder…
HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Veränderungen
HRA 5264 HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Prokura erloschen: Frank, Maria, Prien a. Chiemsee, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Menzinger, Johann, Rimsting…
HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Prokura erloschen: Frank, Maria, Prien a. Chiemsee, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Menzinger, Johann, Rimsting, *XX.XX.XXXX; Salminger, Andreas, Nußdorf, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRA 5264 HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Georg Hefter Verwaltungs- u. Vertriebs-GmbH, Prien am Chiem…
HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Georg Hefter Verwaltungs- u. Vertriebs-GmbH, Prien am Chiemsee (AG Traunstein HRB 1731).
Veränderungen
HRA 5264 Hefter Maschinenbau OHG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG. Ausgeschieden: P…
Hefter Maschinenbau OHG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Hefter, Georg, Prien a. Chiemsee, *XX.XX.XXXX. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: HEFTER Management GmbH, Prien a. Chiemsee (AG Traunstein HRB 20242).
Berichtigungen
HRA 5264 Hefter Maschinenbau OHG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Vom Amts wegen berichtigt: Die Georg Hefter Verwaltungs- u. Vertriebs-GmbH haftet nicht für die im Geschäft des bisherige…
Hefter Maschinenbau OHG, Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Vom Amts wegen berichtigt: Die Georg Hefter Verwaltungs- u. Vertriebs-GmbH haftet nicht für die im Geschäft des bisherigen Inhabers entstandenen Verbindlichkeiten.
Veränderungen
HRA 5264 Georg Hefter Maschinenbau e.K., Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.(Gegenstand: Maschinenbau). Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert, nun: Hefter Masc…
Georg Hefter Maschinenbau e.K., Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.(Gegenstand: Maschinenbau). Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert, nun: Hefter Maschinenbau OHG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Georg Hefter Verwaltungs- u. Vertriebs-GmbH, Prien am Chiemsee (AG Traunstein HRB 1731). Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hefter, Georg, Prien a. Chiemsee, *XX.XX.XXXX. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 5264 Georg Hefter Maschinenbau e.K., Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Geschäftsanschrift: Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee. Prokura erloschen: Hefter, Christian, Prien a. Chie…
Georg Hefter Maschinenbau e.K., Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Geschäftsanschrift: Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee. Prokura erloschen: Hefter, Christian, Prien a. Chiemsee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5264 Georg Hefter Maschinenbau e.K., Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Geschäftsanschrift: Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee. Prokura erloschen: Hefter, Christian, Prien a. Chie…
Georg Hefter Maschinenbau e.K., Prien a. Chiemsee, Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee.Geschäftsanschrift: Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee. Prokura erloschen: Hefter, Christian, Prien a. Chiemsee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5264 Georg Hefter Maschinenbau e.K., Prien a. Chiemsee, (Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee).Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Menzinger, Johann, Rimsting, *XX.XX.XXXX; Salminger, Andr…
Georg Hefter Maschinenbau e.K., Prien a. Chiemsee, (Bernauer Str. 71, 83209 Prien a. Chiemsee).Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Menzinger, Johann, Rimsting, *XX.XX.XXXX; Salminger, Andreas, Nußdorf, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.