HRA 2683

Heechhofster GmbH & Co. KG

Amtsgericht Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hornstorf

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Registerdaten

Sitz
Hornstorf
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Milchviehbetrieb Heechhofster KG Hornstorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 688/19 · Heechhofster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 688/19
Wirksam am
01.08.2022
Registerbezug
Schwerin, HRA 2683
580 INB 688/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Heechhofster GmbH & Co. KG, vertreten durch d. GmbH, vertreten durch die Firma Terpstra Verwaltungs GmbH, Hofstraße 8, 23974 Hornstorf
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 2683
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jur.tax Rechtsanwälte GmbH, Elsa-Brändström-Straße 6, 50668 Köln, Gz.: JT/688/19/B01

hat das Amtsgericht Schwerin am 22.07.2022 beschlossen:

Aufgrund des Versterbens der Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, wird zum neuen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Valentinskamp 70/ EMPORIO, 20354 Hamburg
Telefon: 040 808136579
bestellt.

Gründe:

Die mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 01.04.2020 bestellte Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, ist verstorben.
Der neu bestellte Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Nicolas Rebel, erklärte mit Schreiben vom 11.07.2022 seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin, Insolvenzgericht, 22.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 688/19 · Heechhofster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 688/19
Wirksam am
20.05.2020
Registerbezug
Schwerin, HRA 2683
580 IN 688/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Heechhofster GmbH & Co. KG, vertreten durch d. GmbH, vertreten durch die Firma
Terpstra Verwaltungs GmbH, Hofstraße 8, 23974 Hornstorf
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 2683
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jur.tax Rechtsanwälte GmbH, Elsa-Brändström-Straße 6, 50668 Köln,
Gz.: JT/688/19/B01

Beschluss:

Es wird auf Antrag der Insolvenzverwalterin vom 26.03.2020 die
Gläubigerversammlung einberufen (§ 75 InsO).
Hierfür wird gem. § 5 Abs. 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Stichtag zur Beschlussfassung über die
Ermächtigung der Insolvenzverwalterin, ohne Einholung weiterer Zustimmungen der
Gläubigerversammlung Rechtshandlungen vorzunehmen, die von besonderer Bedeutung
sind, insbesondere
- die Betriebsveräußerung im Ganzen,
- die freihändige Veräußerung von Grundvermögen,
- die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen, u.a., aber nicht begrenzt auf
Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und Geschäftsführerhaftung, gegen
Dritte,
- der Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages im Rahmen einer
aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der
vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten
wird bestimmt auf Mittwoch, den 24.06.2020.
Spätestens am Stichtag muss die schriftliche Zustimmung/der schriftliche
Widerspruch zu dem vorgenannten Punkt bei Gericht eingehen. Gemäß § 160 Abs. 1
S. 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 20.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2683 HRA 2683: Heechhofster GmbH & Co. KG, Hornstorf, Hofstraße 8, 23974 Hornstorf. . Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 2683: Heechhofster GmbH & Co. KG, Hornstorf, Hofstraße 8, 23974 Hornstorf. . Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 580 IN 688/19 · Heechhofster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 688/19
Wirksam am
03.04.2020
Registerbezug
Schwerin, HRA 2683
580 IN 688/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Heechhofster GmbH & Co. KG, vertreten durch d. GmbH, vertreten durch die Firma
Terpstra Verwaltungs GmbH, Hofstraße 8, 23974 Hornstorf
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 2683
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jur.tax Rechtsanwälte GmbH, Elsa-Brändström-Straße 6, 50668 Köln,
Gz.: JT/688/19/B01

1. Auf den am 25.11.2019 bei Gericht eingegangenen Insolvenzantrag wird das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit
am 01.04.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.

2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Bettina Schmudde
Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20354 Hamburg
Telefon: 040 808136579
Telefax: 040 808136578

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 13.05.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
24.06.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, hier: die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, ohne
Einholung weiterer Zustimmungen der Gläubigerversammlung Rechtshandlungen
vorzunehmen, die von besonderer Bedeutung sind; insbesondere, - die
Betriebsveräußerung im Ganzen, - die freihändige Veräußerung von Grundvermögen,
- die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen, u.a., aber nicht begrenzt auf
Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und Geschäftsführerhaftung, gegen
Dritte, - der Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages im Rahmen einer
aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der
vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten) InsO bezeichneten Angelegenheiten
erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.06.2020, damit die
Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit
den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 27.05.2020 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 01.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 688/19 · Heechhofster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schwerin
Insolvenzgericht
Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 688/19
Wirksam am
28.01.2020
Registerbezug
Schwerin, HRA 2683
580 IN 688/19

In dem Verfahren über den Antrag d.
AFS Financial Service GmbH & Co. KG, vertreten durch d. GmbH, vertr.d.d. Firma
AFS Dienstleistungs GmbH, Am Schützenplatz 13, 21218 Seevetal
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Heechhofster GmbH & Co. KG, vertreten durch d. GmbH, vertreten durch die Firma
Terpstra Verwaltungs GmbH, Hofstraße 8, 23974 Hornstorf
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 2683
- Schuldnerin -

Beschluss:
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin Bettina Schmudde
Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20354 Hamburg
Telefon: 040 808136579, Fax: 040 808136578

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der
Schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Die
vorläufige Insolvenzverwalterin hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Die vorläufige Verwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Dazu wird er ermächtigt, auf den Namen des Schuldnerin oder
auf ihren Namen in der Funktion als vorläufige Verwalterin für die zukünftige
Masse Insolvenzsonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Schuldnerin zu
verfügen. Die vorläufige Verwalterin wird ermächtigt, für die Kontoführung
Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Verfahrens zu
Masseverbindlichkeiten werden.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie dieser auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihr alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde
ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde
ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die
Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 28.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2683 Milchviehbetrieb Heechhofster KG, Hornstorf, Hofstraße 8, 23974 Hornstorf. Firma geändert, nun: Neue Firma: Heechhofster GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Hofstraße 8, 23974 Hornstorf. Allgemeine Vertretung…
Milchviehbetrieb Heechhofster KG, Hornstorf, Hofstraße 8, 23974 Hornstorf. Firma geändert, nun: Neue Firma: Heechhofster GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Hofstraße 8, 23974 Hornstorf. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Terpstra, Tjeerd, Hornstorf, *XX.XX.XXXX. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Terpstra Verwaltungs-GmbH, Hornstorf (Amtsgericht Schwerin HRB 11109).
Neueintragungen
HRA 2683 Milchviehbetrieb Heechhofster KG, Hornstorf (Hofstraße 8, 23974 Hornstorf, Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens sowie die Vornahme aller diesem Zwecke förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. D…
Milchviehbetrieb Heechhofster KG, Hornstorf (Hofstraße 8, 23974 Hornstorf, Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens sowie die Vornahme aller diesem Zwecke förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Die Firma erzeugt und handelt mit Milch- und Fleischerzeugnissen, Lebensmitteln sowie Erzeugnissen des Acker- und Gartenbaus.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Terpstra, Tjeerd, Hornstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Milchviehbetrieb Heechhofster Tj. Terpstra e.K. mit Sitz in Hornstorf (Amtsgericht Schwerin, HRA 2594 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 13.09.2006 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Ausgliederung ist mit ihrer Eintragung im Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.03.2007 wirksam geworden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.