HRB 201291

HEBU Baukonzept GmbH

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bückeburg

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Registerdaten

Sitz
Bückeburg
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 39/20 · HEBU Baukonzept GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 39/20
Wirksam am
19.11.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201291
47 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEBU Baukonzept GmbH, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201291), vertr. d.: Viktor Herber, Rolfshagener Straße 7, 31749 Auetal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.01.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 19.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 39/20 · HEBU Baukonzept GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 39/20
Wirksam am
22.07.2022
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201291
47 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEBU Baukonzept GmbH, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201291), vertr. d.: Viktor Herber, Rolfshagener Straße 7, 31749 Auetal, (Geschäftsführer) werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche festgesetzt auf:

Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO

Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

Auslagen zuzüglich

Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 17.06.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Der Antragsteller war vom 05.08.2020 bis zur Verfahrenseröffnung am 07.09.2020 als vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin bestellt. Der Geschäftsbetrieb war zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 242.483,54 EUR zugrunde gelegt. Diese ergibt sich aus technischen Anlagen im Wert von 3.021 EUR, einer Betriebsausstattung im Wert von 1.301 EUR, einem Fuhrpark im Wert von 45.100 EUR, Vorräten von 116 EUR, Forderungen im Wert von 80.000 EUR und Guthaben von 107.727,54 EUR. Hinsichtlich der sicherungsübereigneten Fahrzeuge liegt eine erhebliche Befassung vor, so dass der entsprechende Wert zu berücksichtigen ist. Soweit die Fahrzeuge Dritten gehörten, geleast waren oder schon vor der vorläufigen Verwaltung veräußert worden, ist eine Berücksichtigung nicht möglich.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 29.723,85 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 7.430,96 EUR.

Zu- oder Abschläge fallen nicht an.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 20.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 39/20 · HEBU Baukonzept GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 39/20
Wirksam am
28.06.2022
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201291
47 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEBU Baukonzept GmbH, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201291), vertr. d.: Viktor Herber, Rolfshagener Straße 7, 31749 Auetal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bückeburg, 27.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201291 HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 39/20 · HEBU Baukonzept GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 39/20
Wirksam am
09.09.2020
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201291
47 IN 39/20: Über das Vermögen der HEBU Baukonzept GmbH, Warbersche Straße 32,
31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201291), vertr. d.: Viktor Herber,
Rolfshagener Straße 7, 31749 Auetal, (Geschäftsführer), ist am 07.09.2020 um
13:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche, Paulinenstr. 16,
32427 Minden, Tel.: 0571-88 92 49 0, Fax: 0571-88 92 49 21, E-Mail:
minden@bsb-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.12.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.10.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (01.12.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 08.09.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 39/20 · HEBU Baukonzept GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 39/20
Wirksam am
07.08.2020
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201291
47 IN 39/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HEBU
Baukonzept GmbH, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB
201291), vertr. d.: Viktor Herber, Rolfshagener Straße 7, 31749 Auetal,
(Geschäftsführer), ist am 05.08.2020 um 15:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d.
Bussche, Paulinenstr. 16, 32427 Minden, Tel.: 0571-88 92 49 0, Fax: 0571-88 92
49 21, E-Mail: minden@bsb-inso.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 05.08.2020

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Veränderungen
HRB 201291 HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusse…
HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 und der Zustimmung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2017 die Firma HEBU e.K mit Sitz in Auetal (Amtsgericht Stadthagen HRA 200459) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 201291 HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.08.2017 wirksam geword…
HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.08.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 201291 HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögens der HEBU e.K. in Auetal (Amtsgerich…
HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögens der HEBU e.K. in Auetal (Amtsgericht Stadthagen HRB 200459) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 26.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 201291 HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016. Geschäftsanschrift: Warbersche Straße 32, 31675…
HRB 201291: HEBU Baukonzept GmbH, Bückeburg, Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016. Geschäftsanschrift: Warbersche Straße 32, 31675 Bückeburg. Gegenstand: Erbauen und Revovieren von Gebäuden sowie der Verkauf von Baustoffen aller Art. Außerdem soll die Gesellschaft berechtigt sein, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie andere Unternehmen zu gründen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Herber, Viktor, Auetal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.