HRB 7233
Hebel Haus GmbH
aktuell 26 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Brentanostraße 2 A, 63755 AlzenauGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Alzenau
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 06.03.2012
- Datenstand
- 2025-09-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Josef Haas
Hebertsfelden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDirk Wolschke
Velpke
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Herstellung von und Handel mit Hebel Häusern und ergänzenden Produkten sowie zusätzliche Leistungen im Baubereich.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 27.12.2024
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hebel Haus GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Haas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7233
- Schuldnerin -
Auf die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 03.09.2024 wird der Vergütungsbeschluss vom 21.08.2024
abgeändert
und wie folgt neu gefasst:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Dr.rer.pol. Werner Schreiber, Blumenstraße 19, 69115 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 03.09.2024 ist zulässig und begründet. Bei der Vergütungsfestsetzung wurde nicht berücksichtigt, dass der Insolvenzverwalter den ursprünglichen Vergütungsantrag entsprechend der Feststellungen des Schlussrechnungsprüfers mit Schriftsatz vom 27.02.2024 hinsichtlich der Berechnungsgrundlage abgeändert hat.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.02.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 4.781.752,33 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 28.616,08 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 123.385,05 EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 4,3 Vergütungsanteile gerechtfertigt. Insoweit wird auf den Vergütungsbeschluss vom 21.08.2024 verwiesen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandene Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR war festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 23.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 06.08.2024
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hebel Haus GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Haas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7233
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Heinz Wenzel für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss sowie im Gläubigerausschuss wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 08.04.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss/vorläufigen Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 84,1 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 05.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 04.01.2024
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hebel Haus GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Haas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7233
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Wilhelm Bichlmeier, Wermbachstr. 36-48, 63739 Aschaffenburg, für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss und im vorläufigen Gläubigerausschuss wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 13.11.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 84,10 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 29.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 04.09.2023
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hebel Haus GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Haas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7233
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.09.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 31.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 17.07.2023
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hebel Haus GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Haas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7233
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Rene Roy
Schiffgraben 43, 30175 Hannover
Telefon: 05118984440
Telefax: 051189844422
Email: info@roylex.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. jur. Dr.rer.pol. Werner Schreiber als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kampa Haus GmbH unter der lfd. Nr. 690 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 14.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 16.01.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hebel Haus GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch, vertreten durch
den Geschäftsführer Josef Haas, Ferlin 1 A, 84332 Hebertsfelden
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7233
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.02.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.03.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 16.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau, Brentanostraße 2 A, 63755 Alzenau.Prokura erloschen: Gruner, Peter, Bruchköbel, *XX.XX.XXXX.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau, Brentanostraße 2 A, 63755 Alzenau.Nicht mehr Geschäftsführer: Schreyögg, Markus, Beelitz-Heilstätten, *XX.XX.XXXX.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau, Brentanostraße 2 A, 63755 Alzenau.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 12.03.2009 (Az. 3 IN 95/09) die vorläufige Insolvenzverwaltung an…
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/09 · Hebel Haus GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 95/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7233
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau, Brentanostraße 2 A, 63755 Alzenau.Geschäftsanschrift: Brentanostraße 2 A, 63755 Alzenau. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolschke, Dirk, Velpke, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit…
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostraße 2 a, 63755 Alzenau). Bestellt: Geschäftsführer: Wolschke, Dirk, Velpke, *XX.XX.XXXX.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostr. 2, 63755 Alzenau). Nicht mehr Geschäftsführer: Hille, Carsten, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostr. 2, 63755 Alzenau). Bestellt: Geschäftsführer: Haas, Josef, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich…
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostraße 2a, 63755 Alzenau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Konietzko, Andreas, Bensheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schreyögg, Markus, Beelitz-Heilstätten, …
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostraße 2a, 63755 Alzenau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Pelz, Bernd F., Bornheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Konietzko, Andreas, Bensheim, *XX.XX.XXX…
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostraße 2a, 63755 Alzenau). Prokura erloschen: Senger, Oliver Karl, Idstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostraße 2a, 63755 Alzenau). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Senger, Oliver Karl, Idstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostraße 2a, 63755 Alzenau). Prokura erloschen: André, Jens, Darmstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostraße 2a, 63755 Alzenau). Ausgeschieden Geschäftsführer: von Buzay, Matthias, Frankfurt a.M., *XX.XX.XXXX.
HRB 7233 Hebel Haus GmbH, Alzenau (Brentanostraße 2a, 63755 Alzenau). Bestellt Geschäftsführer: Dr. Pelz, Bernd F., Bornheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.