HRB 104826
Head & Grow Syndikat GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1141/18 H-15-5 · Head & Grow Syndikat GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1141/18 H-15-5
- Wirksam am
- 15.09.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104826
vertreten durch:
Julie Dawn Briese, Homburger Landstraße 204, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 15.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1141/18 H-15-5 · Head & Grow Syndikat GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1141/18 H-15-5
- Wirksam am
- 14.11.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104826
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält die Insolvenzverwalterin die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 13.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1141/18 H-15-5 · Head & Grow Syndikat GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1141/18 H-15-5
- Wirksam am
- 05.09.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104826
Fahrgasse 97, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104826),
vertreten durch:
Julie Dawn Briese, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung
der bis zum 22.10.2019 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
05.11.2019 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1141/18 H-15-5 · Head & Grow Syndikat GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1141/18 H-15-5
- Wirksam am
- 21.08.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104826
Fahrgasse 97, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104826),
vertreten durch:
Julie Dawn Briese, Homburger Landstraße 204, 60435 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 29.08.2019, 10:00 Uhr, Saal 2, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313
Frankfurt am Main
Tagesordnung: Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages; § 160 InsO bzw.
Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes in Teilen oder gesamt
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 21.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1141/18 H-15-5 · Head & Grow Syndikat GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1141/18 H-15-5
- Wirksam am
- 09.07.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104826
Fahrgasse 97, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104826),
vertreten durch:
1. Julie Dawn Briese, Homburger Landstraße 204, 60435 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch,
14.08.2019, 10:00 Uhr, Saal 2, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am
Main
Tagesordnung: Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages; § 160 InsOI
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 09.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1141/18 H-15-5 · Head & Grow Syndikat GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1141/18 H-15-5
- Wirksam am
- 01.03.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104826
In dem Insolvenzverfahren
Head & Grow Syndikat GmbH, Fahrgasse 97, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 104826),
vertreten durch:
1. Julie Dawn Briese, Homburger Landstraße 204, 60435 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin),
werden für festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus zugrunde zu legenden von € 60.135,00 errechnet sich unter Anwendung der
maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen
Insolvenzverwalters in Höhe von € xxx. Aus diesem Betrag steht allerdings nur
ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem
Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem
durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine
Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch
genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Fortführung
von mehr als einer Filiale die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 10%
auf insgesamt 35%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von € xxx ist dem Verfahren sowohl
angemessen als auch ausreichend.
erhält die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende
Umsatzsteuer festgesetzt; §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 104826 HRB 104826: Head & Grow Syndikat GmbH, Frankfurt am Main, Fahrgasse 97, 60311 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1141/18 H-15-2) vom 04.02.2019 ist über das Ver…
Forderungsprüfung 810 IN 1141/18 H-15-5 · Head & Grow Syndikat GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1141/18 H-15-5
- Wirksam am
- 06.02.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104826
Head & Grow Syndikat GmbH, Fahrgasse 97, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 104826),
vertreten durch:
Julie Dawn Briese, Homburger Landstraße 204, 60435 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin), eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Melchiorstraße 15 a,
65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15340841-0, Fax: 069/15340841-9, E-Mail:
info@tryfon-frankfurt.com
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 19.03.2019 bei der
Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 30.04.2019, 10:05 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1263/18, 810 IN 1303/
18, 810 IN 1352/18 sowie 810 IN 1/19 (Eigenantrag) verbunden. Das Verfahren 810
IN 1141/18 H führt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1141/18 H-15-5 · Head & Grow Syndikat GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1141/18 H-15-5
- Wirksam am
- 23.11.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104826
Grow Syndikat GmbH, Fahrgasse 97, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 104826), vertr. d.: Julie Dawn Briese, Homburger Landstraße 204,
60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 23.11.2018 um 10.45 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Christine Tryfon, Melchiorstraße 15 a, 65929 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/15340841-0, Fax: 069/15340841-9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 104826 HRB 104826: Head & Grow Syndikat GmbH, Frankfurt am Main, Fahrgasse 97, 60311 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2015. Geschäftsanschrift: Fahrgasse 97, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.