HRB 45440

HDS Service GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schubertstraße 54, 63069 Offenbach am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.02.2021
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Hüseyin Günaydin

Harxheim

Geschäftsführer(in)

Turay Kaya

Frankfurt am Main

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-09 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

die Gebäudereinigung, der Kurierdienst sowie Holz- und Baudekoration, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Servicearbeiten, sofern für alle diese Tätigkeiten keine Genehmigungen erforderlich sind, genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden von Drittunternehmen ausgeführt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 306/20 · HDS Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 306/20
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 45440
8 IN 306/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Service GmbH, Schubertstr. 54, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 45440), vertr. d.: 1. Hüseyin Günaydin, z.Z. JVA Frankfurt, Obere Kreuzäckerstraße 6, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Turay Kaya, Niederwiesenstraße 48, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 01.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 306/20 · HDS Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 306/20
Wirksam am
02.11.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 45440
Geschäftsnummer: 8 IN 306/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Service GmbH, Schubertstr. 54, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 45440), vertr. d.: 1. Hüseyin Günaydin, z.Z. JVA Frankfurt, Obere Kreuzäckerstraße 6, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Turay Kaya, Niederwiesenstraße 48, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Im vorliegenden Verfahren hat der Insolvenzverwalter ein massezugehöriges und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenes Vermögens der Schuldnerin in Höhe von 966 082,94 dargelegt. Dieser Wert war als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugrunde zu legen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden. Vorliegend wurde der regelmäßige Bruchteil von 25 % der Vergütung des § 2 InsVV beantragt und festgesetzt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 29.10.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 45440 HRB 45440: HDS Service GmbH, Offenbach am Main, Schubertstraße 54, 63069 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 45440: HDS Service GmbH, Offenbach am Main, Schubertstraße 54, 63069 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 306/20 · HDS Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 306/20
Wirksam am
16.02.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 45440
Geschäftsnummer: 8 IN 306/20

Am 10.02.2021 um 10:25 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des HDS Service GmbH, Schubertstr. 54, 63069 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 45440), vertr. d.: 1. Hüseyin Günaydin, z.Z. JVA
Frankfurt, Obere Kreuzäckerstraße 6, 60435 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), 2. Turay Kaya, Niederwiesenstraße 48, 60431 Frankfurt am
Main, (Geschäftsführer),.

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari, Ffm - Fach 183,
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax:
069-913092-30, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 10.03.2021.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 10.03.2021.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 31.03.2021 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweise:

Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern
dies sachdienlich erscheint.

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:

Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.

Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 306/20 · HDS Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 306/20
Wirksam am
12.02.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 45440
Amtsgericht Offenbach am Main 10.02.2021

- Insolvenzgericht -

8 IN 306/20

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

HDS Service GmbH, Schubertstr. 54, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am
Main, HRB 45440),

vertreten durch:

1. Hüseyin Günaydin, Am Weinberg 2, 55296 Harxheim, z.Z. JVA Frankfurt, Obere
Kreuzäckerstraße 6, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

2. Turay Kaya, Niederwiesenstraße 48, 60431 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),

wird heute um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Fabio Algari, Ffm - Fach 183, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt
am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 306/20 · HDS Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 306/20
Wirksam am
04.12.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 45440
Az.: 8 IN 306/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HDS
Service GmbH, Schubertstr. 54, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main ,
HRB 45440), vertr. d.: 1. Hüseyin Günaydin, z.Z. JVA Frankfurt, Obere
Kreuzäckerstraße 6, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Turay Kaya,
Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 03.12.2020 gegen die
Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige
Verwaltung des Geschäftsbetriebes der Antragstellerin angeordnet worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari, Ffm - Fach 183,
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax:
069-913092-30 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 45440 HDS Service GmbH, Offenbach am Main, Schubertstraße 54, 63069 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2010 mit Änderung vom 07.09.2010. Die Gesellschaftervers…
HDS Service GmbH, Offenbach am Main, Schubertstraße 54, 63069 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2010 mit Änderung vom 07.09.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz) sowie 3 (Stammkapital) und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 25212) nach Offenbach am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Schubertstraße 54, 63069 Offenbach am Main. Gegenstand: die Gebäudereinigung, der Kurierdienst sowie Holz- und Baudekoration, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Servicearbeiten, sofern für alle diese Tätigkeiten keine Genehmigungen erforderlich sind, genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden von Drittunternehmen ausgeführt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hazer, Gökay, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Günaydin, Hüseyin, Harxheim, *XX.XX.XXXX; Kaya, Turay, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.