HRB 13137

HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Unterpleichfeld
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
06.08.2019
Datenstand
2024-03-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Meriton Bekteshi

Heusenstamm

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

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Stand 2025-02-03

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Hotel- und Zimmerreinigung, Abwaschservice und Reinigungsarbeiten aller Art

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 35/19 · HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 35/19
Wirksam am
13.06.2025
Registerbezug
Würzburg, HRB 13137
AZ: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),
vertreten durch:
1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Adler & Schlottmann, Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden, wird die Nachtragsverteilung der vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungen (vgl. BGF Urteil v. 28.02.2012 - VII R 36/11), sowie hinsichtlich möglicher Zahlungen der Schuldnerin angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 35/19 · HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 35/19
Wirksam am
21.05.2025
Registerbezug
Würzburg, HRB 13137
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.05.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 35/19 · HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 35/19
Wirksam am
07.04.2025
Registerbezug
Würzburg, HRB 13137
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach, 04.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 35/19 · HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 35/19
Wirksam am
17.02.2025
Registerbezug
Würzburg, HRB 13137
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),

sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.

Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:

werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
inklusive 50 % Zuschlag nach § 3 InsVV und
Zustellungskosten
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro weitere Zustellungsauslagen
5. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

1. xxx Euro Gesamtbetrag

Der darüber hinausgehende Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.02.2023 wird zurückhgewiesen.

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Ludwigstr. 23b, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/2789885-1502, Fax: 0931/2789885-2000, E-Mail: wuerzburg@sri.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Begründung:

Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.

Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.

In vorliegendem Fall wurde ein Zuschlag von 50 % der Regelvergütung geltend gemacht. Im wesentlichen basiert dieser auf dem auch im eröffneten Verfahren weiter anhaltenden obstruktiven Verhalten der Geschäftsführerin der Schuldnerin und den sich hieraus ergebenden, erheblichen Ermittlungsschwierigkeiten des Insolvenzverwalters. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird in diesem Zusammenhang vollumfanglich auf den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 02.02.2023 verwiesen. Der Zuschlag ist sowohl der Sache als auch der Höhe nach begründet.

Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 657.582,97 EURO ausgegangen.
Der Insolvenzverwalter war hier zunächst von einer etwas höheren Teilungsmasse von 658.462,36 Euro ausgegangen. Diese wiederum enthielt die seitens des Verwalters kalkulierte Steuererstattung aus der vorläufigen Verwaltervergütung in Höhe von 7.042,52 Euro. Da jedoch im Rahmen der Festsetzung der vorläufigen Verwaltervergütung mit Einverständnis des Insolvenzverwalters eine Absetzung erfolgte, reduzierte sich dementsprechend die zu erwartende Steuererstattung auf 6.227,96. Dies hatte wiederum Auswirkungen auf die entsprechend niedrigere Steuererstattung, die aus der endgültigen Verwaltervergütung zugunsten der Insolvenzmasse zu erwarten ist; der Verwalter hatte diese (rechnerisch richtig) mit 13.672,68 Euro kalkuliert; sie beträgt nunmehr nur noch 13.607,85 Euro; auf die nachfolgenden Ausführungen wird hierzu verwiesen.

Insbesondere war hier zu berücksichtigen, daß eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlußrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen ist, was auch dann gilt, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters ergibt (so BGH 9. Zivilsenat, Beschluß v. 25.10.2007, Az. IX ZB 147/06).
Hierbei war zunächst die seitens des Verwalters bereits generierte bzw. im Rahmen der Steuererstattung aus der vorläufigen Verwaltervergütung noch zu erwartende Insolvenzmasse in Höhe von insgesamt 643,975,12 Euro zugrundezulegen und dieser sodann die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, welche sich ergibt, wenn man aus der bereits generierten Insolvenzmasse die Vergütung sowie die Auslagen errechnet und sodann hieraus die Umsatzsteuer ermittelt. Die hinzuzurechnende Umsatzsteuer beträgt in vorliegendem Fall 13.607,85 Euro und ist der generierten Insolvenzmasse hinzuzurechnen, so daß sich letztlich eine bei der Berechnung der Vergütung zugrundezulegende Insolvenzmasse in Höhe von 657.582,97 ergibt.

Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.

Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.

Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.

Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (sh. BGH, Beschluß v. 21.03.2013, Az.: IX ZB 209/10). In vorliegendem Verfahren wurden Auslagen für insgesamt 176 Zustellungen geltend gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 30.01.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 35/19 · HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 35/19
Wirksam am
24.06.2024
Registerbezug
Würzburg, HRB 13137
8 IN 35/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 07.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 22.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13137 HRB 13137: HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Unterpleichfeld, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom…
HRB 13137: HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Unterpleichfeld, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 01.08.2019 (Az. 8 IN 35/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 35/19 · HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 35/19
Wirksam am
01.08.2019
Registerbezug
Würzburg, HRB 13137
8 IN 35/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294
Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),

vertreten durch:

1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:

Rechtsanwälte Adler & Schlottmann, Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden,

wird heute, am 01.08.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Ludwigstr. 23b, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/
2789885-1502, Fax: 0931/2789885-2000

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Postsperre wird weiterhin angeordnet. Sämtliche an die Antragsgegnerin
gerichtete Postsendungen, die durch folgende Zustellunternehmen zugestellt
werden:

- Deutsche Post AG

- DHL-Express Germany GmbH, Heinrich-Brüningstr. 5, 53113 Bonn

- DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG, Wailandstr. 1, 63741
Aschaffenburg

- FedEx Federal Express Europe Inc., Deutsche Niederlassung, Langer
Kornweg 34k, 65451 Kelsterbach

- GLS General Logistic Systems Germany GmbH & Co. KG, GLS-Germany-Str.
1-7, 36286 Neuenstein

- United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, Görlitzer Str. 1,
41460 Neuss

Betreffend folgender Adressen:

- Wolfskeelstr. 5, 97294 Unterpleichfeld

- Kantstr. 32, 63150 Heusenstamm

sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Harald
Schwartz, Ludwigstr. 23b, 97070 Würzburg auszuhändigen. Dieser ist berechtigt,
sie zu öffnen.

Zudem sind sämtliche E-Mails, die an folgende E-Mail-Adressen

- meritonbekteshi4@gmail.com

- info@hdl-hotelservice.com

- meriton.bekteshi@hdl-hotelservice.com

- hdl-hotelservice@hotmail.com

durch folgende Providerunternehmen zugestellt werden,

- Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

- 1 & 1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur

- Microsoft Deutschland GmbH, Walter-Gropius-Str. 5, 80807 München

an folgende E-Mail-Adresse HDL@sri.de des vorläufigen Insolvenzverwalters
weiterzuleiten.

Von der Postsperre bleiben Sendungen des Insolvenzgerichts, der
Staatsanwaltschaft, des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die mit einem
entsprechenden Vermerk versehenen Sendungen der Gerichte und Behörden
ausgenommen.

Die Verfahren 8 IN 66/19 und 8 IN 495/18 werden mit diesem Verfahren verbunden.

Das Verfahren 8 IN 35/19 führt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 35/19 · HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 35/19
Wirksam am
12.04.2019
Registerbezug
Würzburg, HRB 13137
8 IN 35/19

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294
Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),

vertreten durch:

Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),

wird Dr. Schwartz in Würzburg als vorläufiger Verwalter und Sachverständiger
beibehalten.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 13137 HRB 13137: HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Unterpleichfeld, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2015, zuletzt geändert …
HRB 13137: HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Unterpleichfeld, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2015, zuletzt geändert am 08.06.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz; bisher Rodgau, Amtsgericht Offenbach am Main HRB 48286 ) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld. Gegenstand des Unternehmens: Hotel- und Zimmerreinigung, Abwaschservice und Reinigungsarbeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Geschäftsführer: Bekteshi, Meriton, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.