HRB 203180

HD haus + design GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wietmarschen

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Registerdaten

Sitz
Wietmarschen
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 42/18 · HD haus + design GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 42/18
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 203180
7 IN 42/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD haus + design GmbH, Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen (AG Osnabrück, HRB 203180), vertr. d.: Andrea Hartke, Margarethe-Heinze-Str. 8, 49809 Lingen (Ems), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.11.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 203180 HRB 203180: HD haus + design GmbH, Wietmarschen, Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn (7 IN 42/18) vom 23.07.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insol…
HRB 203180: HD haus + design GmbH, Wietmarschen, Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn (7 IN 42/18) vom 23.07.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 42/18 · HD haus + design GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 42/18
Wirksam am
30.07.2018
Registerbezug
Osnabrück, HRB 203180
7 IN 42/18: Über das Vermögen der HD haus + design GmbH, Lilienthalstraße 3,
49835 Wietmarschen (AG Osnabrück, HRB 203180), vertr. d.: Andrea Hartke,
Margarethe-Heinze-Str. 8, 49809 Lingen (Ems), (Geschäftsführerin), ist am
23.07.2018 um 08:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christopher Tallen, Haselünner Straße 39,
49716 Meppen, Tel.: 05931/88737-0, Fax: 05931/88737-27, E-Mail:
info@kanzlei-tallen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.09.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 26.09.2018, 08:30 Uhr, Saal 42,
Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn,
Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 27.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 42/18 · HD haus + design GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 42/18
Wirksam am
27.06.2018
Registerbezug
Osnabrück, HRB 203180
7 IN 42/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HD haus +
design GmbH, Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen (AG Osnabrück, HRB 203180),
vertr. d.: Andrea Hartke, Margarethe-Heinze-Str. 8, 49809 Lingen (Ems),
(Geschäftsführerin), ist am 27.06.2018 um11:53 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christopher
Tallen, Haselünner Straße 39, 49716 Meppen, Tel.: 05931/88737-0, Fax: 05931/
88737-27, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn,
Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 27.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 203180 HRB 203180: HD haus + design GmbH, Wietmarschen, Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Hartke, Andrea, Lingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtig…
HRB 203180: HD haus + design GmbH, Wietmarschen, Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Hartke, Andrea, Lingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 203180 HD haus + design GmbH, Wietmarschen, Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2009 mit Änderung vom 26.05.2009. Geschäftsanschrift: Lilient…
HD haus + design GmbH, Wietmarschen, Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2009 mit Änderung vom 26.05.2009. Geschäftsanschrift: Lilienthalstraße 3, 49835 Wietmarschen. Gegenstand: (1) Der Handel mit Küchen, Fenstern, Türen, Bodenbelägen und alternativen Energieversorgungseinrich- tungen. (2) Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand ihres Unternehmens in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäften betreiben. Sie kann sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder gründen sowie Zweigniederlassungen errichten. (3) Die Gesellschaft ist allgemein berechtigt, alles zu tun, was ihrem Geschäftszweck nützt oder nützen kann und durch das Gesetz gestattet ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pingel, Andrea, Lingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.