HRA 100657

HCOB Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Kapital
1.800,00 EUR
Letzte Eintragung
14.07.2026
Datenstand
2026-07-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Hamburg Commercial Bank AG

Hamburg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

PERIMEDES GmbH

Hamburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-07-24

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HSH N Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG Hamburg
  2. HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Veränderungen
HRA 100657 HRA 100657: HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Neue Firma: HCOB Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG.
HRA 100657: HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Neue Firma: HCOB Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 100657 HRA 100657: HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages…
HRA 100657: HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CHIOS GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 111943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HRA 100657:HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages v…
HRA 100657:HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TEUKROS GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 81555) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HRA 100657:HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages v…
HRA 100657:HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Feronia GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 81537) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HRA 100657:HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages v…
HRA 100657:HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HSH Kunden- und Kontenservice GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 120626) und der Arbutus GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 87410) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltungsgesellschaft Gartenstadt Wismar mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 65772) sowie mit der Hamburgische Betriebsverwaltungs-Gesellschaft am Gerhart-Hauptmann-Platz m.b.H. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 17111) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DYNAMENE GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 26246) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Niederelbe Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 26862) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PL Projekt-Anlagen Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 35931) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PL Projekt-Anlagen Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 35931) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft von 1963 mbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 188 KI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der JANTAR GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 69568) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der HSH Invest GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 5748 KI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Credaris Portfolio Management GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 6149 KI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung, der Gesellschafterversammlung der Firma HSH N Real I GmbH und der Gesellschafterversammlung der Firma HSH Finance & Science GmbH vom selben Tag mit der der HSH N Real I GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 528 KI) sowie mit der HSH Finance & Science GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 6308 KI) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2012 mit der Nubes GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 122059) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2010 mit der Dolus Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wiesbaden (AG Wiesbaden HRB 23101) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.20…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung der Firma HSH N Real II GmbH vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung der Firma Albes Verwaltungsgesellschaft mbH vom 12.08.2010 mit der der HSH N Real II GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 4587 KI) sowie mit der Albes Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 108913) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.20…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.06.2010 mit der Minerva GmbH mit Sitz in Lockstedt (AG Pinneberg HRB 6501 PI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rec…
HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2010 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 30.04.2010 mit den nachfolgenden Gesellschaften verschmolzen: Pellecea GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 90080) -übertragende Gesellschaft I- Rumina GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 85698) -übertragende Gesellschaft II- und HSH Structured Finance Services GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 90463) -übertragende Gesellschaft III-. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH N Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Neue Firma: HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender…
HSH N Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Neue Firma: HSH Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 22.08.2008 mit den nachfolgenden Gesellschaften verschmolzen: - Karmenta GmbH mit dem Sitz in Lockstedt (Amtsgericht Pinneberg HRB 6463 P1), - schleswig-holstein.de Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 5672 Kl), - Kilano GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HR B 87483) und - JUPITER Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HR B 55770). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH N Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 21.08…
HSH N Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 21.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 sowie der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 21.08.2007 mit den nachfolgenden Gesellschaften (übertragende Rechtsträger) verschmolzen: Timene GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 84830), NEREUS Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 13049), HSH N Martensdamm Alpha GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 5987 KI). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100657 HSH N Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.0…
HSH N Auffang- und Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2006 mit der HSH N Aviation Advisory GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 87380) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.