HRB 960
HBL Nord-Energie GmbH
aktuell 34 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hildesheim
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Registerdaten
- Sitz
- Hildesheim
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Kedenburg Verwaltungs GmbH Sarstedt
- Umweltdienste Kedenburg Verwaltungs GmbH Sarstedt
- Kraftwerke Northeim GmbH Hildesheim
- Bettels-Umweltthermik GmbH Hildesheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 05.06.2026
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Das mündliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 30.06.2026, 09:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Mandatierung von Rechtsanwalt Stefan von Raumer mit Blick auf die eingelegte Verfassungsbeschwerde (§160 InsO). Der entsprechende Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.06.2026 kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung gem. §160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Amtsgericht Hildesheim, 04.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 03.03.2026
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
27.04.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 17.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 16.09.2025
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 15.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 23.07.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 175 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
vorläufiger Gesamtbetrag
EUR
Deckelung der Gesamtvergütung gem. Insolvenzplan vom 23.05.2024
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich bereits entnommener Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters erscheinen diverse Zuschlagstatbestände verwirklicht und angemessen:
a) Hohe Gläubigeranzahl
Aufgrund der hohen Anzahl der Forderungsanmeldungen war von einem erheblichen Mehraufwand (Erfassung, Kommunikation, Tabellenpflege) auszugehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine Beauftragung eines externen Dienstleisters erfolgte.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass hier oftmals gleich gelagerte Fallkonstellationen zu prüfen waren ist der beantragte Zuschlag in Höhe von 50 v.H. angemessen.
b) Ausarbeitung eines Insolvenzplans
Vorliegend wurde der Insolvenzverwalter von der Gläubigerversammlung mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes mit dem Ziel der Verkürzung der Verfahrensdauer beauftragt.
Der diesbezügliche Mehraufwand unterscheidet sich nach Aktenlage signifikant von einem Normalverfahren.
Ziel war es mit einer Regelung zur Bezifferung von Schadensersatzansprüchen die Verfahrensdauer maßgeblich zu verkürzen und den Gläubigern Nachteile durch Zins- und Inflationsverluste zu ersparen.
Vorliegend war sicherzustellen, dass die notwendige Schätzung der Gläubigerforderungen sich so exakt wie möglich an den wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten orientiert.
Aus diesem Grund waren umfangreiche Absprachen und Prüfungen erforderlich.
Der vorgelegte Plan wurde schließlich von der Gläubigerversammlung angenommen.
Der insoweit veranschlagte Zuschlag in Höhe von 125 v.H. wird mit Blick u.a. auf die maßgebliche Verkürzung des Verfahrens für gerechtfertigt erachtet.
Der insgesamt veranschlagte Zuschlag in Höhe von 175 v.H. erscheint in der Gesamtschau angemessen und notwendig um in Anbetracht des Mehraufwands in diesem Verfahren zu einer angemessenen Vergütung zu gelangen.
In Anbetracht der Vereinfachung der Nachabwicklung des Verfahrens durch die Annahme des Insolvenzplanes am 21.06.2024 und aus Gründen der frühzeitigen Rechtssicherheit hinsichtlich der Gesamtkosten hat der Insolvenzverwalter einer Deckelung auf einen Teilbetrag der o.g. Vergütung zugestimmt.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 13.06.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 12.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 29.05.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 21.06.2024, 09:00 Uhr, Bahnhofsallee 37, Saal 32 (FA), Nebengebäude, Bahnhofsallee 37, 31134 Hildesheim.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Organisatorischer Hinweis: Es wird gebeten, die Teilnahme an dem Termin dem Insolvenzverwalter vorab mitzuteilen. Die Mitteilung ist NICHT Voraussetzung für die Teilnahme an dem Termin. Sie soll lediglich die Organisation des Termins erleichtern und Verzögerungen vermeiden.
Amtsgericht Hildesheim, 29.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 15.01.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
In dem Insolvenzverfahren HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 22.04.2024. Der Feststellung der nachträglich angemeldeten Forderungen kann bis zum 19.04.2024 widersprochen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 29.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 02.10.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung einer weiteren Vergütung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 29.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 22.05.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Hildesheim
Beschluss
50 IN 19/22 -132
17.05.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960),
vertreten durch:
Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Henning Schröder, Hildesheimer Str. 25, 30169 Hannover,
erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren.
Die Forderungen werden am 04.09.2023 geprüft.
Der Feststellung der nachträglich angemeldeten Forderungen kann bis zum 01.09.2023 widersprochen werden.
Die zusätzlich entstehenden Kosten fallen den säumigen Gläubigern zur Last.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden sind heute in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden (entsprechend § 175 InsO).
Gasch
Rechtspfleger
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 18.04.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertreten durch:
Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:Rechtsanwalt Henning Schröder, Hildesheimer Str. 25, 30169 Hannover, wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§128 Abs. 3 ZPO, §4 InsO) bestimmt auf Mittwoch, 17.05.2023.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§128 Abs. 3, §4 InsO).
Tagesordnung:Anhörung und Abstimmung der Gläubiger zu dem Antrag den Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplans zum Zweck der vorzeitigen Verfahrensbeendigung zu beauftragen (§157 Satz 2 InsO).
Auf den erneuten Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.03.2023 auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung wird Bezug genommen.
Hinweis:
Eine Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Vorlage eines Insolvenzplans gem. §218 Abs. 2 InsO setzt gem. §76 Abs. 2 InsO voraus, dass die Summe der festgestellten Forderungen aller schriftlich bedingungslos zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der festgestellten Forderungen aller schriftlich abstimmenden Gläubiger beträgt (sog. Summenmehrheit).
Sowohl die Zustimmung als auch die Ablehnung zur Beauftragung ist schriftlich und bedingungslos gegenüber dem Insolvenzgericht innerhalb der Schriftsatzfrist zu erklären.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich diese Abstimmung lediglich auf die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Erstellung eines Insolvenzplanes mit o.g. Zielsetzung bezieht.
Über Annahme oder Ablehnung des fertigen Plans entscheidet die Gläubigerversammlung nach dessen Vorlage in einem separat anzuberaumenden Erörterungs- und Abstimmungstermin (§236 InsO).
Hildesheim, 18.04.2023
50 IN 19/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 16.02.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
G r ü n d e :
Mit Schreiben vom 26.10.2022 beantragte der Insolvenzverwalter die Entnahme eines Vorschusses in o.g. Höhe. Die Zustimmung war zu erteilen. Die Voraussetzungen des §9 InsVV liegen vor.
Auch liegt die Höhe des Vorschusses mit Blick auf die vorgelegte Berechnung des Insolvenzverwalters im vertretbaren Rahmen. So beträgt der Vorschuss ca. 50 v.H. der prognostizierten Vergütung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 23.01.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertreten durch:
Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:Rechtsanwalt Henning Schröder, Hildesheimer Str. 25, 30169 Hannover, wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§128 Abs. 3 ZPO, §4 InsO) bestimmt auf Mittwoch, 22.02.2023.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§128 Abs. 3, §4 InsO).
Tagesordnung:Anhörung und Abstimmung der Gläubiger zu dem Antrag den Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplans zum Zweck der vorzeitigen Verfahrensbeendigung zu beauftragen (§157 Satz 2 InsO).
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.01.2023 auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung wird Bezug genommen.
Gem. §160 InsO gilt die Zustimmung zu dem Vorhaben des Insolvenzverwalters als Erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Hildesheim, 23.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 17.01.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Antrag des Insolvenzverwalters auf Gewährung eines Vorschusses auf die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 16.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 03.11.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Der mit Beschluss vom 12.10.2022 für den 23.01.2023 anberaumte, nachträgliche Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren wird aufgehoben.
Hildesheim, den 03.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 14.10.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
In dem Insolvenzverfahren HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 23.01.2023. Der Feststellung der nachträglich angemeldeten Forderungen kann bis zum 20.01.2023 widersprochen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 12.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 03.08.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
In dem Insolvenzverfahren HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertreten durch:
Knut Bettels, Hildesheim (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Henning Schröder, Hildesheimer Str. 25, 30169 Hannover ist der schriftliche Termin vom 01.08.2022 vertagt worden. Die Fortsetzung des Termins erfolgt am 04.10.2022, ebenfalls im schriftlichen Verfahren.
Widersprüche mit denen angemeldete Forderungen bestritten werden, sind bis zu diesem Datum bei Gericht einzureichen.
Amtsgericht Hildesheim, 02.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 11.07.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
In dem Insolvenzverfahren HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wird der auf den 01.07.2022 anberaumte Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren auf den 01.08.2022 vertagt.
Widersprüche mit denen angemeldete Forderungen bestritten werden, sind bis zu diesem Datum bei Gericht einzureichen.Gründe:Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden sind nach Aktenlage erst am 21.06.2022 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden.
Mit Blick auf §175 Abs. 1 Satz 2 InsO war dementsprechend der ursprünglich auf den 01.07.2022 anberaumte Termin zur Prüfung der Forderungen zu vertagen und die Widerspruchsfrist entsprechend zu verlängern.
Amtsgericht Hildesheim, 01.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 31.05.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 28.715.090,38 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Verwalter führt folgende Zuschläge an:
a) Erheblicher Kommunikationsaufwand aufgrund überdurchschnittlich hoher Gläubigeranzahl (25 v.H.)
b) Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten, hier Vermeidung von Eigenkündigungen zum Erhalt der Handlungsfähigkeit (10 v.H.)
c) Komplexe Rechtsfragen, hier Verhandlung mit den Lieferanten bzgl. Umgestaltung/Abwicklung stark branchenspezifischer Verträge (20 v.H.)
Weiter wurden folgende Abschläge angeführt:
a) Kurze Dauer der vorläufigen Verwaltung, hier 3 Wochen (10 v.H.)
Die vom vorläufigen Verwalter angeführten Zu- und Abschläge erscheinen mit Blick auf den vorgelegten Bericht 19.04.2022 sowie die aktenkundigen Rahmenbedingungen des Verfahrens gerechtfertigt um hier insgesamt zu einer angemessenen Vergütung zu gelangen.
Eine Berücksichtigung einzelner Tatbestände bei der Festsetzung der Verwaltervergütung für das eröffnete Verfahren bleibt vorbehalten.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 25.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 25.04.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 25.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 960 HRB 960: HBL Nord-Energie GmbH, Hildesheim, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim. Die Gesellschaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Eröffnung des Verfahrens 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 02.03.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/32660-50, Fax: 0511/32660-51, E-Mail: iv-hannover@roemermann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.06.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 01.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 960 HRB 960: HBL Nord-Energie GmbH, Hildesheim, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Görtz, Marcus, Rosengarten, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 19/22 -132 · HBL Nord-Energie GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 19/22 -132
- Wirksam am
- 08.02.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 960
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 07.02.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 960 HRB 960: HBL Nord-Energie GmbH, Hildesheim, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim. Prokura erloschen: Himburg, Martin, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 960 HRB 960: HBL Nord-Energie GmbH, Hildesheim, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Görtz, Marcus, Rosengarten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der…
HRB 960 HRB 960: HBL Nord-Energie GmbH, Hildesheim, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und …
HRB 960 HRB 960: HBL Nord-Energie GmbH, Hildesheim, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim. Einzelprokura: Himburg, Martin, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 960 HRB 960: HBL Nord-Energie GmbH, Hildesheim, Lavesstr. 8-12, 31137 Hildesheim. Neue Geschäftsanschrift: Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim.
HRB 960 HRB 960: HBL Nord-Energie GmbH, Hildesheim, Lavesstr. 8-12, 31137 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinemann, Frank Timo Mario, Seevetal, *XX.XX.XXXX.
HRB 960 HRB 960: Bettels-Umweltthermik GmbH, Hildesheim, Lavesstr. 8-12, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.08.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen und es von d…
HRB 960 HRB 960: Bettels-Umweltthermik GmbH, Hildesheim, Lavesstr. 8-12, 31137 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wagner, Reinhard, Osterode, *XX.XX.XXXX.
HRB 960 HRB 960: Kraftwerke Northeim GmbH, Hildesheim, Lavesstr. 8-12, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 sowie § 2 und mit ihr die Änd…
HRB 960 Umweltdienste Kedenburg Verwaltungs GmbH, Sarstedt, Lavesstr. 8-12, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 2, 3 (Dauer, Geschäfts…
HRB 960 Umweltdienste Kedenburg Verwaltungs GmbH, Sarstedt, Lavesstr. 8, 31137 Hildesheim.Geschäftsanschrift: Lavesstr. 8-12, 31137 Hildesheim. Einzelprokura: Mock, Thomas, Hallerburg, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.