HRA 100843 früher Amtsgericht Celle
HBB Höritz Bau & Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz e. K.
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Faßberg
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Registerdaten
- Sitz
- Faßberg
- Datenstand
- 2024-05-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Höritz und Buhr Bau OHG Faßberg
- Höritz und Buhr Bau, Inhaber: Ralf Höritz e. K. Faßberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 19.03.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Ralf Höritz, geboren am XX.XX.XXXX, Wietzendorfer Weg 13, 29328 Faßberg,
(HBB Höritz Bau & Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz e. K. )
(AG Lüneburg, HRA 100843),
wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und
das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Es wird der 14.04.2021 zum Stichtag bestimmt, der dem Termin
zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht.
Bis zu diesem Tag müssen eventuelle Stellungnahmen eingegangen sein.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Der Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung bzw. Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
mangels erschienener Gläubiger nicht beschlussfähig ist, bzw. keine
gegenteiligen Stellungnahmen eingegangen sind.
Amtsgericht Celle, 18.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 04.12.2020
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
Ralf Höritz, geb. am XX.XX.XXXX, Wietzendorfer Weg 13, 29328 Faßberg,
HBB Höritz Bau & Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz e. K.
(AG Lüneburg, HRA 100843),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Celle, 04.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 02.10.2020
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
am XX.XX.XXXX, Wietzendorfer Weg 13, 29328 Faßberg, HBB Höritz Bau &
Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz e. K. (AG Lüneburg, HRA 100843),
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Widersprüche sind schriftlich bis zum 22.10.2020 zu erheben.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche
vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Celle, 01.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 27.03.2020
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Ralf Höritz, geboren am XX.XX.XXXX, Wietzendorfer Weg 13, 29328 Faßberg,
HBB Höritz Bau & Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz e. K.
(AG Lüneburg, HRA 100843),
wird das schriftlich Verfahren angeordnet.
Als Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird der Stichtag
bestimmt auf den 23.04.2020, bis zu diesem Tag (einschl.)
müssen Anträge bzw. Stellungnahmen eingegangen sein müssen.
Der Verwalter hat die Beschlussfassung der Gläubiger beantragt über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die freihändige Veräußerung des Grundbesitzes:
eingetragen im Grundbuch von Poitzen Blatt 112
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, wenn bis zum "Stichtag" (anstelle der
Gläubigerversammlung) keine Stellungnahme eingegangen ist.
Amtsgericht Celle, 26.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 12.06.2019
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
Ralf Höritz, geb. am XX.XX.XXXX, Poitzen 112, 29328 Faßberg,
HBB Höritz Bau & Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz e. K.
(AG Lüneburg, HRA 100843),
ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche
Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im
schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung bestimmt auf
Freitag, 28.06.2019, 10:00 Uhr, Saal 124, Eingang 4, EG,
Amtsgericht Celle Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Amtsgericht Celle, 07.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 03.04.2019
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
am XX.XX.XXXX, Poitzen 112, 29328 Faßberg, HBB Höritz Bau & Baustoffhandel,
Inhaber: Ralf Höritz e. K. (AG Lüneburg, HRA 100843), ist zur Prüfung der nach
Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren
angeordnet - § 177 Abs. 1 S. 2 InsO -. Widersprüche sind schriftlich bis zum
03.06.2019 zu erheben. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst
Urkunden liegen 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Celle, 02.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 28.02.2019
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
Ralf Höritz, geb. am XX.XX.XXXX, Poitzen 112, 29328 Faßberg,
HBB Höritz Bau & Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz e. K.
(AG Lüneburg, HRA 100843),
sind Mindest-Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch
Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden, der von den Beteiligten in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.
Amtsgericht Celle, 27.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 05.12.2018
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
Straße 12, 29328 Faßberg, HBB Höritz Bau & Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz
e. K. (AG Lüneburg, HRA 100843), ist am 01.12.2018 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Thomas Westphal, Meteorstr. 1, 29221
Celle, Tel.: 05141/99290-60, Fax: 05141/99290-67, E-Mail: info@ra-westphal.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.01.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle
-Insolvenzabteilung- , Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 04.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 78/18 · Höritz, Ralf · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 78/18
- Wirksam am
- 19.10.2018
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 100843
Höritz, geb. am XX.XX.XXXX, Unterlüßer Straße 12, 29328 Faßberg, HBB Höritz Bau
& Baustoffhandel, Inhaber: Ralf Höritz e. K. (AG Lüneburg, HRA 100843), ist am
18.10.2018 um 15:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des
Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Westphal, Meteorstr. 1, 29221
Celle, Tel.: 05141/99290-60, Fax: 05141/99290-67, E-Mail: info@ra-westphal.eu
bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle
-Insolvenzabteilung- , Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 18.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.