HRB 33180

Hawich Film GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hugo-Mathe-Straße 5, 04571 Rötha

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leipzig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
28.09.2023
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Hawich

Rötha

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Micha Hawich Productions Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH Leipzig

Gegenstand des Unternehmens

Produktion von Film- und Fernsehbeiträgen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 405 IN 757/23 · Hawich Film GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 757/23
Wirksam am
26.06.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 33180
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 757/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hawich Film GmbH, Hugo-Mathe-Straße 5, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRB 33180
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hawich

- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 25.06.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Auszug aus den Gründen:

Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.

Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für die Anzahl der Gläubiger (Mindestvergütung) oder die Teilungsmasse (Regelvergütung), die sonst ein genaues Nachrechnen der Vergütung ermöglichen und damit dem Zweck der vorgenannten Regelung zuwiderlaufen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 405 IN 757/23 · Hawich Film GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 757/23
Wirksam am
26.06.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 33180
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 757/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hawich Film GmbH, Hugo-Mathe-Straße 5, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRB 33180
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hawich

- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 18.08.2026 beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 785.014,94 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 757/23 · Hawich Film GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 757/23
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 33180
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 757/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hawich Film GmbH, Hugo-Mathe-Straße 5, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRB 33180
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hawich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 23.06.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 757/23 · Hawich Film GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 757/23
Wirksam am
06.11.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 33180
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 757/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hawich Film GmbH, Hugo-Mathe-Straße 5, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRB 33180
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hawich

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 06.11.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Uferstraße 19, 04105 Leipzig, Email geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de, Telefon geschäftlich: 0341 21338910, Telefax: 0341 21338911

schriftlich geltend zu machen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 757/23 · Hawich Film GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 757/23
Wirksam am
19.10.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 33180
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 757/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hawich Film GmbH, Hugo-Mathe-Straße 5, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRB 33180
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hawich

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO zur freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Rötha (Grundbuchamt Borna), Blatt 2436

beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Mittwoch, 06.12.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 757/23 · Hawich Film GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 757/23
Wirksam am
27.09.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 33180
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 757/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hawich Film GmbH, Hugo-Mathe-Straße 5, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRB 33180
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hawich

- wurde am 26.09.2023 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Uferstraße 19, 04105 Leipzig, Email geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de Telefon geschäftlich: 0341 21338910 Telefax: 0341 21338911

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 30.10.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.11.2023 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33180 HRB 33180: Hawich Film GmbH, Leipzig, Elsterstraße 35, 04109 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Käthe-Kollwitz-Straße 1, 04109 Leipzig. Änderung Wohnort Geschäftsführer: Hawich, Michael, nunme…
HRB 33180: Hawich Film GmbH, Leipzig, Elsterstraße 35, 04109 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Käthe-Kollwitz-Straße 1, 04109 Leipzig. Änderung Wohnort Geschäftsführer: Hawich, Michael, nunmehr Rötha, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 33180 HRB 33180: Micha Hawich Productions Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH, Leipzig, Gohliser Straße 43, 04155 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 hat die Änderung der Firma und die N…
HRB 33180: Micha Hawich Productions Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH, Leipzig, Gohliser Straße 43, 04155 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 hat die Änderung der Firma und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Hawich Film GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Elsterstraße 35, 04109 Leipzig.
Veränderungen
HRB 33180 HRB 33180: Micha Hawich Productions Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH, Leipzig, Fritz-Seger-Straße 8, 04155 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Gohliser Straße 43, 04155 Leipzig.
HRB 33180: Micha Hawich Productions Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH, Leipzig, Fritz-Seger-Straße 8, 04155 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Gohliser Straße 43, 04155 Leipzig.
Neueintragungen
HRB 33180 HRB 33180: Micha Hawich Productions Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH, Leipzig, Fritz-Seger-Straße 8, 04155 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2016. Ges…
HRB 33180: Micha Hawich Productions Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH, Leipzig, Fritz-Seger-Straße 8, 04155 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2016. Geschäftsanschrift: Fritz-Seger-Straße 8, 04155 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Produktion von Film- und Fernsehbeiträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hawich, Michael, Leipzig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.