HRB 202194

HAW Abwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 25 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bockenem
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HAW Linings GmbH Bockenem

Gegenstand des Unternehmens

Fertigung, Handel und Vertrieb von korrosionsgeschützten Behältern und Apparaten sowie allen damit verbundenen Serviceleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

25
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
132 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194), vertr. d.: Michael Schnittker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.10.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
30.12.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
132 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194), vertr. d.: Michael Schnittker, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 135 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.04.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Folgende Zuschläge wurden geltend gemacht:
- 35 % für die erhebliche Abweichung des Verfahrens vom "Normalfall"
- 15 % für die erhebliche Befassung mit Arbeitnehmerbelangen
- 15 % für Auslandsbezug, der über ein regelhaftes Verfahren hinausgeht
- 10 % für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Aus- und
Absonderungsrechten
- 15 % für die überdurchschnittlichen gesellschaftlichen Verflechtungen/
die Konzernstruktur
- 35 % für die aufwändigen Sanierungsbemühungen
- 40 % für die Unternehmensfortführung

In der Gesamtschau beantragt die vorläufige Insolvenzverwalterin einen Gesamtzuschlag in Höhe von 135 %, welcher hiermit festgesetzt wird.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 29.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
23.05.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss

132 IN 2/24
23.05.2024

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194),
vertreten durch Michael Schnittker (Geschäftsführer),

wird der für Freitag, den 07.06.2024 anberaumte Berichts- und Prüfungstermin gemäß §§ 4, 9 Abs. 1 S. 3 InsO i.V.m. §§ 217, 227 ZPO verlegt auf

Freitag, den 31.05.2024, 09:00 Uhr,
Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim

Die Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

G r ü n d e:

Die Insolvenzverwalterin hat glaubhaft mitgeteilt, dass die Wahrscheinlichkeit einer etwaigen Übernahme durch einen Investor mit Auslandsbezug besteht.
Der entsprechende Vertrag kann nach ihrer Angabe nicht unter der Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung geschlossen werden, so dass die Gläubigerversammlung dringend zeitnah zum Vertragsabschluss stattfinden sollte.
Es liegt damit ein wichtiger Grund für die Verlegung des Berichts- und Prüfungstermins vor. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
24.04.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss

132 IN 2/24
01.04.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

HAW Linings GmbH, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194),
vertreten durch:
Michael Schittker, (Geschäftsführer),

wird heute, am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511-626287-0, Fax: 0511-626287-10

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 17.05.2024,

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Freitag, 07.06.2024, 10:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

G r ü n d e:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf vom 26.03.2024.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Mahnkopf
Richterin am Amtsgericht

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Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
05.04.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
132 IN 2/24: Über das Vermögen der HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194), vertr. d.: Michael Schittker, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511-626287-0, Fax: 0511-626287-10.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.05.2024 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 03.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
28.03.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
132 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194), vertr. d.: Michael Schittker, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 25.03.2024 berichtigt worden.

Statt "die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.200,00 € an die BüCo Immobilien GmbH" muss es richtig heißen: "Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.200,00 € an die Konzack GmbH & Co.KG".

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 26.03.2024

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
25.03.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
132 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194), vertr. d.: Michael Schittker, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2024 die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt worden, Masseverbindlichkeiten zu begründen, soweit die HAW Linings GmbH rechtsgeschäftliche Verpflichtungen aus der notariellen Urkunde - UVR-Nr. 174/2024, vom 13.03.2024 des Notars Dr. Nikolas von Wrangell/Hannover - eingeht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 25.03.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
04.03.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
132 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194), vertr. d.: Michael Schittker, (Geschäftsführer), ist gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 17.01.2024 um 15:31 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung der vorläufigen Insolvenzverwalterin die Ermächtigung zur Vornahme folgender Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 149.000 € gegenüber solchen Lieferanten und Dienstleistern zu begründen, deren (Familien-)Namen oder Firma mit den Anfangsbuchstaben A bis Z oder den Ziffern 0-9 lautet, sofern die Forderungen aus der Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen ab dem 04.03.2024 um 13:17 Uhr bis zur Eröffnung des Verfahrens resultieren. Der Gesamtbetrag in Höhe von 149.000 € teilt sich auf die einzelnen Kostenarten wie folgt auf:

* Rohstoffe: 100.000 €
* Verwaltungsbedarf: 2.000 €
* Dienstleistungen: 12.500 €
* Miete/Leasing: 1.500 €
* Beratung: 20.000 €
* Energie/Strom/Wasser/Abwasser: 10.000 €
* Sonstiges: 3.000 €

Im Übrigen wird der Antrag vom 29.02.2024 zurückgewiesen.

Der Beschluss vom 17.01.2024 bleibt im Übrigen in der Form des Beschlusses vom 09.02.2024 bestehen.

Amtsgericht Hildesheim, 04.03.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
13.02.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
132 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194), vertr. d.: Michael Schittker, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 17.01.2024 berichtigt worden.

Statt "wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 17.01.2023 um 15:31 Uhr angeordnet" muss es richtig heißen: "wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 17.01.2024 um 15:31 Uhr angeordnet"

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Amtsgericht Hildesheim, 09.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 132 IN 2/24 · HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 2/24
Wirksam am
18.01.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 202194
132 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HAW Linings GmbH vertr. d. d. GF Michael Schnittker, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202194), vertr. d.: Michael Schittker, (Geschäftsführer), ist am 17.01.2023 um 15:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511-626287-0, Fax: 0511-626287-10 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 17.01.2024

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Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte …
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hentze, Kevin, Wittenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Nicht mehr Geschäftsführer: Konzack, Martin, Marl, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Nicht mehr Geschäftsführer: Konzack, Martin, Marl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Körber, Kai, Hildesheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Körber, Kai, Hildesheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Körber, Kai, Hildesheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Körber, Kai, Hildesheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Pfeil, Patrick, Montabaur, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Pfeil, Patrick, Montabaur, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Tubes, Andrè, Gescher, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Tubes, Andrè, Gescher, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Bestellt als Geschäftsführer: Schnittker, Michael, Rosendahl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Bestellt als Geschäftsführer: Schnittker, Michael, Rosendahl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pfeil, Patrick, Montabaur, *XX.XX.XXXX; Tubes, Andrè, Gescher, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schnittker, Michael, Rosendahl, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Wied, Heinz-Werner, Mahlow, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Linne, Stefan, Bockenem, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Wied, Heinz-Werner, Mahlow, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Linne, Stefan, Bockenem, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Bauckelmann, Markus, Dorsten, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Pr…
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Bauckelmann, Markus, Dorsten, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wied, Heinz-Werner, Mahlow, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Konzack-König, Marion, Marl, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194: HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Prokura erloschen: Konzack-König, Marion, Marl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194:HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem.Nicht mehr Geschäftsführer: Streil, Michael, Much, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194:HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem.Nicht mehr Geschäftsführer: Streil, Michael, Much, *XX.XX.XXXX.
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HRB 202194 HRB 202194:HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem.Prokura erloschen: Donner, Steffen, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194:HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem.Prokura erloschen: Donner, Steffen, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HRB 202194:HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem.Nicht mehr Geschäftsführer: Kleinwechter, Ralf, Lutter, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Streil, Michael, Much, *XX.XX.XXXX.
HRB 202194:HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem.Nicht mehr Geschäftsführer: Kleinwechter, Ralf, Lutter, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Streil, Michael, Much, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202194 HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bauckelmann, Markus, Dorsten, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Konza…
HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bauckelmann, Markus, Dorsten, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Konzack-König, Marion, Marl, *XX.XX.XXXX; Schnittker, Michael, Rosendahl, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 202194 HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2010 hat di…
HAW Linings GmbH, Bockenem, Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Marl (bisher Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 10292) nach Bockenem beschlossen. Geschäftsanschrift: Werkstraße 30-33, 31167 Bockenem. Gegenstand: Fertigung, Handel und Vertrieb von korrosionsgeschützten Behältern und Apparaten sowie allen damit verbundenen Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Aust, Erich-Thomas, Lienen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kleinwechter, Ralf, Lutter, *XX.XX.XXXX; Konzack, Martin, Marl, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Donner, Steffen, Bremen, *XX.XX.XXXX; Linne, Stefan, Bockenem, *XX.XX.XXXX. Die Geschäftsführer sind kraft Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2009 ermächtigt bis zum 21.01.2013 das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 12.500,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.